Tönen von Seitenscheiben - Seite 3

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  • ~Schwarzerlöwe
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  • | 08.06.2004 19:12

ab 1.April diesen jahres dürfen die seitenscheiben in der gesamt fläche mit nur 10 % getönt werden.Das heißt oben ein kleiner streifen und unten ein kleiner streifen mehr nicht. bei mehr als 10 % tönung der gesamt fläche kann je nach prüfer in kontrollen das fahrzeug stillgelegt werden.


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  • | 08.06.2004 19:47

Bin da der selben Meinung wie Six, wenn dann rundum!
Hab damit aber selber schlechte Erfahrungen gemacht, und nur hinten sieht wirklich bescheiden aus! Werd die Folie hinten auch schnellstmöglich rausschmeissen, häts schon längst gemacht, is aber eine echte Strafarbeit!:(


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  • | 08.06.2004 19:48

Na dann müsste ja ganz heimlich still und leise der § 22a StVZO geändert worden sein. Vielleicht hast du eine Rechtsquelle für solche (gefährlichen) Behauptungen ?

Vielleicht verwechselst du auch irgendetwas. Es geht hier um das NACHTRÄGLICHE Beschichten von Fahrzeugscheiben.


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  • | 28.10.2004 15:51

*ThreadWiederAusgrab*

erstmal schönes forum hier, und schöne autos ;)

zum thema:

tönen geht net vorne, aber man kann die scheiben fluten lassen und das ist legal mit tüv zertifikat... siehe hier:

http://www.kaefershop-niederrhein.d..e/glastone.html

dei firma "GlasTone" macht das ganze, ne preisliste gibts dort auch, ab 600€ ist man dabei.

nur so zur info für einige, die es vielleicht interessiert

MfG
MasterX


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  • | 28.10.2004 15:54

also ich habe hier andere Informationen gelesen:

http://www.pagenstecher.de/showtopi..threadid=103839

Walpurgis ist ein Dekra Mitarbeiter, daher denke ich, dass seine Aussagen schon stimmen!


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  • | 28.10.2004 16:05

Wenn ich das schon lese: Sie bekommen (für das nötige Kleingeld) HIER ihre Scheibentönung für vorne eingetragen. (Wobei ihnen das in ner Kontrolle auch nix nutzt :rolleyes:, aber das ist uns ja egal denn wir haben ja schon das Geld. :D)


Habe den Text mal vervollständigt wie es richtig lauten muss. :D


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  • | 28.10.2004 16:22

Rico ich lese da:

Zitat:
Sie bekommen über uns Ihre vorderen Seitenscheiben eingetragen. Sprechen Sie mir uns!
dann würde ich als Tüv und Dekra in der Werbung stehen haben:

Zitat:
... und über uns bekommen Sie sie wieder ausgetragen und zahlen dafür doppelt. PS: Wir haben einen gelben Shuttle zu uns eingerichtet, der leider nicht kostenlos ist
:roll: :rofl:


€dit: und das Tüv Zertifikat besagt wieder mal das Sie an einem Qualitätsmanagement teilgenommen/eingeführt haben


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  • | 28.10.2004 16:45

Das mit dem gelben Taxi kann man als Firma auch direkt anbieten und zwar:

Scheiben tönen bla bla bla und gleichzeitig helfen wir ihnen auch noch Sprit zu sparen! Das is ne Marktlücke! :applaus:


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  • | 30.10.2004 22:22

HAAALLLOOOOO,

Wie oft denn eigentlich noch ?

Scheiben fluten darf man ÜBERHAUPT nicht, auch nicht die hinteren. Scheiben sind bauartgenehmigt, Diese Bauartgenehmigung erlischt durch das Fluten.
1. Egal, wie stark die Tönung ist.
2. Egal an welcher Scheibe.

Im übrigen gab es über die betrügerischen Absichten dieser Anbieter, die ein Qualitätsmanagementzertifikat des TÜVs, welches absolut nichts mit der Genehmigung von Fahrzeugteilen zu tun hat, auf ihrer Website präsentieren, einen eigenen Thread.

Im übrigen regen mich solche schlichtweg falschen Aussagen wie

Zitat:
ab 1.April diesen jahres dürfen die seitenscheiben in der gesamt fläche mit nur 10 % getönt werden.
wirklich auf, weil sie direkt dazu beitragen, andere in Schwierigkeiten zu bringen.


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  • | 30.10.2004 22:34

Aber wie ist das eigentlich, wenn die Scheiben schon von Werk aus leicht getönt sind?
Also nicht mit Folie, sondern, dass die Scheiben an sich schon leicht dunkler sind?
Hab das nämlich in letzter Zeit, vor allem bei neuen Mercedesen, gesehen.

Gruß Mike


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  • | 30.10.2004 22:37

Klar gibt es getönte Scheiben von Werk aus. Diese haben als getönte Scheiben ihre Bauartgenehmigung bekommen. Grundsätzlich verboten ist das NACHTRÄGLICHE Tönen von Scheiben.

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