zumutbarkeit von baulärm
|
gegenüber meiner studentenbude wird seit wochen von morgens um 7 bis abends um 20 uhr der presslufthammer geschwungen, selbst über den mittag hinweg. ist sowas zumutbar in einem wohngebiet, da helfen selbst ohrenstöpsel nicht viel! ich raste bald aus wenn das so weiter geht! gibt es da keine beschränkungen oder so, ich baue mir doch auch keine flugzeugturbine aufs dach und mache den ganzen tag lärm! und die typen sind so langsam in ihrem bauvorhaben, das dauert noch lange bis die alles abgerissen haben mit den hämmern... |
|
|
|
In der Mittagsruhe müssen soweit ich weiss selbst die ruhig sein! Ist das ne Baustelle von der Kommune oder eine private? |
|
|
|
war bei mir auch so... während der kompletten zeit meiner bachelor-thesis (also, wo's nicht nur um den langen studenten-schönheitsschlaf geht) haben die direkt gegenüber nen alten bahnhof aus der vorkriegszeit völlig entkernt und neu ausgebaut. das heißt, die haben auch den ganzen tag lang mit nem presslufthammer am bagger auf die meterdicken wände eingehackt! |
|
|
|
Zitat: Meines wissen's nicht ... Ein Privatmann muss sich an die Mittagsruhe halten. Zitat von polo_fahrer In der Mittagsruhe müssen soweit ich weiss selbst die ruhig sein! Ist das ne Baustelle von der Kommune oder eine private?Ein Unternehmer nicht ... |
|
|
|
Zitat: müßen die nichtZitat von polo_fahrer In der Mittagsruhe müssen soweit ich weiss selbst die ruhig sein! Ist das ne Baustelle von der Kommune oder eine private?für baustellen gelten sonderregelungen. |
|
|
|
Soweit ich weiß müssen die aber auch mal Ruhezeiten einlegen... |
|
|
|
nein, bei baustellen gibts sowas wie mittagsruhe nicht, wie soll man sich das auch vorstellen!? von 12 bis 15 uhr in den bauwagen setzen und karten kloppen oder wie? |
|
|
|
Mach doch einfach laut Musik an! |
|
|
|
Allgemeine Verwaltungsvorschrift |
|
|
|
sorry aber das ist doch ein nicht vermeidbarer lärm, habt ihr keine lernräume in der hochschule/bibo? |
|
|
|
tja das ist das wahre leben.... die müssen so ihr geld verdienen..... da kann man nichts machen |
|
|
|
Nur mal so: es gibt (zumindest in NRW) keine generelle Mittagsruhe. Sowas ist vlt. Bestandteil eines Mietvertrags/der Hausordnung, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Geregelt sind lediglich die Nachtruhe (§ 9 Landesimmissionsschutzgesetz NW: 22.00 - 7.00 Uhr, Handwerkstätigkeiten sind lt. Rechtsprechung aber schon ab 20.00 Uhr einzustellen) und Lautstärke von Ton erzeugenden Geräten (§ 10 Landesimissonsschutzgesetz NW:HiFi, Keyboard, Glotze, etc.). Diese haben auf Zimmerlautstärke zu bleiben - immer! |
|
|
|
Zitat: Das wird in der UVV "Lärm" von 1974 geregelt und seit Febr. 2006 in den EU Richtlinien "Lärm" Schutz am Arbeitsplatz!Zitat von gnmpf74 Die o. g. Baulärmvorschrift ist - man möge mich berichtigen, wenn ich irre - mehr als Arbeitschutzvorschrift zu betrachten?! Musste halt durch Aber Bitte wollen das hier nicht Ausarten Lassen ! |
|
|