Mein Auto wurde beschädigt und ich bekomme Anzeige wegen Beleidigung???


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  • | 08.05.2009 13:42

Hallöchen,
zu meinem Problem:
Vor 2 Wochen stand mein Auto neben einem anderen Wagen auf einem Parkplatz. Der Herr darin beschädigte meinen Spiegel beim Aussteigen, indem er die Tür bis in den "Anschlag" aufknallte. Mein Spiegel wurde daraufhin beschädigt, (äußere Kappe). Ich wurde daraufhin als blöde Kuh beschimpft, wie ich es denn wagen könnte mich neben ihn hinzustellen, der Parkplatz wäre groß genug....(man höre und staune...).
Er jedenfalls schaute nur kurz meinen Spiegel an und sah nix und ging einfach einkaufen. Ich besah mir meinen Spiegel näher und sah eine kleine Beule und daß 2 Halter von der Kappe abgebrochen waren und rief daraufhin die Polizei. Der Mann kam mittlerweile vom Einkaufen zurück und beschwerte sich, warum ich die Polizei denn gerufen hätte...(man höre und staune wieder...)
Jedenfalls nahm die Polizei den Schaden auf, wobei er anfangs sich weigerte einzugestehen, daß er den Schaden verursacht hätte und weigerte sich auch die 25,- Strafe an die Polizei zu zahlen.
Den Kostenvoranschlag für meine Spiegelkappe hat er mittlerweile bekommen, hat sich bis jetzt natürlich noch nichts gétan....nur bei mir: Ich bekam heute eine Anzeige wegen Beleidigung und eine Vorladung zur Polizei......wie geht es nun weiter??? Er hat doch die Sachbeschädigung begangen und mich beleidigt. Wir hatten keine Zeugen, nur mein 9 jähriger Sohn war dabei....kann er Zeugen erfinden oder kann ihm Glauben geschenkt werden..??? Bin ziemlich ratlos und schockiert, daß man sich so querstellen kann und keine eigenen Fehler einsehen kann.
VG
settersheila


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  • | 08.05.2009 13:50

Du kannst deinen Sohn glaub ich als Zeugen nehmen.Ihr wart zu zweit und der andere nur alleine


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  • | 08.05.2009 13:52

Ganz ruhig... die Polizei war doch da und hat alles aufgenommen. Jetzt fällt ihm plötzlich ein das du ihn beledigt haben sollst?

Ganz komisch... ausserdem solltest du bei deiner "Vorladung" direkt ne Anzeige wegen der "blöden Kuh" anstreben... geht ja gar nicht der Typ...


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  • | 08.05.2009 14:00

Ja, der ältere Herr war sehr komisch und sehr stur. Ich glaub ich hab oben eine Frage etwas falsch gestellt. Hier nochmal: Kann der Herr Zeugen erfinden (eine Bäckerei war nebenan und die Tür offen, und er war dann da drin wild gestikulierend bei der Verkäuferin....schien ihn zu kennen) und kann diesen Zeugen Glauben geschenkt werden? Hab von ihm erfahren, daß er eine eigene Firma im Ort hat und hätte ihm meinen Kostenvoranschlag ja zu ihm hinbringen können....(hatte ich natürlich nicht, sondern postwendend 2 Tage später zugeschickt).
Er scheint schon etwas Einfluss im Ort zu haben und ich wohn erst 2 Jahre hier...meine Angst ist halt dahingehend, daß er irgendetwas erfindet und ihm Glauben geschenkt wird.
VG

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  • | 08.05.2009 14:41

Ich würde mir da keine Sorgen oder gedanken machen den im üblichen falle wird sowieso ein sachverständiger hinzu gezogen. Der stellt natürlichfest das in dem Falle er Schuld ist. Und wegen der beleidigung so etwas wird in der regel als "Beleidigung im affect" gewertet. Das würde fast jeder machen also ist seine behaubtung von grund auf wertlos.

Ich kenn mich da ein "wenig aus" da meine klappe sowieso manchmal dinge von sich gibt die man besser für sich behällt.

Z.B hab ich mal einen polizisten gesagt "ich denke sie können mich an meinen Arsch lecken" daraufhin holte er einen block aus seiner tasche und sagte beamten beleidigung. Ich lies in in aller Ruhe fertig schreiben und als er ihn mir geben wollte sagte ich ganz freundlich "was ich denke geht sie gar nichts an" worauf er sprachlos den zettel in die tonne warf. :D :D :D


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  • | 08.05.2009 14:50

Zeugen erfinden kann jeder, das kann dir hier keiner sagen ob der Typ das macht oder nicht. Würde da aber auch keine große Angst vor haben bzw denk ich das denen keine große Glaubwürdigkeit geschenkt wird weil ja die Polizei das ganze aufgenommen hat und da war von den vermeintlichen Zeugen ja noch nichts zu sehen.

Kenne das Problem mit den Rentnern wenn die ihre Türen immer bis zum Anschlag aufknallen... das ist echt ne Sauerei, und ich sag mal so viel, hätte der mein Auto getroffen und düst mich denn voll ich hätt anders reagiert... aber das ist ja egal.

Halt uns damit mal auf dem laufenden, und wünsch dir das du Recht bekommst in der Angelegenheit!


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  • | 08.05.2009 14:57

1) Ruhe bewahren.

