Anzeige wegen Nötigung


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  • | 09.08.2008 01:37

Heute ist mir folgendes passiert. Ich bin auf eine Autobahn aufgefahren. Bei sehr starkem Regen hatte ich eine Geschwindigkeit von ca. 70 km/h. Ich wurde von einem anderen PKW überholt. Dieser scherte sofort vor mir ein.Der Abstand betrug höchstens 5-8 m. Durch die Gischt war mir die Sicht total verdeckt. Ich musste bremsen. Um den PKW vor mir auf die gefährliche Situation aufmerksam zu machen, betätigte ich 3-4 mal die Lichthupe.
Nach ca. 2 Km war der Regen nicht mehr so stark und beschleunigte auf die erlaubten 100 km/h. Dabei scherte ich auf die Überholspur aus.
Jetzt befand ich mich ca 10 m schräg hinter dem vorher beschriebenen Fahrzeug. Plötzlich scherte dieses ohne Blinker vor mir auf die Überholspur aus. Wieder musste ich bremsen.
Und wieder betätigte ich 3-4 mal die Lichthupe, um den Fahrer vor mir auf mich aufmerksam zu machen.
Diese hatte mich scheinbar bemerkt und schaltete seinerseits die Nebelrückleuchte ein. (ohne dass eine Sichtbehinderung bestanden hat)
Als das Fahrzeug vor mir wieder auf die rechte Spur fuhr, überholte ich dieses. Zuvor hatte ich den Fotoapparat, den ich auf dem Beifahrersitz liegen hatte, in die Hand genommen. (Ich kam von der Arbeit. Darum der Foto auf dem Sitz)Im vorbeifahren fotografierte ich den Fahrer. Als dieser das sah fuhr er merklich langsamer. So konnte ich ein gutes Stück vor ihm auch auf die rechte Spur fahren. Hier fuhr ich dann mit ca. 120 km/h. weiter. Die Geschwindigkeitsbeschränkung war aufgehoben.
Nach ca. 2 Km beschleunigte das andere Fahrzeug wieder und überholte mich. Dabei zeigte mir die Beifahrerin den Scheibenwischer. Auch das habe ich fotografiert.
Damit war für mich die Sache erledigt.
Überrascht war ich als nach ca. 4 Stunden die Polizei bei mir klingelte und mir sagte, dass gegen mich eine Anzeige wegen Nötigung vorliege. Darin wird mir vorgeworfen, dass ich das andere Fahrzeug mit der Lichthupe bedrängelt hätte. Weiter hätte ich das Fahrzeug beim Einscheren geschnitten und es ausgebremst.
Die ganze Sache ist, bis auf die Lichthupe, also total verdreht.
Am Montag will ich zu einem Rechtsanwalt.
Das Problem das ich habe, ist, dass die zu zweit waren und ich alleine.
Kann mir einer Tipps geben wie ich mich verhalten soll und was da noch weiter auf mich zukommen kann?
Gruß Horst

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  • | 09.08.2008 01:54

ganz ehrlich...

Das glaubt dir weder der Staatsanwalt noch ich!

Aber viel glück noch


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  • | 09.08.2008 02:18

Naja is schon ne abenteuerliche Geschichte. Aber andererseits im notfall ist das denke ich Aussage gegen Aussage, gab ja wohl keine Zeugen:frage:
Das einzige was der Beweis ist, ist dann wohl das Foto von dem "Scheibenwischer". Denke dass du da auf der sicheren Seite bist, wird wohl eher im Sand verlaufen.

  • Asco
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  • | 09.08.2008 02:31

Zitat:
Zitat von Horst1

Das Problem das ich habe, ist, dass die zu zweit waren und ich alleine.

Tja.. is nicht ganz richtig campino!

Die Frage is nun wer is der andere zeuge bei dem Gegner im Auto??

Hoffendlich ein Familienmittglied!


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  • | 09.08.2008 03:10

Ich würde das mal in einem Juristen-Forum posten, die dürften etwas mehr Ahnung von der Marterie haben.


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  • | 09.08.2008 07:29

Zitat:
Hoffendlich ein Familienmittglied!

Wieso das denn ?

