Einarmwischer !!! - Seite 1

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  • | 28.05.2002 20:44

Ich weiß nicht wer sich über die Konsequensen bewußt ist, aber wer einen Einarmwischer hat, und der seine Endstellung in der Mitte der Scheibe hat, macht sich strafbar. Es kostet 50 EURO und einen Punkt. Für die in der Probezeit heißt das Nachschulung. Wäre schon ziemlich krass wenn man da erzählt das man wegen einem Scheibenwischer da sitzt. Nun ja, es eigentlich echt ein witz, denn die Sicht ist keinens falls beschränkt.


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  • | 28.05.2002 22:49

Stimmt bei meinem Jetta ist der unten rechts eingetragen so ein Schmu


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  • | 28.05.2002 23:03

Alles Geldschneiderei...
Irgendwie müssen ja die Kassen gefüllt werden.


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  • | 29.05.2002 08:01

Bei mir ist er auch unten rechts eingetragen...obwohl es auch Prüfer gibt, die ihn mittig eintragen.


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  • | 29.05.2002 12:06

Meiner ist auch unten rechts eingetragen.Links geht auch.Aber selbst Bonrath weist drauf hin,das mittelstellung ohne TÜV ist.

  • Sciroccina
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  • | 29.05.2002 14:00

was? das darf man nich bei euch??
oha, muss mal gucken ob man das hier überhaupt darf bevor ich meinen montiere


sonst :police:

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  • | 29.05.2002 17:09

Was ist das denn fürn Schrott. Na toll. Dann kann ich das ja voll vergessen.
Wusste gar nicht, dass man die Dinger eintragen muss.


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  • | 29.05.2002 17:16

Man muss wirklich jeden Scheiß eintragen, bald muss man sicher Duftbäumchen eintragen.

  • Sciroccina
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  • | 29.05.2002 17:30

hä hä
oder den wackeldackel


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  • | 29.05.2002 17:52

Naja, immerhin muß man noch nicht Fußmatten, Schaltknäufe, den Lack am Wagen und Füchsschwänze eintragen lassen. Is aber bestimmt nur noch ne´ Frage der Zeit.


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  • | 29.05.2002 17:56

Jo und Beifahrer müssen ne spezielle Ausbildung haben, damit sie mitfahren dürfen.


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  • | 29.05.2002 18:30

Sind eure Hupenknöpfe denn auch eingetragen? Könnte ja mit nem NOS verbunden sein *g


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  • | 29.05.2002 19:23

wo wir grad bei hupen sind, wie ist es mit denn zusatzfanfaren z.b. von atos oder von a.t.u.? sind die auch verboten?

einarmwischer gibt es beim fiat panda serie :D


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  • | 29.05.2002 22:43

Jawoll, auch die sind verboten. Es steht aber auch drauf das sie im Bereich der STVZO nicht zugelassen sind. Bei nicht Beachtung auch hier wieder ein Punkt fürs Zeugnis. Und noch was in Sachen Kosten & Co. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 70 km/h innerorts darf man der Stadt 425 EURO (!!!) überwesien, 4 Punkte ins Register eintragen lassen und für 3 Monate den Schein an den Nagel hängen.


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  • | 29.05.2002 23:50

Also wer innerorts 120 fährt hats ehrlich gesagt auch nicht besser verdient....
(obwohl ich das mit Sicherheit bestimmt auch schonmal irgendwann irgendwo gemacht hab) bin halt uach keine engel im strassenverkehr.

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