was kostet es den tagsüber mit nebelscheinwerfern zu fahren? - Seite 1

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  • | 29.07.2004 10:55

sry bisschen doofe frage ;)

aber bei google finde ich nix und im bußgeldkatalog auch net...

bin nur vor einiger zeit mal angehalten worden und die meinten nur ausmachen und gut ist :D

was würde es den normal kosten wenn ich da abends zum normalen licht noch nebler einschalten würde???

gruß


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  • | 29.07.2004 10:56

www.bussgeldkatalog.de

aber ich meine 15 €


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  • | 29.07.2004 10:57

samal du nudel :-P

gibt der mir ne seite mit nem dialer drauf... tz nicht zu fassen:staunen::staunen::staunen::staunen:


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  • | 29.07.2004 11:04

:roll:

sorry aber selber schuld *gg

wieso fährste denn tagsüber mit nebels? is doch voll asi


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  • | 29.07.2004 11:08

seh ich so wie Eizi...einfach auslassen und fertig:cool:


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  • | 29.07.2004 11:09

Bei mir nee Kontrolle und fast Stilllegung wegen vorhandener Unterbodenbeleuchtung noch damals bei meinem 6N! :D

Gruß, Dima

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  • | 29.07.2004 11:12

finde es auch affig (sorry) tagsüber mit nebelscheinwerfers zu fahren. am liebsten sind mir da ja noch die bmw's am besten dann nur standlicht und die nebeldinger volle suppe an. dat sieht so sch... (ich will bestimmt nicht schön sagen an dieser stelle) aus.


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  • | 29.07.2004 11:13

hum...

etz öhm ja lesen???


Zitat:
was würde es den normal kosten wenn ich da abends zum normalen licht noch nebler einschalten würde???
Abends ;) nicht tagsüber....

und dann gefällt mir meine front viel besser mit 4 lichtern :D kann man sich drüber streiten... ich finds klasse... mach ich aber dennoch nur selten wenn ich mal gut drauf bin oder so :D

nichtsdestotrotz... was würde es den kosten????


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  • | 29.07.2004 11:28

gar nichts!!! da es nicht ausdrücklich verboten ist mit nebenlscheinwerfern zu fahren, es ist nach eigenem ermessen ob man die dinger einschaltet oder nicht! das mit den 50 metern gilt nur bei der nebelschlussleuchte. wenn du standlicht und nebels anhast und dann kontrolliert wirst, müstest du normal strafe zahlen, aber nur weil du mit STANDlicht gefahren bist und nicht mit dem Abblendlicht bzw. FAHRlicht.
Das dumme daran ist bloß das viele Polizisten meinen die 50 meter gelten auch bei den NSWs, ich hatte die dinger auch mal an und musste strafe zahlen (20 €), hab mir ne Quittung geben lassen und hab mir von nem Fahrlehrer nen Schriftstück geben lassen wo das so drinsteht, bin zur Polizei getigert und hab die Kohle zurückbekommen!!! :D also leute wenn ihr strafe zahlt, lasst euch immer ne Quittung geben...


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  • | 29.07.2004 11:30

15,- Euro wurde mir mal gesagt, als ich nachts mit eingeschalteten Nebels erwischt wurde. Aber ich durfte trotzdem nix bezahlen.:zunge::D


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  • | 29.07.2004 11:32

hm also steht in der StVo nirgendwo das es verboten ist mit neblern zu fahren?????


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  • | 29.07.2004 11:37

Also es ist oft unterschiedlich, hängt wohl vom Wachtmeister ab. Es waren mal 30-50 DM, die Euro Preise für sowas kenne ich nicht.


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  • | 29.07.2004 11:38

@desertstorm das ist falsch,außerdem sist es voll doof immer nebekls anzuhaben


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  • | 29.07.2004 11:49

es steht nicht drin das es verboten ist, es ist nach eigenem ermessen.. also je nach wetterlage...


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  • | 29.07.2004 11:51

also darf ich abends auch damit fahren wenns mir danach ist....

@Dr.Nos ich wollte hier nich drüber reden obs doof oder nicht doof ist... das ist nicht die frage :D

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