Glaubst du auch an das alte Märchen, dass Aussagen von Familienmitgliedern nichts wert sind, die Aussage eines Polizisten mehr Gewicht hat, als die eines "normalen Bürgers", dass bei zwei gegen eins die zwei Recht haben oder dass bei Aussage gegen Aussage niemandem etwas nachgeweiesen werden kann ?

Es geht einzig und allein darum, was der Richter (wenn es soweit kommt) auf Grundlage der vorhandenen Beweismittel glaubt. Und deine Geschichte klingt ja wirklich etwas unglaubwürdig.


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  • | 09.08.2008 11:29

Zitat:
Zitat von Asco
Zitat:
Zitat von Horst1

Das Problem das ich habe, ist, dass die zu zweit waren und ich alleine.

Tja.. is nicht ganz richtig campino!

Die Frage is nun wer is der andere zeuge bei dem Gegner im Auto??

Hoffendlich ein Familienmittglied!
Oh sorry das hab ich überlesen :hut:


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  • | 09.08.2008 11:36

Die Situation kommt wohl auf deutschen Autobahnen täglich zu Hauf vor. Denke mal das Problem war deine Fotomacherei. Er war wohl in der Annahme das du ihn anzeigen wirst und dachte sich, ok dann zeige ich ihn lieber zuerst an.

Ruf den Knüppel doch einfach mal an und frag freundlich nach ob sich die Gemüter jetzt wieder beruhigt hätten und ob man das nicht anders Regeln könne.
Ansonsten würdest du halt zum Anwalt gehen, kostet dafür das garnix passiert ist für beide nur Geld, Zeit und Nerven.


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  • | 09.08.2008 12:06

Ich glaube ihm die Geschichte. Und wenn man viel mit dem Auto unterwegs ist, dann erlebt man schonmal Sachen, die manche garnicht glauben würden.

Sind genug Idioten auf Deutschlands Straßen unterwegs.


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  • | 09.08.2008 12:20

so unglaubwürdig find ich das auch nicht. allerdings würd ich an deiner stelle nichts von dem foto erzählen! dann kommt nämlich sicherlich die frage: wer hat das foto denn geschossen? doch nicht etwa du währrend der fahrt? ;)

mach deine aussage, sags wie es wirklich abgelaufen is und gut is. würd mich wundern wenn das verfahren dann nicht eingestellt wird, zumindest sollte man doch wohl glauben das die deutschen gerichte besseres zu tun haben.....

davon mal ab passieren solche sachen doch eh am laufenden band auf den autobahnen. dein fehler war wahrscheinlich das foto, wahrscheinlich dachte sich der andere dann bei der anzeige wer zuerst kommt, der malt auch zuerst. hättest du das nicht gemacht wäre es auch wohl nicht zur anzeige gekommen.


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  • | 09.08.2008 12:51

Die Fotografiererei kostet bei weitem net soviel, wie die Wippenzeigerei!!! Da kanns`t Du eventuell Kohle rausholen. Frag aber vorher Deinen Anwalt... Jedoch bleibt die Sache mit der Nötigung :( Mach am besten sofort Gegenanzeige...


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  • | 09.08.2008 13:08

Hallo zusammen, leider ist das keine Glaubensfrage. Auch wenn es schwer zu glauben ist. Es war bis auf den Punkt so.
Das mit dem Foto ist der Polizei bekannt. Der andere hat das bei der Polizei angegeben.
Wir haben auch darüber gesprochen und glauben auch, dass der andere Fahrer der Meinung war, dass ich ihn anzeige und er mir nur zuvorkommen wollte.
Natürlich kann ich nicht sagen wer noch im Auto dabei war. Ich würde ehr sagen es war die Freundin des Fahrers.
Von der der ist der Scheibenwischer in meine Richtung klar zu erkennen.
Hoffe das das für mich zählt.
Weiter hoffe ich, dass es für mich zählt, dass die erste Lichthupe ja auf der rechten Straßenseite war. Da hätte ich doch keinen Grund mit Lichthupe zu blinken wenn ich drängeln wollte. Die linke Fahrspur wäre ja für mich frei gewesen.
Es hat sich also tatsächlich um ein Warnsignal gehandelt. Die Gischt war so stark, dass ich für kurze Zeit das eingescherte Fahrzeug nicht mehr gesehen habe.
Was mir im nachhinein aufgefallen ist, ist, dass die Polizei immer nur von einer Person gesprochen hat. Nie von einem Beifahrer.

