Tatto-heute.com - RA Olaf Tank - HILFE


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  • | 01.11.2007 08:24

Meine Freundin war damals in der Schule auf die besagte Seite gegangen und meldete sich dort an.

Sie bekam nur eine Rechnung per E-Mail von den Gebr. Schmidtlein und später eine Mahnung per Post.

So war es auch beim 2. Vertragsjahr. Aber lest euch das mal bitte durch und sagt mal, ob wir uns nun einen Anwalt nehmen sollen oder das einfach ignorieren.

die war bei Tattoo-Heute drauf.


Wie seht ihr das:

1. Freundin war zu Vertragsabschluss 17 = Vertrag rechtswidrig/ungültig, da kein Einverständnis der Eltern vorlag.

2. Bekam sie keine Rechnung per Post, sondern nur eine per E-Mail, danach folgte über den Rechtsanwalt Olaf Tank eine Mahnung.

Meine Freundin ließ den Brief damals in der Küche liegen und ihr Vater bezahlte leider die ~100 Euro.

3. Nun kam ja das 2. Vertragsjahr und es kam wieder eine Mahnung von dem Olaf Tank, diesmal haben wir widerspruch eingelegt und gesagt, dass der Vertrag rechtswidrig zustande gekommen ist, da sie nicht volljährig war und das einverständnis der Eltern nicht vorlag. Somit muss mit betrügerischer Absicht gerechnet werden. Wenn Sie weiter Auf den Betrag bestehen, sehe ich mich gezwungen meinen Rechtsanwalt einzuschalten.

Und weiter geschrieben: Die 1. Rechnung wurde aus Kulanz und leichtgläubigkeit bezahlt.

Daraufhin kam dann paar Wochen später wieder Post vom Tank, dort stand dann geschrieben, da die Rechnung für das 1. Jahr bezahlt wurde, ist der Vertrag rechtsgültig und er wurde anerkannt.

Aber wie kann der Vertrag anerkannt, bzw. rechtsgültig sein, wenn meine Freundin zu Vertragsbeginn 17 war und somit keine volle geschöftsfähigkeit besaß und somit der Vertrag rechtswidrig ist?

Gruß DJ

Ich würde das ganze ignorieren und es dann drauf ankommen lassen...Da passiert nichts...


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  • | 01.11.2007 09:26

Google mal nach "Olaf Tank", da gibts genug Hinweise... ;)

Aber noch eine kleine (wertfreie) Anmerkung meinerseits dazu:

Zitat:
diesmal haben wir widerspruch eingelegt und gesagt, dass der Vertrag rechtswidrig zustande gekommen ist, da sie nicht volljährig war und das einverständnis der Eltern nicht vorlag. Somit muss mit betrügerischer Absicht gerechnet werden.
Du meinst betrügerisch von deiner Freundin, oder ? Sie muss ja schon absichtlich ein falsches Geburtsdatum angegeben haben sonst würde ja eine Anmeldung auf der Seite gar nicht möglich sein...


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  • | 01.11.2007 09:31

Zitat:
1. Freundin war zu Vertragsabschluss 17 = Vertrag rechtswidrig/ungültig, da kein Einverständnis der Eltern vorlag.
das halte ich für eine sehr riskante annahme, da es wahrscheinlich von der höhe her unter Taschengeld fällt und da können auch minderjährige durchaus rechtskräftige Kaufverträge schliessen


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  • | 01.11.2007 10:10

Zitat:
Zitat von Corri
Google mal nach "Olaf Tank", da gibts genug Hinweise... ;)

Aber noch eine kleine (wertfreie) Anmerkung meinerseits dazu:
Zitat:
diesmal haben wir widerspruch eingelegt und gesagt, dass der Vertrag rechtswidrig zustande gekommen ist, da sie nicht volljährig war und das einverständnis der Eltern nicht vorlag. Somit muss mit betrügerischer Absicht gerechnet werden.
Du meinst betrügerisch von deiner Freundin, oder ? Sie muss ja schon absichtlich ein falsches Geburtsdatum angegeben haben sonst würde ja eine Anmeldung auf der Seite gar nicht möglich sein...
Über den Olaf Tank habe ich schon mehr als genug gelesen :D

Und betrügerisch in dem Sinne, dass RA Tank, bzw. die Gebr. Schmidtlein so handeln. Das hatten wir auch in dem letzten Brief so formuliert. Das war jetzt halt nicht der genaue Wortlaut.

Zitat:
Zitat:
Zitat:
1. Freundin war zu Vertragsabschluss 17 = Vertrag rechtswidrig/ungültig, da kein Einverständnis der Eltern vorlag.
das halte ich für eine sehr riskante annahme, da es wahrscheinlich von der höhe her unter Taschengeld fällt und da können auch minderjährige durchaus rechtskräftige Kaufverträge schliessen
Aber meines Wissens und das eines Bekannten (Der, wenn er wolle hätte auch ein Anwalt werden können) ist das bei Verträgen anders als bei irgendwelche Dingen, die man mit 17 kaufen kann, wie Fahrrad etc.

Man kann ja auch immer davon ausgehen, dass das irgendein anderer hätte machen können - einfach anmelden mit ihrem namen etc. -

Gruß DJ


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  • | 01.11.2007 10:30

Zitat:
Zitat von DJ_Viruz
Und betrügerisch in dem Sinne, dass RA Tank, bzw. die Gebr. Schmidtlein so handeln. Das hatten wir auch in dem letzten Brief so formuliert. Das war jetzt halt nicht der genaue Wortlaut.
Gruß DJ
Ist mir schon klar das du das im Bezug auf Tank meintest, andererseits könnte man deiner Freundin aber dasselbe vorwerfen da sie ja, wie gesagt, wissentlich ein falsches Geburtsdatum angegeben haben muss...

