Fahren ohne Zulassung - Seite 2

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  • | 07.04.2009 21:57

Am Ende entscheiden eh andere wie hoch das strafmass is, ich werde wohl einfach abwarten müssen. werd das ergebnis hier dann posten

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  • | 08.04.2009 00:30

ok dann is ja soweit alles gesagt. :hut:


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  • | 08.04.2009 08:54

Ruf doch einfach mal bei der betreffenden Polimannzeistation an. Ein normales Gespräch wirkt manchmal Wunder. Es sollte dein Schaden nicht sein! ;)


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  • | 08.04.2009 12:29

@ChrisCross
Wie meinst das?? soll ich mich bei denen entschuldigen für das was cih getan habe? Ich denke denen is das voll egal ob ich dort anrufe


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  • | 08.04.2009 13:02

Persönlich erscheinen ist noch besser. Wenn du das klärende Gespräch suchst, findest und das Problem schilderst wirst du nicht nur eine Antragsnummer bleiben.

Man kann mit Menschen reden und eventuell mildernde Umstände erhoffen.


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  • | 08.04.2009 14:07

Hmm, viel schlimmer kann es ja eh nicht werden, nur besser. nur was soll ich denen noch sagen? ich habe gestern den beamten ja schon alles erklärt wieso weshalb warum und das ich den fehler auf jedenfall einsehe


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  • | 08.04.2009 14:32

Ja mit den Beamten da draußen aber nicht mit dem Bearbeiter drin.
Ich weis zwar nicht wie das bei denen läuft aber du möchtest einfach mal bitte mit dem Bearbeiter sprechen und nochmal die Situation schildern. Es liegt ein Missverständnis vor und möchtest zu den Gestrigen Aussagen noch etwas hinzufügen oder was auch immer.... wissen die ja nicht.


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  • | 08.04.2009 15:21

achso ich dachte das die beamten das auch bearbeiten und dann weiter leiten ans gericht und die mir dann post schicken


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  • | 08.04.2009 15:26

nein die aufer straße geben das zu ermittlungsdienst und die bearbeiten das weiter


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  • | 08.04.2009 15:54

Zitat:
Zitat von Vegetta
@ChrisCross
soll ich mich bei denen entschuldigen für das was cih getan habe?

Zum Beispiel! ;) Ein klärendes Gespräch kann dir nicht schaden. Dann weißte auch, ob es denen dann egal ist. Zumindest erweckst du bei denen den Eindruck, dass es DIR nicht egal ist.
Ich habe in den Verkehrskontrollen, die ich in der Vergangenheit gehabt habe, immer das Gespräch gesucht. Manchmal hat es auch was gebracht! :hut:


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  • | 11.04.2009 12:00

Hallo,

So folgendes gibt es neues,
ich habe heute post bekommen, ein anhörungsbogen indem ich mich zur tat äussern kann.
jetzt habe ich im interent gelesen auf solche schrieben soll oder braucht man nciht antworten sondern soll warten bis die staatsanwaltschaft selber einem schriebet. was meint ihr?


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  • | 11.04.2009 12:12

Naja du kannst jetzt nochmal alles zugeben, dann haben sie es schiftlich, ich würd das nicht selber ausfüllen, sondern einen Anwalt um Rat fragen.. Der sagt dir auch was auf dich zukommt und hat vllt. ne Idee :lehrer:


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  • | 11.04.2009 13:37

Sogar im TV wird oft besagt das man solche sachen ohne Kommentar belassen soll...und max. das angelastete bejaen....mehr nicht. Sonst wird dir aus jeder kleinigkeit ein Stric gedreht...un as ist legal...denn sobald du dich selbst belastest hast du ein aussageverweigerungsrecht


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  • | 11.04.2009 13:50

Normalerweise brauchst du nur Angaben zur Person zu machen, falls du dich selbst belasten würdest. Desweiteren steht da ja was von "Ich gebe den Verstoß zu/nicht zu" Und ein Feld für weitere Angaben. Das würde ich leer lassen und ansonsten - da es ja Zeugen gibt (Cops) - ein Kreuzchen nmachen bei "Ich gebe den Verstoß zu", sofern dir nur das Fahren ohne Vers.-Schutz und ungestempelte Kennz. vorgeworfen wird - ohne Zusatz von "vosätzlich o.ä. Würd auch da nix von wegen kurze Testfahrt etc. hinschreiben, sonst is der Vorsatz schriftlich fixiert... ;)

Alles keine Rechtsberatung!


Zuletzt geändert 11.04.2009 13:54 von gnmpf74. Insgesamt 2 mal.

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  • | 11.04.2009 14:30

warum kannst du nicht zu deinen fehlern stehen? Wer scheiße baut muss auch dazu stehen. Dafür gibt es in Deutschland gesetze :hut:

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