Wurde heute abend in Ibb angehalten - Seite 1

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  • | 12.04.2004 21:23

[b]Ich wurde heute Abend in Ibbenbüren von ziwi Grün Weis (einem Dunkelroten Mercedes E Klasse) angehalten.Die haben einen 7x7x7 Holzwürfel an einer Gewindestange im Auto liegen.Es wird verschärft auf Reifen-Felgen, Auspuff, Fahrwerkskennung und Bodenfreiheit geschaut.Die meinten mindestens 7 cm müssen sein.So schlau wie ich bin habe ich sie gleich mal auf die Gesätze was bodenfreiheit betifft angesprochen und das es nur richt- und keine soll- werte gibt.Antwort darauf: Das stimmt aber eine bodenfreiheit unter 7 cm kann bei hoher geschwindigkeit zum aufsetzen und dadurch zu einer gefärdung des strassenferkehrs führen. :frage: Ich denke alles schwachsinn.Es spielt auch keine rolle wer wann wie und wo das Fahrwerk eingetragen hat, wenn die 7 cm nich gegeben sind wird der wagen abgeschleppt
(! auch wenn alles bei TÜV NORD oder DEKRA eingetragen wurde !)
Was das soll weis ich auch nich ich hatte nur ganz viel glück das ich meinen wagen noch nich so tief gedreht hatte das passte mit dem Klotz so eben wollte das eigendlich morgen machen aber ich warte noch.
Die verstecken sich immer irgendwo die waren von einem auf dem anderen moment hinter mir und dann auch schon vor mir.


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  • | 12.04.2004 21:26

Es gibt, wie die schon gesagt hast, kein Gesetz, dass eine Bodenfreiheit vorschreibt! Es gibt nur Angaben, als ein Anhaltspunkt für den Prüfer!


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  • | 12.04.2004 21:38

hi
es gibt kein gesetz nur in der strassen bau verornug steht das ein auto eine mindest hohe 7cm haben muss damit wir die straßen und unsere autos nicht beschäschädigen aber es gibt ein gesetz das die scheinwerfer eine mindest von 46,5 cm haben mußen wegen abstrahlwinkel ... naja :(


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  • | 12.04.2004 21:39

Das mit dem "Es gibt kein Gesetz, das die Bodenfreiheit vorschreibt" ist zwar korrekt, aber nichts auf das man sich berufen kann. Das etwas nicht in einer Verordnung niedergeschrieben ist, heißt nicht, dass es nicht rechtlich geregelt ist. Wir haben den berühmten § 30 StVZO, der besagt, dass Fahrzeuge so beschaffen sein müssen, dass kein Verkehrsteilnehmer gefährdet ist. Wo es dazu keine konkreten Bau- und Betriebsvorschriften gibt, tritt der sogenannte "anerkannte Stand der Technik" in Kraft. Das ebenfalls berühmte VDTÜV-Merblatt, das besagt, dass ein Fahrzeug eine 80 cm breite und 11 cm hohe Barriere berührungslos überfahren sollte, definiert in diesem Fall den anerkannten Stand der Technik. Jeder Polizist oder Sachverständige kann sich darauf berufen und seine Handlung somit wasserdicht begründen.

Über Gefährdung und Rechtfertigungen für eine Stillegung möchte ich mich hier jetzt nicht auslassen. Aber pauschal kann man sagen, dass eine Bodenfreiheit von weniger als 11 cm nicht in Ordnung ist. 7 cm sind wirklich ein absolutes Minimum und für mich in solchen Fällen ein Grenzmaß, das nicht unterschritten werden darf.


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  • | 12.04.2004 22:06

Aber hat es denn schon einmal verkehrsunfälle oder Gefährdung durch eine tieferlegung unter 7 oder 11 cm gegeben?