Aber darum gehts ja nicht... ;)

Interessant wird es in der Tat dadurch das die erste Rechnung gezahlt wurde. Leider bin ich da rechtlich nicht im Thema aber das könnte man meiner laienhaften Meinung nach durchaus als Anerkennung werten...


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  • | 01.11.2007 10:35

Nunja, der Tank schrieb ja, dass es dadurch zu einer Anerkennung gekommen sei und der Vertrag nun rechtsgültig sei.

Aber daran zweifel ich trotzdem noch ganz erheblich

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  • | 01.11.2007 10:35

Ups da war mein vorredner schneller


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  • | 01.11.2007 11:30

Wird die Vertragsseite des Vertragnehmers erfüllt (hier durch Bezahlung) so wird der bestehende Vertrag anerkannt. Danach ist man in diesem Vertrag drin und im Nachhinein ist es sehr schwer / fast unmöglich da vorzeitig wieder, v.a. in Hinsicht auf schwebend unwirksame Verträge, rauszukommen. Zumal das genannte Internetportal konkret und direkt ersichtlich Angaben zu Kosten macht :rolleyes:
In meinen Augen ist die Forderung daher rechtlich gesehen klar und eindeutig und v.a. sauber. Daher mein Rat: Zahlen, Vertrag zum Vertragsende kündigen und das Lehrgeld verbuchen. Zu Warten bzw. zu ignorieren kann u.U. böse Folgen haben, egal in welchem Licht RA Tank so stehen mag. Wenn man wartet sollte man sich im klaren sein, dass es zu Klagen kommen kann - in diesem Falle wie gesagt imo rechtens und mit Aussicht auf Erfolg. Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich da nicht

Zitat:
das ganze ignorieren und es dann drauf ankommen lassen
Im Übrigen wäre ich sehr vorsichtig mit Behauptungen wie "Und betrügerisch in dem Sinne, dass RA Tank, bzw. die Gebr. Schmidtlein so handeln" und diese auf öffentlichen Feldern tunlichst vermeiden, sowas kann schnell nach hinten losgehen.


Thema Vertrag mit Minderjährigen und falsche Angaben von ihnen:
Es gibt den Fall der schwebend unwirksamen Verträge, d.h. eine minderjährige Person geht ohne Wissen des gesetzlichen Vormundes (i.e. der Eltern) einen Vertrag ein. Der Vormund kann bei Erkenntnis über diesen Vertrag selbigen aufheben, indem er das Einverständnis zum Vertrag nicht gibt. Der Vertrag wird somit unwirksam. Tut dies der Vormund nicht und zahlt dann noch z.B., so wird der Vertrag wirksam. Im Gegenzug gibt es aber den Taschengeldparagraphen, wurd ja scho angeschnitten. Danach dürfen Minderjährige in gewissem Umfang Ausgaben tätigen und so Verträge eingehen.
Bei den falschen Angaben sieht es so aus. Dem Vormund kann es nicht zugemutet werden immer und überall auf seine Schützlinge zu achten und jeden Schritt akribisch zu analysieren. Werden wissentlich falsche Angaben getätigt, so kann dies ein Betrug sein und der Geschädigte kann u.U. Schadensersatz einfordern, in dem Fall natürlich auch gegen eine minderjährige Person.

btw: Kein Gewähr, dies ist keine Rechtsberatung :P


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  • | 02.11.2007 06:47

Danke dir KingofBohmte,

wo meine Freundin sich damals anmeldete, musste man dort kein Alter etc. angeben. Nur die Anschrift und den Namen.


Und mit betrügerischer Absicht meinte ich folgendes:

Sie bekam keine Rechnung von den Gebr. Schmidtlein. Sie bekam gleich eine Mahnung von RA Tank.

Sowas ist doch nicht rechtens! Die gebr. Schmidtlein müssen doch überhaupt erstmal eine Rechnung schicken/schreiben, damit man mit einer Mahnung kommen kann.

Und Sie bekam nur eine per e-mail. Da sie zu Hause aber kein I-Net hat, konnte Sie dort nie nachschauen, erst als die Mahnung von RA Tank kam.

Sowas sind für mich betrügerische Absichten von Schmidtlein und RA Tank.

Gruß DJ


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  • | 02.11.2007 08:36

Zugestellte emails gelten auch wie ein Brief als zugestellte Post. Der Absender hat damit seine Pflicht getan. Wenn der Empfänger nicht nachschaut ist das sein Problem.


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  • | 02.11.2007 10:31

hatte son scheiss auch mal bekommen aber von ner anderen seite/firma/betrüger?! :D

die wollte auch kohle sehen aber für nicht erbrachte leistungen. nach ein paar tagen kam die rechnung per post, die ich in den müll befördert hatte. etwas später dann die erste mahnung zu zahlen. 2 wochen später die 2te mahnung und man drohte mit inkasso moskau und solchem dreck. wieder ignorierd und gelöscht oder in die tonne gekloppt.
dann kam noch eine drohnung man schalte die staatsanwaltschaft ein......ugly

das alles für nichtmal 100euro :hut: *top* :D
hab nun schon ein paar monate nix mehr von denen gehört.

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