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Bin da der selben Meinung wie Six, wenn dann rundum! |
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Na dann müsste ja ganz heimlich still und leise der § 22a StVZO geändert worden sein. Vielleicht hast du eine Rechtsquelle für solche (gefährlichen) Behauptungen ? |
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*ThreadWiederAusgrab* |
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also ich habe hier andere Informationen gelesen: |
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Wenn ich das schon lese: Sie bekommen (für das nötige Kleingeld) HIER ihre Scheibentönung für vorne eingetragen. (Wobei ihnen das in ner Kontrolle auch nix nutzt , aber das ist uns ja egal denn wir haben ja schon das Geld. ) |
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Rico ich lese da: Zitat: dann würde ich als Tüv und Dekra in der Werbung stehen haben:Sie bekommen über uns Ihre vorderen Seitenscheiben eingetragen. Sprechen Sie mir uns! Zitat: ... und über uns bekommen Sie sie wieder ausgetragen und zahlen dafür doppelt. PS: Wir haben einen gelben Shuttle zu uns eingerichtet, der leider nicht kostenlos ist €dit: und das Tüv Zertifikat besagt wieder mal das Sie an einem Qualitätsmanagement teilgenommen/eingeführt haben |
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Das mit dem gelben Taxi kann man als Firma auch direkt anbieten und zwar: |
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HAAALLLOOOOO, Zitat: wirklich auf, weil sie direkt dazu beitragen, andere in Schwierigkeiten zu bringen.
ab 1.April diesen jahres dürfen die seitenscheiben in der gesamt fläche mit nur 10 % getönt werden. |
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Aber wie ist das eigentlich, wenn die Scheiben schon von Werk aus leicht getönt sind? |
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Klar gibt es getönte Scheiben von Werk aus. Diese haben als getönte Scheiben ihre Bauartgenehmigung bekommen. Grundsätzlich verboten ist das NACHTRÄGLICHE Tönen von Scheiben. |
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