2) Eine Anwalt einschalten

3) Nicht zur Vorladung der Polizei erscheinen, sondern deine Aussage zu diesem Sachverhalt vom Anwalt aufnehmen lassen und dann der Polizei zustellen. Der Anwalt weis, was du sagen muss, kannst, sollst und/oder darfst um unbeschadet aus dieser Sache herauszukommen.

4) Dein Kind ist als Zeuge nur bedingt eine Hilfe. Erstens besteht zwischen euch eine direkte familiäre Beziehung, zweitens sind Kinder in diesem alter sehr leicht beeinflussbar und drittens kann ihm ein geschickter Anwalt, wenn es überhaupt zu einer Verhandlung kommt, das Wort so im Mund herumdrehen, dass er als Zeuge mehr schadet als nutzt.

5) War dein Sohn wirklich direkt dabei? Hat er es gehört und auch verstanden? Deine Äußerung muss einen ehrverletzenden Inhalt besitzen, sonst ist es keine Beleidigung ;) Nachlesen kannst du das bei Wikipedia und in §185-200 des StGB. Oder du googelst und wirst von Millionen Treffern zu diesem Thema erschlagen ;) :D

@DaVinciStylz

Zitat:
Zitat von DaVinciStylz
Z.B hab ich mal einen polizisten gesagt "ich denke sie können mich an meinen Arsch lecken" daraufhin holte er einen block aus seiner tasche und sagte beamten beleidigung.

Gefährliches Halbwissen! Es gibt keinen Paragraphen "Beamtenbeleidigung"! Ein Beamter wird vom gesetzt her nicht höher oder besser gestellt wie jeder andere Bürger in der BRD auch. Auch fällt die Strafe nicht höher oder härter aus wenn man einen Beamten beleidigt, sondern ist genauso hoch wie bei jedem anderen Menschen auch.

===>Es ist also eine einfache "Beleidigung" ;)

Woher dieser Irrglauben der "Beamtenbeleidigung" herrührt würde ich mal zu gerne wissen. :rolleyes:

MfG

Haiduk


Zuletzt geändert 08.05.2009 15:02 von HAIDUK. Insgesamt 1 mal.


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  • | 08.05.2009 15:42

Hallöchen,
so, hab eben mit seiner Versicherung telefoniert, der Schaden ist zwar gemeldet, aber den Kostenvoranschlag, den er schon etwa 10 tage hat, den hat die versicherung nicht bekommen....die bekommen sie jetzt von mir.
Einen Anwalt kann ich mir momentan nicht leisten...
Nächsten Mittwoch hab ich die Vorladung, dann berichte ich weiter...


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  • | 08.05.2009 15:47

moin!

im großen und ganzen stimme ich haiduk zu.
nur würde ich hier dazu raten, zunächst keinen anwalt aufzusuchen. kostet nur geld und wird nicht viel bringen. eigentlich rate ich auch davon ab, bei einer beschuldigtenvernehmung zu erscheinen, aber in diesem fall wird es m.e. nach das verfahren beschleunigen. trete dort auf, schildere den vorfall und betone, dass du keine beleidigungen ausgesprochen hast. die polizei wird dir dann die aussage des anzeigeerstatters vorhalten und dann kannst du dazu stellung beziehen. ein knappes "stimmt nicht" reicht. ferner werden dir die möglichen zeugenaussagen vorgehalten.

ein einsichtiger beamte wird die empfehlung an die StA abgeben, dass verfahren nach 170 II stpo einzustellen. erscheinst du bei der polizei nicht und ordnet die sta keine vernehmung durch einen StA an, kann es schlimmsten falls zu einem prozess kommen. deswegen mein rat, die beschuldigtenvernehmung wahr zu nehmen.

auch wenn nach deiner vernehmung anlass für die annahme eines hinreichenden tatverdachts besteht, wird die sta wahrscheinlich den anzeigeerstatter auf den sog. privatklageweg verweisen. die sta verfolgt solche delikte nur, wenn die angelegenheit von berichtigtem öffentlich interesse ist. das wird nach m.e. bei dir nicht der fall sein; es sei denn, du hattest schon öfters mit solchen vorwürfen zu tun. ansonsten muss der anzeigeerstatter selbst die verfolgung betreiben.

direkt einen anwalt zu beauftragen der dann akteneinsicht fordert etc. halte ich für diesen pipifax übertrieben :)

mach dir keine gedanken, lehn dich zurück, lass die vernehmung über dich ergehen und hake es ab. solltest du dir unsicher hinsichtlich der vernehmung sein, befolge die vorgehensweise von haiduk.

beste grüße, max


Zuletzt geändert 08.05.2009 15:49 von MaxV40. Insgesamt 2 mal.


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  • | 08.05.2009 16:02

Dankeschön für die Tips!
Um Gottes Willen, nein, ich hatte sonst noch nie mit der Polizei zu tun...bin also ein unbeschriebenes Blatt:)))
na, dann hoffen wir das Beste. Bin auch erstmal gespannt was mir überhaupt zur Last gelegt wird.
VG


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  • | 22.05.2009 12:19

Was ist bei deinem Termin bei der Polizei herausgekommen?


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  • | 24.11.2009 09:20

Fazit: Anzeige wurde eingestellt....Versicherung hat gezahlt. Hat sich allerdings noch locker 8 Wochen hingezogen.


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  • | 24.11.2009 10:10

Thema erledigt, Thema closed.

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