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Mit 5 Tage Kurzzeitkennzeichen ins Ausland
26.08.2009 00:00
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Tuning Beitrag 1 |
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Happymeal-Esser ![]() 409 Beiträge 20.02.2005 registriert Kennzeichen: UER |
Huhu,
wollt mal fragen, ob man mit dem 5 Tages Kennzeichen ins EU Nachbarland fahren darf? Ich hole mir am Do. die Schilde, fahre Freitag nach Hause und wollte am WE nach Polen um zu tanken und um Zigaretten holen. Danke für die Hilfe. Gruß DJ |
26.08.2009 11:18
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Tuning Beitrag 2 |
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Pagen-Fan ![]() 305 Beiträge 26.01.2009 registriert Kennzeichen: DL |
Das Beste ist Du ruft mal aufn Landratsamt an!!! Aber ich denk schon. Sonst würden ja die Ausländer nicht über die Grenze damit kommen! Könnte nur sein, das der ZOLL was dagegen hat und Du eventuell Fragen beantworten musst (wegen verzollen...) |
26.08.2009 11:37
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Tuning Beitrag 3 |
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Treffenfahrer Gast |
Die antwort kann ich dir geben weil ich das auc mal vor hatte.
Wenn du ins Ausland fährst (gerade Polen) musst du dir zollkennzeichen holen ansonsten kommst du damit nicht über die Grenze. Es sei denn es hat ich was geändert seit dem letzten Jahr
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26.08.2009 11:47
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Tuning Beitrag 4 |
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Rollerfahrer ![]() 121 Beiträge 16.01.2008 registriert |
Klar kommst du mit den 5 Tageskennzeichen über die polnische Grenze! Vor 2 Jahren ging das nicht, entweder mit Zollausfuhrkennzeichen oder die wurden mit den 5 Tagekennzeichen auf einen Hänger gefahren, über die Grenze und dort direkt wieder abgeladen.
Heute kommst du mit den 5 Tageskennzeichen nach Polen rein und wieder raus ohne Probleme, so war das bei mir letztes und dieses Jahr. Zuletzt geändert 26.08.2009 11:48 von cruiser-deluxe. Insgesamt 1 mal. |
26.08.2009 13:16
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Tuning Beitrag 5 |
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Treffenfahrer Gast |
Gut 2 meinungen frag am besten bei der zulassungsstelle. Aber Poste mal die Antwort
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26.08.2009 19:51
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Tuning Beitrag 6 |
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Happymeal-Esser ![]() 409 Beiträge 20.02.2005 registriert Kennzeichen: UER |
Alles klaro. Mal schauen, was die morgen zu mir sagen werden. Ich hoff ja mal hier im tiefsten Südwesten kennen die sich damit auch aus. Aber eig. ist Polen ja EU sowie fast alle anderen Nachbarländer.
Wenn man es dort darf, dann auch in Polen hoff ich mal.
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27.08.2009 10:41
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Tuning Beitrag 7 |
![]() 1594 Beiträge 23.10.2003 registriert Kennzeichen: XX |
Meines Wissens sind Kurzzeitkennzeichen nur für Probe- oder Überführungsfahrten oder solche, die direkt mit der Zulassung zu tun haben, gültig. Da wirst du in Erklärungsnot kommen, wenn du am Wochenende mit Einkäufen über die polnische Grenze kommst.
Zuletzt geändert 27.08.2009 10:41 von walpurgis. Insgesamt 1 mal. |
27.08.2009 10:55
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Tuning Beitrag 8 |
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pagenGrillmeister ![]() 993 Beiträge 17.07.2007 registriert Kennzeichen: EMD |
Zitat: So seh ich das eig. auch, die "5Tages-Kennzeichen" sind eig. nur für eine Fahrt um denn Wagen nach hause zu fahren.
Zitat von walpurgis Meines Wissens sind Kurzzeitkennzeichen nur für Probe- oder Überführungsfahrten oder solche, die direkt mit der Zulassung zu tun haben, gültig. Da wirst du in Erklärungsnot kommen, wenn du am Wochenende mit Einkäufen über die polnische Grenze kommst.
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27.08.2009 11:05
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Tuning Beitrag 9 |
![]() ![]() 7513 Beiträge 17.06.2006 registriert Kennzeichen: 07 |
Zitat:
Zitat von Dako Zitat: So seh ich das eig. auch, die "5Tages-Kennzeichen" sind eig. nur für eine Fahrt um denn Wagen nach hause zu fahren.
Zitat von walpurgis Meines Wissens sind Kurzzeitkennzeichen nur für Probe- oder Überführungsfahrten oder solche, die direkt mit der Zulassung zu tun haben, gültig. Da wirst du in Erklärungsnot kommen, wenn du am Wochenende mit Einkäufen über die polnische Grenze kommst.
richtig und mit den kennzeichen kannst du nicht nur ein auto fahren sondern alle die du in die karte einträgst du kannst so viele autos in der zeit fahren wie du willst . nur die musst du in die karte schreiben , und denke das wenn man unter wegs ist ein kauft keiner was sagen wird , weil du kannst ja auch da hinfahren um ihn wen zu zeigen und der will ihn nicht und du fährst wieder zurück ist nur die sache ob du damit ins ausland fahren darfst !?!?!
