Knightriderlaufleiste im Grill - Seite 1

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  • | 12.04.2003 20:51

Ich hab' da mal ne' Frage:

Ich hab' mir vor net allzulanger ne Knightriderlaufleiste in den Grill implantiert. Ist die nur verboten, wenn ich die während der Fahrt anmache oder allgemein verboten? (Hab' schon verschiedene Meinungen dazu gehört)
Was sagt ihr? :frage:

also ich wär mit sowas vorsichtig. ich denke das die generell verboten ist


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  • | 13.04.2003 10:58

Ich würde sie nciht anmachen weils meiner Meinung nach verboten ist....aber auch wenns erlaubt wäre würde ich die nicht anmachen ;)


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  • | 13.04.2003 11:25

Kann dein Auto auch sprechen und so... :=)


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  • | 13.04.2003 12:03

das passt ja gut, wollt auch gerade den gleichen post machen!

wenn ich das teil nur im kühlergrill drin habe und nicht anhabe, darf ich das dann? dürfte doch das gleiche wie ne unterbodenbeleuchtung sein, da hat mir der tüv'ler neulich dazu gesagt: "anbauen ja, aber anmachen auf öffentlichen plätzen nein, auf privatgeländen ja", oder?

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  • | 13.04.2003 12:56

Ich meine, das darf man nicht. Wie alles an Licht, was schön aussieht.


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  • | 13.04.2003 13:06

Also laut StVZO ist es verboten. Du darfst es Dir aber anbauen und nur im Stand zu "Showzwecken" benutzen. Es ist also nicht grundsätzlich verboten, sondern nur der Betrieb während der Fahrt und auf öffentlichen Strassen.
So verhält es sich eigentlich mit allem was leuchtet und blinkt (pace lights, beleutete Antennen, Neonlights, etc.)
Alles darf angebaut werden, muß aber während der Fahrt auf öffentlichen Strassen abgeschaltet sein, damit der restliche Verkehr nicht abgelenkt wird.

Hoffe das war die Info die Ihr wolltet.


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  • | 13.04.2003 13:08

golf3vr6turbo: genau das war die antwort die ich wollte :D DANKE!!!


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  • | 13.04.2003 15:03

@ Golf3VR6Turbo: DANKE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

@ Jens1980: Das kommt schon mal vor. Aber er redet nur mit mir!!
:D:D:D:D:D


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  • | 15.04.2003 14:34

ganz deiner meinung vrsix


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  • | 15.04.2003 15:43

naja die laufleiste an sich finde ich ganz geil.
aber anbauen würde ich mir die auch nicht!
leider ist fast alles was gut ausieht verboten :uebel:


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  • | 15.04.2003 17:47

ich find sowas auch nicht gerade schön. Wäre glaube ich so ziemlich das letzte, was ich mir dranbauen würde.


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  • | 15.04.2003 18:10

Ich würd ma sagen im Bereich der STVO nicht zugelassen


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  • | 15.04.2003 18:43

He he, @Six, natürlich gebe ich Dir da auch vollkomen recht. :grins:


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  • | 15.04.2003 19:00

:Dalso diese lichtlaufleiste ist im sinne der STVO verboten ganz egal ob sie an oder aus ist denn sobald sie ein gebaut ist ist sie auch einstatzbereit und somit verboten sie darf zu show zwecken nur auf einem privaten vom öffendlichen verker abgesperrten gelände betrieben werden das gilt auch für alle ähnlichen lichter nur die unterboden beleuchtung kann mann sich eintragen lassen wenn sie nur dann angeht wenn die türen geöffnet werden also über den türkontakt laufen jeder der ein fahrzeug hat weiss ja das belechtungs teile immer im schein eingetragen werden müssen und das ist bei der lauflichtleiste nicht der fall da nach vorne nur weisses und gelbeslicht sein darf hinten nur gelb und rot und neu seit 2000 auch seiten beleuchtung nur in gelb und die müssen aber auch im schein sein sonst kann es ärger geben und leider sind die lauflichter total out das war mal der hit anfang der 90er;)

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