Nach wirtschaftlichem Totalschaden darf man nicht reparieren?
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hallo.
Zuletzt geändert 05.08.2009 18:30 von Mitteltopfverschweisser. Insgesamt 1 mal. |
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Hi,
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Da hat dein Vater was falsch verstanden. |
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das stimmt so nicht ganz.
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hallo.
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ich hatte auch mal so einen fall , und das auto habe ich behalten . und es stand nie zur rede das es wer anderes haben wollte . so wie du es gerade geschrieben hast ist es richtig |
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du als ehemaliger halter hast eh generell sowas wie nen vorkaufsrecht, schon allein dadurch das die versicherung dann sicher ist den restwert auch tatsächlich zu bekommen. von daher steht dem nichts mehr im wege. allerdings würd ich erstmal abwarten bis das okay der versicherung auch wirklich da ist!
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