Rechtslage ebay - Seite 1

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  • | 26.11.2004 23:49

Nun hab ich auch mal ne Frsge zu ebay....

Ich habe mein kaputtes Navi bei ebay drin gehabt zum verkauf, und zwar genau hier: KLICK

Nachdem die Auktion einen Tag lief hatte mir nen Typ geschrieben, dass er das Navi haben wolle.
Ich hab ihn nochmal drauf hingewiese, dass das Gerät defekt sei worauf er meinte, dass er es nur als Ersatzteillager brauche.

Daraufhin habe ich - nachdem wir uns nach zahlreichen Mail geeinigt haben eine neue Auktion eingerichtet und zwar diese hier: KLICK

Nun hat er mir ne Mail geschrieben, dass das Gerät einen Platinenbruch hat und ich ihm den Mangel verschwiegen habe. Er will sein Geld zurück, da er mit dem kaputten Navi sp nix anfangen kann.

Dazu muss ich noch sagen, dass das Gerät bei nem gutachter war. Ich habs in nem Karton zurück bekommen und direkt bei ebay vertickt. auf dem Karton klebt nun wohl nen Aufkleber wo drauf steht: Prüfer 04, Gerät defekt, Platinenbruch.

Das habe ich allerdings nicht gesehen, und darum meint der Köufer nun, ich habe ihm diesen Mangel wissentlich und vorsätzlich verschiegen.

Wie ist da nun die Rechtslage!? Muss ich das Gerät zurücknehem? Er will sich an ebay wenden, aber in der Auktion steht doch ausdrücklich: DEFEKT :(

Weiß da jmd mehr drüber oder kann jmd helfen!?

So ein Arsch...soll er doch zusehen was er damit anfangen soll...Du hast ihn als Defekt verkauft und er war sich das auch bewusst. Ich würde es nicht zurücknehmen.


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  • | 27.11.2004 00:03

Zitat:
Zitat von Beast from the east
So ein Arsch...soll er doch zusehen was er damit anfangen soll...Du hast ihn als Defekt verkauft und er war sich das auch bewusst. Ich würde es nicht zurücknehmen.
Will ich ja auch nicht, die frage ist nur ob ich MUSS!!! :(
Habe ihm nix wissentlich verschwiegen, nur wie kann ich das bewesien!? Muss ich das überhaupt?
Kann er sich überhaupt bei ebay beschweren, weil in der Auktion die er letztlich beendet hat steht ja nur drin: DEFEKT als Auktionstext, mehr nicht :(

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  • | 27.11.2004 00:04

Du hast es ja als defekt verkauft, den genauen Defekt hat er auch nicht hinterfragt...wenn ich was kaufe, wo defekt bei steht, dann frage ich als Käufer eigentlich worum es sich dabei handelt...ich würde sagen, sein Problem, nicht Deins!

Du muss es nicht zurücknehmen. Und wenn er Dich vor's Gericht holen will, wird er damit sowieso nicht durchkommen. Er wird nur Geld dabei hängen lassen.


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  • | 27.11.2004 00:09

naja, wie gesagt, er hat ja gefragt und ich hab gesagt was ich wußte.
Die Frage ist nun - ist das ein verschiegener Mangel oder was!?
Hätte ich gewußt, dass es für ihn absolut wertlos ist, dann hätte ich das ja gesagt, aber so!? Wie soll ich das nachweisen, dass ich das nicht wußte - und vor allem.... MUSS ich das überhaupt!?

  • Catalunya
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  • | 27.11.2004 00:13

Nein, Du hast in der Auktion defekt stehen, dass isses auch...er hats gelesen und gekauft...also war in schonmal in Kentniss davon gesetzt worden, dass das Gerät ggf. keinen Wert mehr für Ihn hat!

Du hats nicht geschrieben was kaputt ist...ist ja auch nicht wirklich erforderlich, sowas muss dann der Käufer mit dem Verkäufer abklären, wenn er es unbedingt haben will...


