KFZ-Verkauf gewerblich oder nicht?!


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  • | 01.07.2008 19:13

Hallo,

ich hab da ein Problem bzw. eine Frage.

Meine Eltern hatten einen Obst und Gemüsehandel mit einem Verkaufswagen. Sie sind nun vor kurzem in den Ruhestand gegangen und wollen nun natürlich den Wagen verkaufen.

Ich soll das für sie machen, da sie vom Internet keine Ahnung haben. Also der Wagen soll über Mobile.de oder sowas verkauft werden.

Ihr Steuerberater meinte, dass sie für den Wagen Mehrwertsteuer abführen müssen, da er zum Geschäft gehört hat. Dazu müssen sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer austellen. Diese und der Kaufvertrag von Gewerblich an Gewerblich oder Privat, je nach dem, wer den Wagen kauft, muss dem Finanzamt vorgelegt werden.

Soweit so gut. Da ja aber meine Eltern keine Autohändler sind, wollen sie keine Gebrauchtwagengarantie oder Gewährleistung geben, was ja auch verständlich ist. Als Privat können sie den Wagen auch nicht verkaufen, da sie dann keine Rechnung mit MwSt ausstellen dürfen. Ein blöde Situation. Kann man auch bei einem gewerblichen Verkauf die Gewährleistung mit einem Vermerk auf dem Kaufvertrag ausschließen? Ist das in dem Fall erlaubt?

Was noch dazu kommt ist, dass sie den Wagen im Internet nur von Privat verkaufen können, weil sie sich ja schlecht bei Mobile.de als Händler eintragen lassen können. Als Privat kann man in der Anzeige aber keine MwSt ausweisen.

Hat da jemand eine Ahnung, wie man das in so einem Fall am besten Handhaben kann?

Gruß
Plasma

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  • | 01.07.2008 19:39

Kommt immer drauf an wie deine eltern den waen abgesetzt haben. Wenn der "Rausgeschrieben" ist können deine eltern das so machen.

Die verkaufen dir den wagen für 10 Euro oder so und du verkaufst den Privat weiter.

Dies würde ich natürlich nie machen das machen nur böse menschen. Aber geht auch ist eine Gesetzliche grauzone wie es so schön heißt. :hut:


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  • | 01.07.2008 19:48

hm, du meinst, ich kauf meinen Eltern den Wagen für sagen wir mal 100 EURO ab mit Rechnung und Mehrwertsteuer und die bringen das zum Finanzamt? Und das geht so einfach? Ich mein, wer soll denn bitteschön glauben, dass das Auto nur 100 EUR gebracht hat und dann auch noch an den eigenen Sohn?

Und was meinst du mit "rausgeschrieben"...?

Ich glaub, dass das Finanzamt da nicht so einfach zuschaut, oder?


Zuletzt geändert 01.07.2008 19:49 von Plasma. Insgesamt 1 mal.

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  • | 01.07.2008 20:08

nein es geht doch darum. Deine eltern haben eine geschäftsauflösung wenn ich das richtig gesehen habe. Wenn das fahrzeug über die Firma schon abgeschrieben ist d.h wenn es ein älteres Fahrzeug ist was aus den Büchern schon raus ist. Dann kannst du das so machen. Wenn das allerdings ein Auto istwas ein jahr alt ist geht das natürlich nicht. Mußte deine eltern mal fragen.

Ich hab das so verstanden das du das auto verkaufgen willst aber keine garantie geben möchtest.

Ansonsten kannst du das auto doch auch auf rechnung verkaufen wo ist das problem? :hut:


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  • | 01.07.2008 20:31

Das Auto ist 8 Jahre alt. Sie haben ihn auch schon gebraucht gekauft. Ist also abgeschrieben.

Ja, ist eine Geschäftsauflösung.

Ok, dann nochmal zum mitschreiben.

Ich kaufe das Auto und meine Eltern stellen mir eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt aus. Ich hab den Kaufvertrag als Nachweis, dass das Auto mir gehört. Denn Anmelden will ich den Wagen ja nicht. Folglich steh ja ich nicht im Fahrzeugbrief als Vorbesitzer drin.

Meine Eltern bringen Kopie von Rechnung und Kaufvertrag zum Finanzamt und alles ist in Butter.

Dann kann ich den Wagen "von Privat" mit Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkaufen.

Ist das korrekt so?

Gruß
Plasma


Zuletzt geändert 01.07.2008 20:31 von Plasma. Insgesamt 1 mal.

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  • | 02.07.2008 13:43

ja bis auf den letzten satz ist das richtig. Ich glaube man muss dann extra im kaufvertrag vermerken das das ein Bastlerfahrzueg ist damit die Garantie beim Privatverkauf erlischt. Wenn ich mich nicht irre müssen nämlich auch Privatverkäufer ne garantie geben. Aber schlagt mich nicht wenn es nicht so ist. :hut:


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  • | 02.07.2008 13:55

Also soweit ich weiß, kann ein Privatverkäufer keine Garantie geben. Höchstens eine Gewährleistung. Da gibt es schon einen Unterschied.

Wenn ich bei Ebay was verkaufe, dann kann ich auch einfach dazu schreiben, dass ich keine Gewährleistung gebe und das passt das. Der Käufer muss es nur wissen und akzeptieren.

Ich denke, es reicht aus, wenn man das auch auf den Vertrag schreibt und den Käufer darauf aufmerksam macht.

Korrigiert mich, wenn ich mich irre.

Gruß
Plasma

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  • | 02.07.2008 15:55

ja kommt wohl hin. Aber so würd ichs machen. :hut:

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