Tatto-heute.com - RA Olaf Tank - HILFE
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Meine Freundin war damals in der Schule auf die besagte Seite gegangen und meldete sich dort an. |
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Ich würde das ganze ignorieren und es dann drauf ankommen lassen...Da passiert nichts... |
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Google mal nach "Olaf Tank", da gibts genug Hinweise... Zitat: Du meinst betrügerisch von deiner Freundin, oder ? Sie muss ja schon absichtlich ein falsches Geburtsdatum angegeben haben sonst würde ja eine Anmeldung auf der Seite gar nicht möglich sein...
diesmal haben wir widerspruch eingelegt und gesagt, dass der Vertrag rechtswidrig zustande gekommen ist, da sie nicht volljährig war und das einverständnis der Eltern nicht vorlag. Somit muss mit betrügerischer Absicht gerechnet werden. |
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Zitat: das halte ich für eine sehr riskante annahme, da es wahrscheinlich von der höhe her unter Taschengeld fällt und da können auch minderjährige durchaus rechtskräftige Kaufverträge schliessen
1. Freundin war zu Vertragsabschluss 17 = Vertrag rechtswidrig/ungültig, da kein Einverständnis der Eltern vorlag. |
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Zitat: Über den Olaf Tank habe ich schon mehr als genug gelesen Zitat von Corri Google mal nach "Olaf Tank", da gibts genug Hinweise... Aber noch eine kleine (wertfreie) Anmerkung meinerseits dazu: Zitat: Du meinst betrügerisch von deiner Freundin, oder ? Sie muss ja schon absichtlich ein falsches Geburtsdatum angegeben haben sonst würde ja eine Anmeldung auf der Seite gar nicht möglich sein...diesmal haben wir widerspruch eingelegt und gesagt, dass der Vertrag rechtswidrig zustande gekommen ist, da sie nicht volljährig war und das einverständnis der Eltern nicht vorlag. Somit muss mit betrügerischer Absicht gerechnet werden. Und betrügerisch in dem Sinne, dass RA Tank, bzw. die Gebr. Schmidtlein so handeln. Das hatten wir auch in dem letzten Brief so formuliert. Das war jetzt halt nicht der genaue Wortlaut. Zitat: Aber meines Wissens und das eines Bekannten (Der, wenn er wolle hätte auch ein Anwalt werden können) ist das bei Verträgen anders als bei irgendwelche Dingen, die man mit 17 kaufen kann, wie Fahrrad etc. Zitat: das halte ich für eine sehr riskante annahme, da es wahrscheinlich von der höhe her unter Taschengeld fällt und da können auch minderjährige durchaus rechtskräftige Kaufverträge schliessenZitat: 1. Freundin war zu Vertragsabschluss 17 = Vertrag rechtswidrig/ungültig, da kein Einverständnis der Eltern vorlag. Man kann ja auch immer davon ausgehen, dass das irgendein anderer hätte machen können - einfach anmelden mit ihrem namen etc. - Gruß DJ |
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Zitat: Ist mir schon klar das du das im Bezug auf Tank meintest, andererseits könnte man deiner Freundin aber dasselbe vorwerfen da sie ja, wie gesagt, wissentlich ein falsches Geburtsdatum angegeben haben muss... Zitat von DJ_Viruz Und betrügerisch in dem Sinne, dass RA Tank, bzw. die Gebr. Schmidtlein so handeln. Das hatten wir auch in dem letzten Brief so formuliert. Das war jetzt halt nicht der genaue Wortlaut. Gruß DJ Aber darum gehts ja nicht... Interessant wird es in der Tat dadurch das die erste Rechnung gezahlt wurde. Leider bin ich da rechtlich nicht im Thema aber das könnte man meiner laienhaften Meinung nach durchaus als Anerkennung werten... |
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Nunja, der Tank schrieb ja, dass es dadurch zu einer Anerkennung gekommen sei und der Vertrag nun rechtsgültig sei. |
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Ups da war mein vorredner schneller |
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Wird die Vertragsseite des Vertragnehmers erfüllt (hier durch Bezahlung) so wird der bestehende Vertrag anerkannt. Danach ist man in diesem Vertrag drin und im Nachhinein ist es sehr schwer / fast unmöglich da vorzeitig wieder, v.a. in Hinsicht auf schwebend unwirksame Verträge, rauszukommen. Zumal das genannte Internetportal konkret und direkt ersichtlich Angaben zu Kosten macht Zitat: Im Übrigen wäre ich sehr vorsichtig mit Behauptungen wie "Und betrügerisch in dem Sinne, dass RA Tank, bzw. die Gebr. Schmidtlein so handeln" und diese auf öffentlichen Feldern tunlichst vermeiden, sowas kann schnell nach hinten losgehen.das ganze ignorieren und es dann drauf ankommen lassen Thema Vertrag mit Minderjährigen und falsche Angaben von ihnen: Es gibt den Fall der schwebend unwirksamen Verträge, d.h. eine minderjährige Person geht ohne Wissen des gesetzlichen Vormundes (i.e. der Eltern) einen Vertrag ein. Der Vormund kann bei Erkenntnis über diesen Vertrag selbigen aufheben, indem er das Einverständnis zum Vertrag nicht gibt. Der Vertrag wird somit unwirksam. Tut dies der Vormund nicht und zahlt dann noch z.B., so wird der Vertrag wirksam. Im Gegenzug gibt es aber den Taschengeldparagraphen, wurd ja scho angeschnitten. Danach dürfen Minderjährige in gewissem Umfang Ausgaben tätigen und so Verträge eingehen. Bei den falschen Angaben sieht es so aus. Dem Vormund kann es nicht zugemutet werden immer und überall auf seine Schützlinge zu achten und jeden Schritt akribisch zu analysieren. Werden wissentlich falsche Angaben getätigt, so kann dies ein Betrug sein und der Geschädigte kann u.U. Schadensersatz einfordern, in dem Fall natürlich auch gegen eine minderjährige Person. btw: Kein Gewähr, dies ist keine Rechtsberatung :P |
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Danke dir KingofBohmte, |
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Zugestellte emails gelten auch wie ein Brief als zugestellte Post. Der Absender hat damit seine Pflicht getan. Wenn der Empfänger nicht nachschaut ist das sein Problem. |
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hatte son scheiss auch mal bekommen aber von ner anderen seite/firma/betrüger?! |
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