Mohnbrötchenverbot im Knast! - Seite 2

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  • ~Lame
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  • ~Lame
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  • | 30.08.2003 03:29

@Natascha-bmw
Es geht doch darum, daß nach der Einnahme von mohnhaltigen Produkten bei den Insassen nicht genau festgestellt werden kann, ob diese auch andere Opiate zu sich genommen haben.

@Matze
Stimmt, so was kann echt nur bei uns passieren. Gibt wohl wenig Länder, in denen die Häftlinge überhaupt klagen können, weil denen das Essen nicht so passt. Sieht man mal wieder, daß es denen viel zu gut bei uns im Knast geht.
[img]http://images.google.de/images?q=tbn:BsJ5ik9cdgIC:www.aquaqueen.de/brot.jpg[/img]

Passend dazu: Klick - mich -an!

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  • | 30.08.2003 12:51

Son Schwachsinn. Die wollen extrawünsche, das wär ja nochschöner. Die sollen froh sein, dass die nicht wo anders im Knast sitzen. Da gäbs jeden tag noch schläge und hier klagen die, weil sie keine Mohnbrötchen mehr bekommen. tzzz...

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  • | 02.09.2003 23:35

hats schonmal gegeben, wegen mohnkuchen. kann das aber verstehen, schliesslich haben schon ein paar leute haftverlängerung deswegen gekriegt, weil die n drogentest gemacht haben und dann wegen dem kuchen spuren gefunden wurden.

  • ~Lame
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  • | 03.09.2003 23:04

So gesehen, sollte man denen täglich Mohnbrötchen geben, dann bleiben die wenigstens länger da, wo sie hingehören... ;)

Also die Sorgen hätte ich gerne und alles von unseren Steuern


  • Nickpage von 360KillAUlM anzeigen 360KillAUlM


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  • | 04.12.2008 18:45

hey leude hätte auch ne frage:

wurde auch dummerweise von der Polizei angehalten.
So meine problem ich habe schon was getrunken war aber garnet so viel. ca viertel flasche vodka.
mein pusteergebnis 2,7 promille. WoW
denk ich mir, aber ich habe mundspray kurz vorher benutzt´das es die polizei nicht riecht, das des aber das ergebnis verfälscht wusste ich nicht.
was meint ihr was ich im blut haben werde?

gruß


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  • | 04.12.2008 18:48

Zitat:
Zitat von 360KillAUlM
hey leude hätte auch ne frage:

wurde auch dummerweise von der Polizei angehalten.
So meine problem ich habe schon was getrunken war aber garnet so viel. ca viertel flasche vodka.
mein pusteergebnis 2,7 promille. WoW
denk ich mir, aber ich habe mundspray kurz vorher benutzt´das es die polizei nicht riecht, das des aber das ergebnis verfälscht wusste ich nicht.
was meint ihr was ich im blut haben werde?

gruß

so eine aussage sorry viertel flasche und fahren sollten sie dir den lappen für immer weg nehmen

sorry
ach schon gesehen das dieser thread von 2003 ist :rolleyes:


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  • | 04.12.2008 18:49

oh, nee

ist das viel, ich bin aber erst 2 stunden später gefahren
gruß


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  • | 04.12.2008 18:53

Kann man hier nicht mal ein bißchen aufräumen und solche Leute wie " 360KillAUlM " aussortieren und sperren.

Wenn man das in anderen Foren sieht, was da für Fragen gestellt werde und was da für sachliche und qualifizierte Antworten da gegeben werden, da fragt man sich wirklich, ob sich hier nurnoch die Leute anmelden, die kein anderes Forum haben will.

Okay, war zwar alles etwas offtopic, aber ich mußte das mal loswerden. Ist halt schade, was aus diesem Forum geworden ist.


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  • | 04.12.2008 18:55

was ist euer problem?
und das ist eine ganz normale frage!!!

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  • | 04.12.2008 19:05

pass auf Cheffe:
2,7 % im Atem sind ca. 1.35 % im Blut


0,7 l Flaschen Inhalt = ca. 175 ml die du getrunken Hast
40% Alkohol im Schnitt bei Vodka

ICh schätze mal gewicht so um die 80 Kg und vorher eine normale Mahlzeit gegessen und Gelegenheits Trinker bist (unter 2x die Woche) .

Das würde ergeben das du einen geschätzten Anfangs Alkohol gehalt

nach 2 Std. von ca. 1,75% (ca. 123gramm Alkohol) hattest, das würde heissen das eine Fahrbereitschaft nach frühstens 14 std. gegeben wäre.....

Das sind grobe Geschätzte werte. Mit anderen Worten Der lappen dürfte bei einem Bluttest wech sein....
Was auch vernünftig währe ....

Wie gesagt dies ist alles Ganz grob geschätzt ... genau kann dir das nur ein Arzt sagen wieviel du intus hattest (Auf jedenfall Fahrunfähig)


Zuletzt geändert 04.12.2008 19:11 von geloescht_gast. Insgesamt 2 mal.


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  • | 04.12.2008 19:16

ok, vielen dank!

und ja das der lappen wg ist, ist villt. auch besser so habs villt. übertriben und provuziert!

aber danke.


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  • | 04.12.2008 19:30

Hoffentlich ist die Fläppe weg... mit ner viertel Flasche Vodka noch fahrtüchtig... bis zum nächsten Baum oder Radfahrer vielleicht... :rolleyes:

Kannst ja mal berichten wie lange du zu Fuß gehen musst und was dich der Spaß gekostet hat...

Wenn die Schätzung ungefähr hinkommt:

Zitat:
ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis


Zuletzt geändert 04.12.2008 19:34 von Benzer. Insgesamt 2 mal.


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  • | 04.12.2008 20:13

Mann, ich steh doch für mein fehler gerade und ich sehe es ein das es falsch war.
aber 5 jahre. übertreiben sollte mann es auch nicht!

Aber wie es aussieht sind hier alle perfekt ohne einen fehler mal gemacht zu haben.

Danke für auskunft!!!

  • Seatquäler
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  • Seatquäler
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  • | 04.12.2008 20:19

Na Onkel du musst auch richtig lesen :

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis zu 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Laut Bussgeld Katalog

Das entscheidet das Gericht weil das schon in den Bereich einer Straftat reicht. Warte ab was du für ein Schreiben bekommst vom Amt und dann als Tipp Seminare und alle möglichkeiten annehmen die dir angeboten werden Punkte und Strafen abzubauen. Billig wirds auf edenfall nicht

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