Vorsichtig sein ?!


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    Schiermeier Camper


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  • | 15.02.2004 18:33

Servus !
Hab beim rumschauen folg. Wagen gefunden. Mir kommt er sehr günstig vor und was mich stuzig macht ist der Kommentar "Bastlerauto ohne Gewährleistung" ! Was meint ihr ? Kann man dem trauen oder lieber Finger weg ?

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  • | 15.02.2004 18:36

Also den kannste kaufen, wenn du auch was vom Schrauben verstehst!!!


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  • | 16.02.2004 08:17

Das schreiben die da immer rein.Wer gibt schon gern Garantie auf nen Gebrauchten.Man weiß ja nie.Manche Händler geben die Garantie gegen einen Mehrpreis dazu!


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  • | 16.02.2004 08:29

Also Mein Bruder hat mal ein weißes Escort Cabrio bei Weller gekauft, das Besagten Satz mit im Kaufvertrag hatte. Nachdem der Wagn dann drei Tage später von der Polizei stillgelegt wurde, reichte ein Schreiben vom Anwalt damit Weller das Auto zurücknahm und den vollen Kaufpreis wieder auszahlte. So einfach ist das mit dem Ausschluß der Gewährleistung also wohl nicht :D


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  • | 16.02.2004 09:28

Also normaler weise müsste das mit dem Satz dazu reichen. Da hatte WEller wohl Schiss vorm Anwalt. Aber gnaz sicher bin ich mir da auch nicht. Wenn du Ahnung von der Materie hast, kaufen, zerlegen, gucken und..evtl. fluchen:D

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  • | 16.02.2004 09:56

Für ein 96 Baujahr ist der echt nicht zu teuer, glaube als günstigen Zweitwagen wäre der voll richtig.

Bei einem 8 Jahre alten Auto ist der Satz nichts besonderes.




Matze


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  • | 16.02.2004 11:25

Also, Privatleute können die gesetzliche Garantie von Gebrauchtwagen (12 Monate) durch den genannten Passus ausschliesen. Unternehmer gegen Verbraucher (nach §13 und §14 BGB) können dies nicht einfach mit diesem Passus. Allersdings können sie sagen "es war ja angegeben, dass ich keinen GW sondern ein Bastlerauto verkaufe". Allerdings muss dieses Argument deutlich erkennbar sein (wenn also z.B im Text drinsteht: fahrbereit, mit Tüv/AU...) gehen die meisten Gerichte davon aus das es sich um einen GW Verkauf handelt, so dass der Passus die Garantie nicht ausschliessen kann.
Daher im Kaufvertrag festhalten, dass ein GW übereignet wird und nicht ein Baslterauto!!

:hut:


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  • | 16.02.2004 11:45

Nur weil nen Auto als Bastlerauto verkauft wird heißt das ja nicht, dass es ne Schrottgurke ist.

Die Händler wollen sich halt nur vor der Garantie drücken.

Kaufen würde ich den trotzdem nicht ;)


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  • | 16.02.2004 12:54

Die zusatzklausel :"Bastlerauto...." wird von vielen gern als Vorwand benutzt, um keine Garantie geben zu müssen! Diese Klausel wird jedoch ausser Kraft gesetzt, falls das Auto bei Übergabe vollkommen fahrbereit und verkehrssicher ist. Sprich wenn DU ein Auto mit neuem Tüv in fahrbereitem Zustand "als Bastlerauto" kaufst, kannst Du dem Verkäufer trotzdem ein jahr später noch ans bein pissen, wenn was kaputt geht!


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    Schiermeier Camper


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  • | 16.02.2004 13:59

Das is ja gut. Dann muss ich nurnoch meiner Mum ans Bein pissen denn die zickt grad weng rum :rolleyes:

  • ~TheBrain
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  • | 16.02.2004 14:08

Also wenn wer einen Bastlereclipse für den Preis findet immer her damit...aber was du nun mit dem Satz anfängst ist ganz klar deine Sache...fakt ist, dass das ding total im arsch sein kann und dir am gleichen tag auseinander fällt oder dass der in ordnung ist unbd er die übliche gewährleistungspflciht ausschließt...mein tipp (würde ich immer bei gebrauchtwagenkauf machen): klär mit dem VK einen termin ab, ruf bei einem tüv in seiner nähe an und fahr bei der probefahrt beim tüv vorbei und mach da diese gebrauchtwagen-"schnell"-checks und dann kannst entscheiden

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