deswegen nach fragen beim straßenverkehrsamt wo du sie dann holst !! Sonderkennzeichen Oldtimer-Kennzeichen Für Oldtimer, also Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und weitgehend im Originalzustand belassen wurden und somit der 'Erhaltung des fahrzeugtechnischen Kulturgutes' dienen. Pauschalbesteuerung und besondere Versicherungsbedingungen. Oldtimer-Kennzeichen (Wechselkennzeichen) Wechselkennzeichen für Oldtimer, also gültig für ein oder mehrere Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und weitgehend im Originalzustand belassen wurden. Alternativ zum Kennzeichen mit eingeprägtem "H" kann dieses rote Kennzeichen beantragt werden, das auch für mehrere Fahrzeuge benutzt werden kann. Die Nummer beginnt stets mit einer "07". Saisonkennzeichen Kennzeichen für Fahrzeuge, die z.B. witterungsbedingt nicht das ganze Jahr betrieben werden. Die beiden rechts eingeprägten Ziffern geben die Monate an, zwischen denen das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen betrieben werden darf. In den übrigen Monaten muß das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück abgestellt werden. Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen) Wegwerfkennzeichen mit befristeter Gültigkeit, es ersetzte das früher für Überführungen genutzte ovale Zollkennzeichen. Das Ablaufdatum (anfangs nur Monat und Jahr) der deutschen Haftpflichtversicherung ist auf dem roten Streifen am rechten Rand eingeprägt. Die Gültigkeit des Kennzeichens und des dazugehörigen, grünen Fahrzeugscheines beträgt unabhängig hiervon immer ein Jahr. Nach Auslaufen der deutschen Versicherung darf das Fahrzeug jedoch nicht mehr auf deutschen Straßen bewegt werden. Im Ausland können von Deutschand aus exportierte Fahrzeuge in der Regel bis zum Ablauf des vollen Jahres mit den deutschen Exportkennzeichen betrieben werden, sofern vor Ort eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen wird. Kennzeichen für steuerbefreite Fahrzeuge Für Fahrzeuge, die an staatlich geförderte Zwecke gebunden und somit steuerbegünstigt sind. Oft an Kranken- und Behindertentransportfahrzeugen, Landwirtschaftsfahrzeugen und bestimmten Fahrzeugen des Transportgewerbes. Auch auf steuerfreien Anhängern und angehängten Arbeitsmaschinen zu sehen, die nicht schneller als 25 km/h fahren dürfen. Die Steuerbefreiung für letztere entfiel jedoch vor kurzem, die grünen Kennzeichen an diesen Fahrzeugen werden nach und nach eingezogen. Kurzzeitkennzeichen (Überführungskennzeichen) Dieses Wegwerfkennzeichen ersetzt seit 1. Mai 1998 die "roten Nummern zum einmaligen Gebrauch". Wer ein nicht angemeldetes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen will, z.B. um es beim TÜV vorzuführen, muß diese Kurzzeitkennzeichen kaufen. Berechnet wird dies entsprechend einer normalen Anmeldung, jedoch mit hohen Versicherungskosten. Die Kennzeichen sind maximal 5 Tage gültig. Die Frist ist auf dem gelben Streifen mit Tag, Monat und Jahr angegeben. Die Nummer beginnt wie bei den bisherigen "roten Kennzeichen zum einmaligen Gebrauch" mit einer "04". Händler-/Werkstattkennzeichen (Wechselkennzeichen für das Kfz-Gewerbe) Rote Kennzeichen sind seit 1998 ausschließlich für den Gebrauch durch Firmen im Autohandel und -Service vorgesehen, die damit im öffentlichen Straßenverkehr Probe- und Zulassungsfahrten unternehmen können. Die rote Nummer beginnt stets mit einer "06". Diplomatenkennzeichen (Botschaftskennzeichen u.a.) Beginnt für Diplomaten stets mit einer Null, für sonstiges bevorrechtigtes Botschaftspersonal mit dem Kürzel der ausgebenden Verwaltung, meist B für Berlin oder BN für Bonn. Der erste Ziffernblock danach gibt das Herkunftsland an. Der zweite Ziffernblock gibt meist den Dienstgrad des Halters an (je kleiner die Zahl, desto höher der Dienstgrad). Hier eine Übersicht der Herkunftsländer, die weitgehend alphabetisch durchnumeriert wurden. Durch laufende politische Wechsel weltweit ist dies nur noch andeutungsweise erkennbar, und einige Länder haben mittlerweile Nummern oberhalb von 200, d.h. nach den Kennzeichen für zwischenstaatliche Organisationen, zugewiesen bekommen: http://www.autokennzeichen.info/son..kennzeichen.htm Zuletzt geändert 27.08.2009 11:05 von rs-turbo-s1. Insgesamt 1 mal. |
27.08.2009 14:03
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Tuning Beitrag 10 |
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Rollerfahrer ![]() 121 Beiträge 16.01.2008 registriert |
In die Karte kann man nur ein Fahrzeug eintragen also gilt das Kennzeichen auch nur für ein Auto
Zuletzt geändert 27.08.2009 14:11 von cruiser-deluxe. Insgesamt 1 mal. |
28.08.2009 11:10
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Tuning Beitrag 11 |
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pagenGrillmeister ![]() 904 Beiträge 16.08.2009 registriert Kennzeichen: ST- |
"Nur Fahrten, die zur Zulassung erforderlich sind..."
"Vorm Tüff müssen noch reperaturen gemacht werden und meine Stammwerkstatt ist in Polen." Wo is das Problem?
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28.08.2009 11:18
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Tuning Beitrag 12 |
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Fast+Furious STAR ![]() 1864 Beiträge 04.11.2005 registriert Kennzeichen: HF |
Zitat:
Zitat von PrivateDemon "Nur Fahrten, die zur Zulassung erforderlich sind..."
"Vorm Tüff müssen noch reperaturen gemacht werden und meine Stammwerkstatt ist in Polen." Wo is das Problem?
Es geht nicht! Problem: die 5-Tage Kennzeichen sind genau wie die "roten" Nummern im Ausland nicht versicherbar ! |
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ist nur die sache ob du damit ins ausland fahren darfst !?!?!

