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  • | 19.07.2011 18:39

huhu ...

Jeder hier kennt ja Fast and the Furious.

Und ich wollt mir jetzt auch son paar an der fahrer/beifahrerseite machen.
Gibt es da irgendwie erfahrungswerte welche Größe man nehmen sollte ?

Und wie läuft das mit diesen aufklebern oben an der Windschutzscheibe?
maxgröße etc.

für antworten sehr dankbar ;)


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    Fahrschüler


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  • | 21.07.2011 00:01

kann mir da keiner drauf ne antwort sagen ?

schade :(


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  • | 21.07.2011 00:21

Zitat:
Zitat von Golf4-2011
kann mir da keiner drauf ne antwort sagen ?

schade :(


Tip meinerseits: Lass es bleiben! Sieht auf 'nem Wagen in Art und Größe des Golf einfach nur peinlich aus. Wegen dem Streifen in der Frontscheibe am Besten 'nen TÜV-ler fragen. Ich weiß nur noch, dass es da sehr wohl festgelegte Grenzen gibt, hab' sie aber gerade nicht parat.
Gruß,
Red-XM


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  • | 21.07.2011 08:37

windschutzscheibe max grösse eines aufklebers gilt max 10% der scheibe darf beklebt sein :lehrer:


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  • | 21.07.2011 09:04

Zitat:
Zitat von Import-Tuner
windschutzscheibe max grösse eines aufklebers gilt max 10% der scheibe darf beklebt sein :lehrer:



Na also. wußt ich's doch, dass es da irgendwas gab! :D


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  • | 21.07.2011 09:56

ja hatte mal einen aufkleber in der grösse in etwa des blau/grün keisl in der scheibe.
wurde dann lt aussage des plizisten nur deswegn angehalten... :staunen:

wers glaubt dachte ich...aber als der herr dann eine ABE von Aufkleber (!!!) sehen wollte :rofl: konnte ich mich net mehr halten...

das war in osnabrück vor 2 jahren,ich habe ein na ja sagen wir extrem umgebauten civic aber das einzigste was die interessiert hat war der aufkleber...

nach etlichen telefonaten direkt vor ort des polizisten kam er nach 20 min zurück und meinte nur das max 10% des scheibe ab- bzw zugeklebt werden dürfen also in etwa die grösse des keils...

na ja hatte einen genzan din ordner voll mit eintragungen und abe`s dabei aber was die interessierte war da dumme aufkleber....


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  • | 21.07.2011 11:01

"Bekleben von Scheiben mit Folien bringt die Betriebserlaubnis zum Erlöschen (§ 19 Abs. 2 StVZO); es sei denn, für die betreffende Folie wurde eine Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 3 StVZO erteilt. Regelung gilt für Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben. Mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen bei Kontrollen ist vom Fahrzeugführer ein Abdruck der Bauartgenehmigung, wenn kein Eintrag im Fzg-Schein erfolgt ist (§ 19 Abs. 4 StVZO). Folien müssen Prüfzeichen haben (§§ 22a Abs. 2, 69a Abs. 2 Nr. 7 StVZO, § 23 StVG - s. a. Verlautbarung des BMV vom 27.05.86, VkBl. 1986, S. 306). Ausgenommen sind kleinere Aufkleber (keine Wimpel), deren Fläche kleiner als 0,1 qm (= 1000 qcm) ist. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche mit Aufklebern versehen sein; die Scheibeneinfassung muss frei bleiben (Verlautbarung des BMV 2.10.1986, VkBl. 1986, S. 557)"


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  • | 21.07.2011 11:02

Tja, so sind sie eben manchmal! :D
Andererseits wird's immer Vollpfosten geben, die's übertreiben mit dem Streifen. Und wenn der Fahrer das Lenkrad fast zwischen den Zähnen durchführen muss um noch aus seiner Schießscharte gucken zu können,Ist das irgendwo auch für'n Eimer, oder?


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  • | 21.07.2011 12:28

Zitat:
Zitat von Red-XM
Tja, so sind sie eben manchmal! :D
Andererseits wird's immer Vollpfosten geben, die's übertreiben mit dem Streifen. Und wenn der Fahrer das Lenkrad fast zwischen den Zähnen durchführen muss um noch aus seiner Schießscharte gucken zu können,Ist das irgendwo auch für'n Eimer, oder?
Is bei meinem Auto standard :D


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  • | 21.07.2011 13:03

Zitat:
Zitat von campino89
Zitat:
Zitat von Red-XM
Tja, so sind sie eben manchmal! :D
Andererseits wird's immer Vollpfosten geben, die's übertreiben mit dem Streifen. Und wenn der Fahrer das Lenkrad fast zwischen den Zähnen durchführen muss um noch aus seiner Schießscharte gucken zu können,Ist das irgendwo auch für'n Eimer, oder?
Is bei meinem Auto standard :D



Is ja auch klar: Wär die Scheibe größer, hätt er ja ein Glasdach! :rofl:


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  • | 21.07.2011 19:59

naja ich wollte mir eigentlich diesen Alpine streifen auf der WSS platzieren, aber wenn man allein dafür schon ne ABE braucht können die mich mal am arsch lecke ... kriegst ja schon für arm über gurt 30€ echt lächerlich ... wäre das denn erlaubt wenn man sein auto in holland anmeldet so das ich ein holländisches kennzeichen bekomme?
oder darf ich es in deutschland dann trotzdem nicht anbringen?

weil ich kenn es so das wenn es ein holländisches fahrzeug ist wird es auch nach holländischen gesetzen gehandhabt.


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  • | 21.07.2011 20:51

Zitat:
Zitat von Golf4-2011
naja ich wollte mir eigentlich diesen Alpine streifen auf der WSS platzieren, aber wenn man allein dafür schon ne ABE braucht können die mich mal am arsch lecke ... kriegst ja schon für arm über gurt 30€ echt lächerlich ... wäre das denn erlaubt wenn man sein auto in holland anmeldet so das ich ein holländisches kennzeichen bekomme?
oder darf ich es in deutschland dann trotzdem nicht anbringen?

weil ich kenn es so das wenn es ein holländisches fahrzeug ist wird es auch nach holländischen gesetzen gehandhabt.



Mal ganz ohne jegliche Wertung:
1.) Es soll auch große Buchstaben geben :D
2.) Wieviel ist arm über gu(r)t 30? :rolleyes:
3.) Das mit dem Lecken wird wohl nix, den dann wärst Du sauber und die Jungs hätten Sodbrennen! :015
4.) Um in NL anzumelden ist es von Vortei, entweder Holländer zu sein oder dort wenigstens einen (offiziell angemeldeten)Wohsitz zu haben!
5.) In Deutschland toleriert würde es meines Wissens auch nicht bedingungslos.


Geht's noch?!

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