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mal ne andre frage,wo kann man sich die scheiben vernünftig tönen lassen?? |
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Also um das Thema mal zu erklären. |
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ist zwar echt lange her wo ihr das geschrieben habt. aber ich möchte auch mal was dazu sagen. |
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@walpurgis: kannst du noch was zu dem thema sagen? |
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Bei Folien ist die Sache eindeutig. Die Folie braucht eine Bauartgenehmigung (e-Prüfzeichen oder Wellenlinie). Für Folien gibt es keine ABEs oder Teilegutachten. Die vorderen Seitenscheiben und die Windschutzscheibe sind grundsätzlich tabu, auch wenn immer wieder etwas anderes erzählt wird. |
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steht das irgendwo dass die seite und die front tabu sind? |
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Zitat: Das war jetzt Copy&Paste, wer genaueres wissen will, kann sich gerne durch die angegebenen Rechtsquellen durchackern.Folien zur Aufbringung auf Scheiben von Kfz Quelle : ECE-R43, 92/22/EWG, 77/649/EWG, §§35b,40 StVZO, KBA-Info Getönte Folien Vorhandensein: zulässig an Scheiben, die für die Sicht des FzFührers nicht von Bedeutung sind Genehmigungszeichen: national; (Wellenlinie D1234) Nach der VkBl.-Verlautbarung Nr. 129 vom 27.05.1986 ist die Bauartgenehmigung für Folien auf Scheiben ab dem 01.10.1986 erforderlich. Anbaulage: An allen Scheiben, außer an Front- und vorderen Seitenscheiben in Kfz die sich im nach vorn gerichteten 180°-Sichtfeld des Fahrzeugführers befinden. Siehe nachfolgende Skizze. An Scheiben die sich sich innerhalb des skizzierten 180° Bereiches befinden, dürfen keine getönten Folien angebaut werden. Als Gründe dazu sind insbesondere die Anforderungen bezüglich der Lichtdurchlässigkeit (70 % bei vorderen Seiten- bzw. 75% bei Frontscheiben dürfen nicht unterschritten werden) sowie der verzerrungsfreien Sicht anzuführen. Anm: Sowohl die Richtlinie 77/649/EWG - Sichtfeld - als auch die nationalen Vorschriften des § 35b StVZO beziehen sich auf das Sichtfeld von 180° nach vorn. Scheiben, die sich innerhalb dieses Bereiches befinden, sind somit für die Sicht des FzFührers von (besonderer) Bedeutung. In allen bisher vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilten Bauartgenehmigungen getönter Folien zur Aufbringung auf Scheiben von Kraftfahrzeugen ist aus den o.g. Gründen deshalb immer sinngemäß der nachfolgende Text zu entnehmen: "Folien (gemeint sind hier ausschließlich getönte Folien) dürfen zum nachträglichen Aufbringen an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind, feilgeboten werden." Weitere Anbaubedingungen sind zu beachten. Hier insbesondere die Forderung des Vorhandenseins eines zweiten Außenspiegels bei Aufbringen getönter Folien in der Heckscheibe. Sonstiges: Der FzFührer hat einen Abdruck der ABG für die Folie(n) mitzuführen. Die Mitführpflicht entfällt, wenn ein entsprechender Eintrag im FzSchein oder eine ordnungsgemäße Änderungsabnahme gem. § 19 (3) vorliegt. Scheibenfluten wäre dann zulässig, wenn das KBA eine neue Bauartgenehmigung (und neues Prüfzeichen) für die geflutete Scheibe erteilt. Ob´s sowas gibt, weiß ich nicht. |
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Also bei mir sind die vorderen Scheiben sowieso schon von Werk aus grün getönt, zwar nicht viel, aber es hilft gegen die Aufheizung im Sommer |
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also wegen den Folien nochmal ich hätte da eine Visitenkarte der das mit TÜV angeblich macht. |
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also die vorderen Scheiben darf man auch tönen..sogar mit TüV ! Allerdings wird die scheibe nicht mit folie getönt sondern mit Farbe bestrichen. Gibt hier in Berlin ne Firma die das macht ! Die tönen auch die Karre rundrum...mit TüV abnahme....allerdings darf man die vorderen scheiben nicht tief schwarz machen... |
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aber immerhin |
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zu dem preis da wird dir so wie ich weiß ne einzelabnahme für berechnet, und das kann ganz schön teuer werden. |
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Zitat: ja das ist dann fluten Zitat von Golf2Black Zitat: Ist das dann das Fluten ?!Zitat von beetlejuiceBLN also die vorderen Scheiben darf man auch tönen..sogar mit TüV ! Allerdings wird die scheibe nicht mit folie getönt sondern mit Farbe bestrichen. Gibt hier in Berlin ne Firma die das macht ! Die tönen auch die Karre rundrum...mit TüV abnahme....allerdings darf man die vorderen scheiben nicht tief schwarz machen...aber da gibt es auch KEINEN tüv drauf da die firma(name möchte ich jetzt nicht nennen) es nicht gebacken kriegt mit dem tüv und alle kunden vertröstet das ist mein wissensstand. |
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Eine Scheibe benötigt keinen "TÜV", sondern eine Bauartgenehmigung. Und die erteilt das KBA. |
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