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Wird man stets aufgeklärt?

21.09.2010 01:39 Tuning Beitrag 1
PureFranky


Schiermeier Camper


597 Beiträge
08.04.2007 registriert
Kennzeichen: ST
Hey Leute, kurz und Bündig:
Wenn ich angehalten werde mit dem guten alten "Allgemeine Verkehrskontrolle" und von den Polizisten direkt vorher zu schnell gemessen wurde, werde ich dann direkt drüber aufgeklärt, dass man mich erwischt hat? Hab da nämlich grad nen IMHO recht grenzwertigen Fall, wurde auch angehalten, aber ausser der Frage nach den Papieren und Alkoholgenuss kam da nix.

Danke für Antworten
PureFranky
21.09.2010 10:41 Tuning Beitrag 2
cherry





6450 Beiträge
14.09.2006 registriert
Kennzeichen: SLF
Sie müssen dir eine Verkehrswidrigkeit vorwerfen. Sagen wie nix, war auch nix
21.09.2010 18:06 Tuning Beitrag 3
PureFranky


Schiermeier Camper


597 Beiträge
08.04.2007 registriert
Kennzeichen: ST
Gut, dann ist ihnen ihr eigenes Fehlverhalten wohl auch aufgefallen.
Jagen mit ca 75 Sachen durchn Ort und wundern sich, wenn der jenige, den Sie dann bedrängen versucht, sein Heck durch Beschleunigen einer Beule zu entziehen.
Vielleicht hätte ich die Frage nach Alkohol oder Drogen mal erwiedern sollen.... :rolleyes:
Aber immerhin, bei der Kontrolle war`n se freundlich, is ja auch wat. ;)
21.09.2010 18:35 Tuning Beitrag 4
gnmpf74


Handbremse-Wender


3139 Beiträge
02.08.2006 registriert
Kennzeichen: HB
Will mich da jetzt nicht (rechtlich) festlegen, aber wenn die dir direkt beim Anhalten nix vorwerfen, dann muss es nicht heissen, dass da nix mehr kommt. Wenn du "abgeschossen" wirst und die Rennleitung dir vor Ort direkt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorwirft, dann kommt das einer Anhörung gleich. Wird diese vor Ort versäumt, könnte sie u.U. aber noch per Anhörungsbogen nachgeholt werden. Da gibts aber, glaub ich, ne Frist für (ist halt nicht direkt mein Amt ;) ) Wenn da nix mehr kommt: Glück gehabt :D
21.09.2010 21:13 Tuning Beitrag 5
cherry





6450 Beiträge
14.09.2006 registriert
Kennzeichen: SLF
Zitat:
Zitat von gnmpf74
Wenn du "abgeschossen"


Und genau da liegt der Hund begraben. Von Abschießen hat Franky nüscht gesagt ;)

Ich selbst hatte mal die Erfahrung gemacht das die Jungs auf der B-Straße vor mir mit 80 fuhren, ich drehte fast durch und überholte sie mitt 100, also korrektem Geschwindigkeitsüberschuß und nicht zu schnell. Freunde gehen davon aus, wenn ich nichts gemacht hätte, hätten die mich rausgezogen weil ich evtl was zu verbergen hätte. Aber so habe die mich in ruhe gelassen und fuhren dann auch mit 100 weiter. :D Sind schon seltsame Geschöpfe und deren Denkverhalten ist für uns wahrlich nicht nachvollziehbar.
21.09.2010 21:34 Tuning Beitrag 6
walpurgis





1594 Beiträge
23.10.2003 registriert
Kennzeichen: XX
Öhm, du meinst, die Polizei nötigt dich zum Überholen und wenn du es nicht tust, hast du was z verbergen ? Da dichtest du mit Sicherheit zu viel hinein.

Im Übrigen, warum sollte man jemanden direkt "darüber aufklären, dass man ihn erwischt hat" ?

Bei Lasermessungen und Hinterherfahren üblich, sonst nicht. Der Vorwurf der Ordnungswidrigkeit geschieht mit dem Bußgeldbescheid. Da hat man dann auch alle Möglichkeiten, sich zu äußern oder zu widersprechen. Aus der Tatsache, dass dem TE bei der Kontrolle nichts gesagt wurde, kann man doch noch lange nicht herleiten, dass sie ihn nicht gemessen haben.
21.09.2010 21:41 Tuning Beitrag 7
cherry





6450 Beiträge
14.09.2006 registriert
Kennzeichen: SLF
woher nehmen sie dann aber die Beweise hinterher?
21.09.2010 22:23 Tuning Beitrag 8
gnmpf74


Handbremse-Wender


3139 Beiträge
02.08.2006 registriert
Kennzeichen: HB
Bei Lasermessung wirste im Normalfall angehalten und die zeigen dir direkt die gemessene Geschwindigkeit am Gerät, du kannst dich dazu äußern, musst aber nicht. Die protokollieren, dass du angehört wurdest, Bußgeldbescheid kommt und fertig is die Laube. Bei Radarmessung oder Videowagen gibts auswertbares (Film)Material, das kann man dir bzw. deinem Anwalt bei Aktenansicht auch noch im Nachhinein vorlegen. Ist wie mit den Knöllchen beim Falschparken. Das, was du hinterm Scheibenwischer klemmen hast, ist ein freundlicher Service der Kommune, aber keine Pflicht. Offiziell ist dann erst der Anhörungsbogen.
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