Polizei Abgeschossen! - Seite 3

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  • | 29.05.2005 20:04

Zitat:
Zitat von Highracer
die Bu**** sind doch selber schuld durch ihre sondergenehmigungen bringen sie sich nur selbst in gefahr meiner meinung nach sind die blöder als die polizei erlaubt
Nur n Tip, schreibe nicht alles was du denkst, du weisst nicht, wer das alles liest :hut:


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  • | 29.05.2005 20:34

Zitat:
Zitat von walddax
Zitat:
Zitat von Highracer
die Bu**** sind doch selber schuld durch ihre sondergenehmigungen bringen sie sich nur selbst in gefahr meiner meinung nach sind die blöder als die polizei erlaubt
Nur n Tip, schreibe nicht alles was du denkst, du weisst nicht, wer das alles liest :hut:
der admin oder ein mod liests und es gibt ne verwarnung ;)


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  • | 29.05.2005 21:09

Gibt leider von dem anderen Unfall noch keine Bilder! Bin aber dran!


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  • | 29.05.2005 21:15

Zitat:
Zitat von campino89
hier mal der wortlaut:

Zitat:
§ 21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme

(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung,
2. Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk,
3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.

(2) Die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer müssen während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen.
Sicher das es nicht irgentwo noch ne befreiung für die Polizei gibt?


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  • | 29.05.2005 21:17

@entchen
na da würde ich das dazu zählen,wenn die einen hinten drin haben:

Zitat:
das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,


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  • | 29.05.2005 21:19

Ja! Wenn die welche hinten drinnen haben, brauchen die sich auch nicht anschnallen. Aber was ist mit Kontrollfahrten oder so?


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  • | 30.05.2005 17:23

:oah: bohhhh sieht ja echt blöde aus...!!!:( hoffe den verletzten geht es besser...!!!

weil B***** sind doch auch nur menschen oder..???:D


datt prinzesschen

:engel:


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  • | 04.06.2005 20:04

Für die Polizei gelten die gleichen Regeln, wie für alle anderen auch. Ausnahme: Die Beamten nehmen im verkehrsrechtlichen Sinne Sonderrechte in Anspruch. Wenn die entsprechenden Vorraussetzungen vorliegen, brauchen sie sich nicht anzuschnallen. Denkbar wäre zum Beispiel der von @straubinger angesprochene Personentransport.

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  • | 07.06.2005 19:39

Auch Polizisten müssen in der Regel angeschnallt sein.
Ausnahme: Sie nehmen Sonderrechte gem. § 35 StVO in Anspruch (Befreiung von den Vorschriften der StVO).
Das bloße Streife fahren ist schlicht hoheitliches handeln und berechtigt nicht zum unangeschnallten fahren.
Beispiel für Sonderrechte in diesem Fall: Fahndung nach einem Täter, Beförderung von Fest-/ Ingewahrsamgenommenen etc.

Ich persönlich verstehe die Kollegen nicht, die sich einfach so während der Fahrt nicht anschnallen. Aber was soll man da machen...


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  • | 08.06.2005 01:03

Beispiel für Sonderrechte in diesem Fall: Fahndung nach einem Täter, Beförderung von Fest-/ Ingewahrsamgenommenen etc.

-----------------

Dann nehme ich alles zurück! So wie ich es mitbekommen hatte, waren mehrere Streifenwagen auf der Suche nach einem Flüchtigen!

Seht es doch einfach mal so, das die Jungs und Mädels von der Rennleitung auch FÜR EUCH unterwegs sind und dabei ein hohes Risiko eingehen ...

Bitte jetzt nicht an die nervigen Verkehrskontrollen denken, sondern an die sonstigen Einsätze FÜR die Bevölkerung :rolleyes:

Kein Mensch in diesem Forum würde solche bissigen bis hirnlosen Kommentare über die Besatzung eines Rettungswagens ablassen ...

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