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  • | 12.04.2004 22:25

Ja, hat es. Besonders in Baustellenbereichen auf Autobahnen, in denen 60 km/h oder schneller zulässig waren. Häufig ist ein Aufsetzen der vermeintlich unkritischen (da nachgiebigen) Frontspoiler unfallursächlich.

Deformierte und teilweise abgerissene Teile von Radaufhängungen und Achsschemeln/Achsträgern treten regelmäßig bei Bodenfreiheiten deutlich über 7 cm auf.

So ein VDTÜV-Merkblatt wird nicht einfach so geschrieben und veröffentlicht, sondern von sachkundigen Gremien auf Grundlage von empirischen Daten (z.B. HU-Mängelstatistiken), Gerichtsgutachten und sonstigen Untersuchungen erstellt.


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  • | 12.04.2004 23:00

Dann mus z.b. vw bei dem r32 die bodenfreiheit ja ändern da beträgt am tiefsten punt (untere getriebeaufhängung) keine 7 cm es sind 6.2.


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  • | 12.04.2004 23:26

[img]http://www.autotouring.at/data/technik/webuse/bp_golfrdreizwo_4.jpg[/img]

Der hier ? - Kann ich mir nicht vorstellen.


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  • | 14.04.2004 09:26

Dann fahr mal nach vw und frag dich shlau den gibt es auch noch tiefer (Sonderausstattung) den den du da auf foto hast der is ja standart

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  • | 14.04.2004 09:57

@walpurgis,

doch das stimmt ganz sicher, wir hatten letztes Jahr auch ein R 32 Golf an der Straße, man sieht es so von außen nicht.

Ein Ferrari F40 hat auch nur 4,6 cm Bodenfreiheit, aber das ist ja sicher mal wieder was anderes.



Matze


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  • | 14.04.2004 10:34

HAHAHA, wir sind am Car-Freitag auch in Ibbenbüren von den netten Schnittlauchfans aufgehalten worden.

Die haben erstmal das Radio raus gebaut weil wir keinen RADIO-PASS
dabei gehabt haben:frage:

Auf jedenfall haben die gleich gewußt das wir aus Bayern kommen,
weil derjenige, dem das Auto gehört hat, so dermaßen Besoffen war, das
er auf allen vieren den Kofferraum aufmachte und das Warndreieck raus
holte.:cool:

Aber Sie haben uns dann noch noch einen schönen Aufenthalt gewunschen:D


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  • | 14.04.2004 11:35

@marcmuh...da haste ja noch mal glück gehabt, das sie die karre nicht mitgenommen haben!!und stell dir mal vor, du wolltest mir noch deine räder zeigen, und ich hab sie noch nicht gesehen...gruss kev..

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  • | 14.04.2004 16:37

na dann bin ich mal gespannt, mein wagen stand jetzt 1 woche in der garage da ich im urlaub war....aber muss gleich nochmal los ein paar besorgungen machen......und meine bodenfreiheit....die sind so 9-10 cm...ich komme da überall rüber und eingetragen hab ich auch alles.....aber wurde in fast 2 jahren noch nie angehalten....


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  • | 14.04.2004 16:43

Ich würd auch gern mal wissen wie das mit der Bodenfreiheit bei Sportwagen a la Ferrari oder Lamborghini aussieht..
Mir kann doch keiner erzählen das z.B. ein Diablo 11 cm Bodenfreiheit hat..


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  • | 14.04.2004 16:49

Ist irgendwie immer das gleiche Thema.

Ich denke mal wer weniger als 7cm hat wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht durch eine Kontrolle kommen ohne zumindest eine Mängelkarte zu kassieren....wahrscheinlicher noch ist die Stilllegung.

Alles zwischen 7-11 cm ist mehr oder weniger Glückssache. Wobei die Chancen da nicht ganz so schlecht stehen wie bei unter 7 cm.

Alles über 11 cm müsste nen Freifahrtschein sein :cool:


Also was lernen wir draraus? Autos nie zu tief drehen.....oder einfach Kontrollen meiden ;)

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