Tönen von Seitenscheiben - Seite 2

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  • | 17.05.2003 01:48

mal ne andre frage,wo kann man sich die scheiben vernünftig tönen lassen??

Edit Lame:
Bitte keine Doppelpostings, sondern bei Bedarf editieren. Danke


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  • | 21.11.2003 11:13

Also um das Thema mal zu erklären.

Du wirst kein Gutachten finden, das dir erlaubt die forderen Seitenscheiben geschweige denn die Frontscheibe zu tönen. In Deutschland ist dies in keinem Fall erlaubt. Solltest du jemanden finden der dir die Folie abnimmt ist das gut und schön. Allerdings heißt das nicht, dass es legal ist. Sollte dich die Polizei anhalten, könnte es dir passieren, dass du das Fahrzeug so nicht mehr weiterbewegen darfst obwohl der TÜV Eintrag vorhanden ist.

Die genauen Gründe habe ich in meiner Homepage unter dem Link Rechtslage hinterlegt.


Scheibentuning

Hier erkläre ich außerdem alles zum selber Tönen. Vom Auspacken der Folie bis zum fertigen Aufkleben.
Die Ergebnisse könnt ihr euch in der Bildergalerie ansehen. Selbstverständlich ohne Blasen und Einschnitte
Viel Spaß dabei


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  • | 15.04.2004 18:50

ist zwar echt lange her wo ihr das geschrieben habt. aber ich möchte auch mal was dazu sagen.

du wirst es nie schaffen das du die fahrer und beifahrer seite eingetragen bekommst. außer du hast mal so locker 3000 € über für eine Prüfung.

Es gibt aber die Möglichkeit das du sie Fluten lässt. Das machen nur ein paar Firmen in Deutschland. Die Scheibe wird dann aber nur mit 30 % geflutet und für den TÜV versiegelt. Beim TÜV musst du dann diese über Einzelabnahme eintragen lassen soviel ich weiß. Was aber der Spass kostet kann ich dir nicht sagen. Könnte dir nur eine Nummer geben wo du mal anrufen kannst.


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  • | 24.05.2004 16:24

@walpurgis: kannst du noch was zu dem thema sagen?


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  • | 24.05.2004 19:58

Bei Folien ist die Sache eindeutig. Die Folie braucht eine Bauartgenehmigung (e-Prüfzeichen oder Wellenlinie). Für Folien gibt es keine ABEs oder Teilegutachten. Die vorderen Seitenscheiben und die Windschutzscheibe sind grundsätzlich tabu, auch wenn immer wieder etwas anderes erzählt wird.

Zum Them Fluten gibt´s einen eigenen Thread.


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  • | 24.05.2004 19:59

steht das irgendwo dass die seite und die front tabu sind?

was war nochmals mit dem fluten? war auch nicht erlaubt oder doch?


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  • | 25.05.2004 08:24

Zitat:
Folien zur Aufbringung auf Scheiben von Kfz
Quelle : ECE-R43, 92/22/EWG, 77/649/EWG, §§35b,40 StVZO, KBA-Info

Getönte Folien

Vorhandensein: zulässig an Scheiben, die für die Sicht des FzFührers nicht von Bedeutung sind

Genehmigungszeichen: national; (Wellenlinie D1234)

Nach der VkBl.-Verlautbarung Nr. 129 vom 27.05.1986 ist die Bauartgenehmigung für Folien auf Scheiben ab dem 01.10.1986 erforderlich.

Anbaulage: An allen Scheiben, außer an Front- und vorderen Seitenscheiben in Kfz die sich im nach vorn gerichteten 180°-Sichtfeld des Fahrzeugführers befinden. Siehe nachfolgende Skizze.

An Scheiben die sich sich innerhalb des skizzierten 180° Bereiches befinden, dürfen keine getönten Folien angebaut werden.

Als Gründe dazu sind insbesondere die Anforderungen bezüglich der Lichtdurchlässigkeit (70 % bei vorderen Seiten- bzw. 75% bei Frontscheiben dürfen nicht unterschritten werden) sowie der verzerrungsfreien Sicht anzuführen.

Anm: Sowohl die Richtlinie 77/649/EWG - Sichtfeld - als auch die nationalen Vorschriften des § 35b StVZO beziehen sich auf das Sichtfeld von 180° nach vorn.
Scheiben, die sich innerhalb dieses Bereiches befinden, sind somit für die Sicht des FzFührers von (besonderer) Bedeutung.

In allen bisher vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilten Bauartgenehmigungen getönter Folien zur Aufbringung auf Scheiben von Kraftfahrzeugen ist aus den o.g. Gründen deshalb immer sinngemäß der nachfolgende Text zu entnehmen:

"Folien (gemeint sind hier ausschließlich getönte Folien) dürfen zum nachträglichen Aufbringen an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind, feilgeboten werden."

Weitere Anbaubedingungen sind zu beachten. Hier insbesondere die Forderung des Vorhandenseins eines zweiten Außenspiegels bei Aufbringen getönter Folien in der Heckscheibe.

