Vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges
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Gut zu wissen |
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Falls sich der Jeweilige Vollzugsbeamte nicht darauf einlässt, ersteinmal ganz freundlich Name, Dienstnummer und zugehöriges Polizeirevier geben lassen, manchmal hilft das dann auch etwas weiter |
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Zitat: wo steht das? woher stammen diese Aussagen? Ist das ein Urteil, auf das sich berufen wird?Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen , wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen ,abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu ,den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen. Lame hast du mehr Infos? |
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Wie gesagt, aus einem anderen Forum. |
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