Gruß Horst


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  • | 09.08.2008 13:09

Halt vergessen. Mir war nicht bekannt, dass das Foto machen verboten ist.
Nie gehört.
Horst

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  • | 09.08.2008 13:10

Zitat:
Zitat von Horst1
Heute ist mir folgendes passiert. Ich bin auf eine Autobahn aufgefahren. Bei sehr starkem Regen hatte ich eine Geschwindigkeit von ca. 70 km/h. Ich wurde von einem anderen PKW überholt. Dieser scherte sofort vor mir ein.Der Abstand betrug höchstens 5-8 m. Durch die Gischt war mir die Sicht total verdeckt. Ich musste bremsen. Um den PKW vor mir auf die gefährliche Situation aufmerksam zu machen, betätigte ich 3-4 mal die Lichthupe.
Nach ca. 2 Km war der Regen nicht mehr so stark und beschleunigte auf die erlaubten 100 km/h. Dabei scherte ich auf die Überholspur aus.
Jetzt befand ich mich ca 10 m schräg hinter dem vorher beschriebenen Fahrzeug. Plötzlich scherte dieses ohne Blinker vor mir auf die Überholspur aus. Wieder musste ich bremsen.
Und wieder betätigte ich 3-4 mal die Lichthupe, um den Fahrer vor mir auf mich aufmerksam zu machen.
Diese hatte mich scheinbar bemerkt und schaltete seinerseits die Nebelrückleuchte ein. (ohne dass eine Sichtbehinderung bestanden hat)
Als das Fahrzeug vor mir wieder auf die rechte Spur fuhr, überholte ich dieses. Zuvor hatte ich den Fotoapparat, den ich auf dem Beifahrersitz liegen hatte, in die Hand genommen. (Ich kam von der Arbeit. Darum der Foto auf dem Sitz)Im vorbeifahren fotografierte ich den Fahrer. Als dieser das sah fuhr er merklich langsamer. So konnte ich ein gutes Stück vor ihm auch auf die rechte Spur fahren. Hier fuhr ich dann mit ca. 120 km/h. weiter. Die Geschwindigkeitsbeschränkung war aufgehoben.
Nach ca. 2 Km beschleunigte das andere Fahrzeug wieder und überholte mich. Dabei zeigte mir die Beifahrerin den Scheibenwischer. Auch das habe ich fotografiert.
Damit war für mich die Sache erledigt.
Überrascht war ich als nach ca. 4 Stunden die Polizei bei mir klingelte und mir sagte, dass gegen mich eine Anzeige wegen Nötigung vorliege. Darin wird mir vorgeworfen, dass ich das andere Fahrzeug mit der Lichthupe bedrängelt hätte. Weiter hätte ich das Fahrzeug beim Einscheren geschnitten und es ausgebremst.
Die ganze Sache ist, bis auf die Lichthupe, also total verdreht.
Am Montag will ich zu einem Rechtsanwalt.
Das Problem das ich habe, ist, dass die zu zweit waren und ich alleine.
Kann mir einer Tipps geben wie ich mich verhalten soll und was da noch weiter auf mich zukommen kann?
Gruß Horst
Da du ja laut StVo mit den Fehlern anderer rechnen musst, kann es durchaus passieren, das jemand vor dir dichter einschert als er eigentlich darf.
Du hast aber mit der Lichthupe reagiert und damit den vorrausfahrenden Fahrer definitiv genötigt und das ist strafbar.
Dein Verhalten zeigt also mal wieder das typisch deutsche, bockige Unverständnis anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber.


Gruss, Axel


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  • | 09.08.2008 21:35

Zitat:
Du hast aber mit der Lichthupe reagiert und damit den vorrausfahrenden Fahrer definitiv genötigt und das ist strafbar.

Nur die Lichthupe zu bedienen ist aber keine Nötigung. Zu was soll denn der Fahrer genötigt worden sein?

Das einzige was sich aus dem Thread ergibt, ist das angebliche Schneiden und Ausbremsen. Da könnte dann eine Nötigung und ggf. ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegen. (Wobei letzteres ja wohl nicht vorgeworfen wird).
Ohne die Anzeige gesehen zu haben ist hier wohl alles mehr als Spekulation...


Zuletzt geändert 09.08.2008 21:37 von mille007. Insgesamt 1 mal.

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