Sonstiges: Der FzFührer hat einen Abdruck der ABG für die Folie(n) mitzuführen. Die Mitführpflicht entfällt, wenn ein entsprechender Eintrag im FzSchein oder eine ordnungsgemäße Änderungsabnahme gem. § 19 (3) vorliegt.

Das war jetzt Copy&Paste, wer genaueres wissen will, kann sich gerne durch die angegebenen Rechtsquellen durchackern.

Scheibenfluten wäre dann zulässig, wenn das KBA eine neue Bauartgenehmigung (und neues Prüfzeichen) für die geflutete Scheibe erteilt. Ob´s sowas gibt, weiß ich nicht.


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  • | 25.05.2004 08:42

Also bei mir sind die vorderen Scheiben sowieso schon von Werk aus grün getönt, zwar nicht viel, aber es hilft gegen die Aufheizung im Sommer ;)

Ich hätte schon gern rundherum schwarze Scheiben, wenn man das eingetragen bekäme, das sieht so geil aus, in Cz fahren da immermal welche rum, das ist ja sooo geil :applaus:


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  • | 07.06.2004 22:59

also wegen den Folien nochmal ich hätte da eine Visitenkarte der das mit TÜV angeblich macht.


Telefon: 09471- 20594 Maxhütte-Haidhof in Bayern in der Oberpfalz

und dann noch

Telefon: 06341-987780 Landau ( glaub des is in BW oder??? )

inet. car-top.de

laut kumpel hat er es bei seinem cousin mit TÜV gemacht.

und wegen Fluten kann ich auch mal zu Hause in Zeitschrift umschauen hab da auch eine Telfonnummer. Wird aber nur 30 % geflutet mit TÜV ( einzelabnahme) was darüber hinaus geht ist wieder leider ohne TÜV. Da die 30 % eigentlich nicht viel bringen.


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  • | 07.06.2004 23:05

also die vorderen Scheiben darf man auch tönen..sogar mit TüV ! Allerdings wird die scheibe nicht mit folie getönt sondern mit Farbe bestrichen. Gibt hier in Berlin ne Firma die das macht ! Die tönen auch die Karre rundrum...mit TüV abnahme....allerdings darf man die vorderen scheiben nicht tief schwarz machen...

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  • | 07.06.2004 23:07

Zitat:
Zitat von beetlejuiceBLN
also die vorderen Scheiben darf man auch tönen..sogar mit TüV ! Allerdings wird die scheibe nicht mit folie getönt sondern mit Farbe bestrichen. Gibt hier in Berlin ne Firma die das macht ! Die tönen auch die Karre rundrum...mit TüV abnahme....allerdings darf man die vorderen scheiben nicht tief schwarz machen...
Ist das dann das Fluten ?!

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  • | 07.06.2004 23:07

aber immerhin
aber ist sicher teuer oder? und nachts auchnet die wucht oder?

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  • | 07.06.2004 23:08

zu dem preis da wird dir so wie ich weiß ne einzelabnahme für berechnet, und das kann ganz schön teuer werden.

  • Seck
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  • | 08.06.2004 00:10

Zitat:
Zitat von Golf2Black
Zitat:
Zitat von beetlejuiceBLN
also die vorderen Scheiben darf man auch tönen..sogar mit TüV ! Allerdings wird die scheibe nicht mit folie getönt sondern mit Farbe bestrichen. Gibt hier in Berlin ne Firma die das macht ! Die tönen auch die Karre rundrum...mit TüV abnahme....allerdings darf man die vorderen scheiben nicht tief schwarz machen...
Ist das dann das Fluten ?!
ja das ist dann fluten ;)
aber da gibt es auch KEINEN tüv drauf da die firma(name möchte ich jetzt nicht nennen) es nicht gebacken kriegt mit dem tüv und alle kunden vertröstet ;)
das ist mein wissensstand.


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  • | 08.06.2004 15:08

Eine Scheibe benötigt keinen "TÜV", sondern eine Bauartgenehmigung. Und die erteilt das KBA.

Edit: Nochmal ausführlicher.

Vergesst die ganze Rechnung mit "soundsoviel Prozent Tönung sind erlaubt und soundsoviel an den Seiten- oder Frontscheiben".

Fahrzeugscheiben sind bauargenehmigungspflichtig und tragen ein Prüfzeichen. Sobald irgendetwas daran geändert wird, erlisch diese Bauartgenehmigung. Deshalb sind auch alle Scheibenfolien ebenfalls bauartgenehmigungspflicht.

Neben der vom KBA ausgestellten (nationalen) Bauartgenehmigung (Prüfzeichen Wellenlinie), der EG-Typgenehmigung und der ECE-Genehmigung sieht die StVZO noch eine Einzelbauartgenehmigung vor, die die technische Prüfstelle (TÜV) nach Erstellen eines Gutachtens erteilen kann. Dabei das Teil eine TP-Nummer eingeschlagen oder aufgraviert.

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