Fahren ohne Zulassung - Seite 1

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  • | 07.04.2009 17:55

Hallo,

Ich habe folgendes Problem,
Mein KFZ is abgemeldet und ich habe ein paar reparaturen am fahrezeug vorgenommen und dann eine "Probefahrt" um den block gemacht. als ich zurück in meine strasse fuhr kamen die herren polizisten mir entgegen. ich konnte noch, ohne das sie es gesehen haben, auf meine einfahrt fahren und die schilder abmontieren aber kruz danach standen die herren schon auf dem hof. meine Frage is was mich jetzt erwartet und ob ich mich irgendwie da raus winden kann. ich habe bereits eine verlängerung der probezeit auf 4 jahre und bin 21 jahre alt.sage ich wegen dem jugendstrafrecht teil^^
Vielen dank für ihre hilfe


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  • | 07.04.2009 17:58

fahren ohne versicherungs schutz , egal wie du dich hin und her drehst .


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  • | 07.04.2009 18:06

ich idiot hab auch ncoh gleich alles zugegeben und die schilder rausgeholt nachdem die mcih aufgefordert haben. hab versehentlich 2 mal den beitrag geöffnet
Kann mir jemand ungefähr sagen was mich erwartet? hab was von 50 euro und 1 punkt gelesen aber auch von mehreren tagessätzen bishin zu freiheitsstrafe...


Zuletzt geändert 07.04.2009 18:13 von Vegetta. Insgesamt 1 mal.

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  • | 07.04.2009 18:19

hätte auch ein Kind gewesen sein können was du ohne versicherungsschutz angefahren hättest. Wenn du die sache schon zugegeben hast dann kannste dich da auch schlecht rauswinden. So hart es auch klingt selbst schuld! :hut:


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  • | 07.04.2009 18:29

hätte hätte hätte^^ is aber nicht;) ja das is mir kla nur ich dachte irgendwie das ich noch ne chance hab milde davon zu kommen weil ich ja schon versicherungsbetrug steuerhinterziehung und so ne scherze drin habe


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  • | 07.04.2009 18:35

Steuerhinterziehung ggf - aber Versicherungsbetrug?
Welche willste denn betrügen wenn du nicht mal eine hast?!
Fahren ohne Versicherungsschutz wird kommen...

Lies mal diesen Artikel:
Klick mich


Zuletzt geändert 07.04.2009 18:36 von Meteorman. Insgesamt 1 mal.


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  • | 07.04.2009 18:39

er meint das er wegen diesen sachen alles schon mal dran war...die geschichte ohne zulassung kommt dazu...stell dich auf ne saftige Geldstrafe ein und evtl Führerscheinentzug...Ist nur gerecht....sorry aber bei soviel... ich nenns mal vorsichtig "Leichtsinn" muss man zu den Konsequenzen stehen....


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  • | 07.04.2009 18:55

@cherry
sorry falsch rübergekommen, ich habe noch nie irgendwas gehabt ausser nicht eingetragende teile am auto;)
dachte das dies alles jetzt drin is.
@meteorman
also was dort steht wäre ideal für mich. ich bin zivi und verdiene 328 euro im monat was ja dann durch 30 geteilt wird was dann ja nur ca 11 euro machen würde. aber wie gesagt idealfall^^
mich iretiert der teil mit der freiheitsstrafe und dem fahrlässig.
das mien handeln fahrlässig war is mir bewusst. wie gesagt ich bin nur um den block gefahren und es war echt totales pech. und mit schritttempo ein kind umfahren is eher unwahrscheinlich;) die probefahrt war auf grund von meinen sommerfelgen und dem bördeln der radkästen. somit bin ich geschlichen^^


Zuletzt geändert 07.04.2009 18:56 von Vegetta. Insgesamt 1 mal.


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  • | 07.04.2009 19:03

Ich denke dein Handeln ist in diesem Fall nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich da du ja wusstest, dass das Fahrzeug nicht versichert war...
Naja - wie es in dem Artikel schon steht - das waren ja die minimal Tagessätze... rausreden kannste dich nicht - du hast es ja bereits zugegeben... somit kannste nur auf eine milde Strafe hoffen...


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  • | 07.04.2009 19:11

vorsätzlich mein ich ja^^ mir ist der begriff entglitten;) Aber wo ist der unterschied?
ich habe es ja auch so den beamten gesagt das mir bewusst war was ich tue aber nie damit gerechnet habe das ich erwischt werde. die haben ja gesehen das ich nciht wie ne besenkte sau gefahren bin oder durch sie city gefahren bin da mein ganzes werkzeug verteilt auf dem hof war und ich arbeitskleidung an hatte.
kann es denn auch sein das einfach gar nichts davon kommt? so von wegen drücken wir ein auge zu weil er einsichtig war?


Zuletzt geändert 07.04.2009 19:13 von Vegetta. Insgesamt 1 mal.


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  • | 07.04.2009 19:15

:015
Sorry - aber geh mal lieber nicht davon aus....


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  • | 07.04.2009 19:23

Wie du gefahren bist, is völlig egal. Du bist gefahren - Punkt! Und Auge zu drücken? Dann wären die garnet erst bei dir auf der Matte gestanden. Habern die gesehen, dass du nur ne Runde gefahren bist? Warscheinlich nicht, d. h. du hättest auch vom Ersatzteilhändler o. ä. kommen können.

Unterschied Vorsatz/Fahrlässigkeit:

Vorsatz: Is klar, mit Absicht gehandelt
Fahrlässigkeit: Die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ausser Acht gelassen, sprich: halt net aufgepasst. Und davon kann bei dir ja keine Rede sein.

Das Fahren mit nicht zugelassenem Fahrzeug bedeutet a) Fahren ohne Versicherungsschutz = Straftat, b) Fahren mit ungesiegelten Kennzeichen = OWi

Was dir dadurch blüht, kann ich net sagen, is halt meist ne Einzelfallentscheidung...

Alles keine Rechtsberatung!


Zuletzt geändert 07.04.2009 19:23 von gnmpf74. Insgesamt 1 mal.


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  • | 07.04.2009 19:24

@meteorman
Stimmt, war blöd, merk ich selbst^^
also abwarten bis das amtsgericht mir schreibt?

@gnmpf74
ah ok klingt einleuchtend.
Was is mit den steuern?
ach ja habe ich ganz vergessen^^ ich wohne in einer Einbahnstrasse unzwar ganz am ende wo man nciht rein darf bin also noch ca 5 meter verkehrt in die strasse rein... kommt auch noch dazu?

Das mit dem Ersatzteilhändler kannste ausschliessen die haben hand der wärme meines auspuffs gesehen das ich nciht weit war denn der war kalt, einer von denen hat seine hand dran gehalten


Zuletzt geändert 07.04.2009 21:00 von DragonGate. Insgesamt 2 mal.


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  • | 07.04.2009 20:34

Was soll mit den Steuern sein? Nix, und wenn die Cops das mit der Einbahnstraße net mitgekriegt haben, was solls?! Würde aber jetzt net alles hier breittreten, man weiss nie, wer hier alles mitliest. ;)


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  • | 07.04.2009 21:08

Recht haben und Recht bekommen ist bei der deutschen Gerichtsbarkeit leider nicht gewährleistet. Das gleiche gilt für das Maß der Straftat.

Selbst wenn in dem Beispiel Verstand, Sachlage und Vernupft sagen das alles halb so wild war, wirst du mit dem Gesetz verglichen.

Kannst nur auf mildernde Umstände hoffen. Und mehr als Hoffen bleibt dir hier leider auch nicht.

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