fieß...........


  • Nickpage von bastian anzeigen bastian


    Mofafahrer


    85 Beiträge
  • | 30.10.2002 16:49

Wehrpflichtgesetz für Frauen


§1 Mädchen ab 16 Jahren sind wehrpflichtig.

§2 Die Wehrpflichtige muß eine Büchse haben, die immer sauber zu halten ist.

§3 Sobald der Dame der Krieg erklärt ist, hat sie eine gute Stellung einzunehmen.

§4 Wenn der Feind in die Gefahrenzone eingedrungen ist, hat sie den Gegenstoß mit aller Kraft durchzuführen.

§5 Jeder Feind darf nicht mehr als eine Flinte und zwei Kugeln mit sich führen. Der Kugelbeutel darf nicht länger als die Flinte sein.

§6 Im Belagerungszustand darf nicht gejammert werden.

§7 Sobald die rote Fahne sichtbar wird, sind die Kampfhandlungen einzustellen.

§8 Im Notfall sind Hinterlader gestattet

§9 Nach Beendigung des Krieges ist die Büchse zu reinigen und die Geschosse sind zu entfernen.

§10 Wird die Reinigung nicht vorgenommen, so hat die Wehrpflichtige zur Strafe neun Monate mit gepacktem Ranzen herum zu laufen.


  • Nickpage von CorsaB_Freak18 anzeigen CorsaB_Freak18


    Gulliausweicher


    2719 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 30.10.2002 17:44

:staunen: :D


  • Nickpage von Six anzeigen Six



    11530 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von Six anzeigen Six



    11530 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 30.10.2002 18:34

Nicht schlecht :roll:

Deinen Freunden empfehlen