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  • | 27.11.2004 00:16

jaaaaaa - nur das hat er ja! Er hat mich gefragt via Mail!
Ich hab ihm gesagt was ich wußte, nur er glaubt ich hab ihm das mit dem Platinenbruch absichtlich verschwiegen :(


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  • | 27.11.2004 00:16

Beschweren kann er sich natürlich. Nur ob und wie Ebay darauf reagiert, kann dir wohl niemand sagen. Letztendlich wird er sein Geld zurück wollen und das ist eine zivilrechtliche Sache zwischen ihm und dir. Also muss er sich mit dir einigen oder rechtliche Schritte einleiten.

Dazu will ich mal mein begrenztes Zivilrecht-Wissen mal auspacken ;)

Du hattest etwas zu verkaufen, dass ein anderer haben wollte. Ihr habt euch geeinigt. Dadurch ist ein Kaufvertrag zwischen euch entstanden.

Das Problem scheint mir jetzt darin zu liegen, wie dieser Kaufvertrag aussah.
Du hast zwar in deiner ersten Auktion geschrieben, dass das Gerät defekt ist, aber zwischenzeitlich habt ihr per Mail Informationen ausgetauscht.

Die Informationen, die du ihm zusätzlich zum Auktionstext geliefert hast, sind Grundlage für den Vertrag gewesen. Also wird es daran hängen, was genau du ihm bezüglich des Defektes gesagt hast ("Es ist kaputt und ich weiß nicht warum" oder "es ist kaputt, weil ... nicht mehr funktioniert")

Und da man im Recht ja bekanntlich auf jedem Wort rumreiten kann: Ist das Gerät mit gebrochener Platine noch "defekt" oder schon "zerstört"? Nur so ein Gedanke.

Aber wie gesagt, wenn er was will, muss er an dich herantreten und ggf. einen Rechtsstreit anfangen.


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  • | 27.11.2004 00:17

Toll da nützt es doch mal was ich inner Schule lern!
Da du ja gesagt hast dass was defekt ist und der Käufer nicht nachgefragt hat was defekt ist kann er dir nichts.

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  • | 27.11.2004 00:19

@Nightwisch

Aber ob es "zerstört" ist, kann er in diesem Fall als Leihe nicht wissen, verkauft es deshalb als defekt...Ein verstecker Mangel kann es dann nicht sein...dem Käufer wurde ja nichts zugesichert, was nicht wirklich der Wahrheite entspricht!

Ausserdem hast Du ja noch den Artikel ohne Garantie und zurücknahme verkauft oder nicht ??


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  • | 27.11.2004 00:29

Es sind nur meine Gedanken dazu.

Die Frage scheint nicht, ob er davon wissen konnte, dass die Platine gebrochen ist, sondern was er dem Käufer erzählt hat.

Zitat:
nachdem wir uns nach zahlreichen Mail geeinigt haben
.... klingt ein wenig so, als hätte es über den reinen Auktionstext hinaus noch Absprachen gegeben, deren genauen Inhalt wir nicht kennen.


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  • | 27.11.2004 00:31

werde die Mails morgen mal posten..... da stand auch nicht wirklich mehr drin :(


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  • | 27.11.2004 00:51

Also für mich sieht das grad so aus: Als hättest Du das Defekt auf den Steckerleiste hinten bezogen weil Du meintest das wäre mit dem Wechsel davon vielleicht getan.

Inwiefern das nachzuweisen ist das da ein Verschulden - ja oder Nein - und ob Du hättest den Fehler erkennen müssen oder nicht ( wie sollst Du reinschauen wenn Dus nur von außen siehst ) ist die andere Sache.

So liest sich das für mich in erster Line ( ebay-Artikel )

Bei dem Wechseln der Steckerleiste steht bei Dir ein evtl. ( finde ich sehr gut weil er dann nicht erwarten DARF daß es damit getan ist )

Wenn Du keine Chance hast von innen hereinzuschauen oder auch es nicht hast absichtlich runterfallen lassen seh ich das so als trifft dich da keine absichtliche Schuld bei.

Dessen wirst Du nachher wohl recht bekommen.

Wie hoch war denn nachher der Streitwert?


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  • | 27.11.2004 01:02

304€ sind es letztlich :(

Werd demnach wohl mal mit meinem Anwalt sprechen müssen :(

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