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Zitat: der admin oder ein mod liests und es gibt ne verwarnung
Zitat von walddax Zitat: Nur n Tip, schreibe nicht alles was du denkst, du weisst nicht, wer das alles liest Zitat von Highracer die Bu**** sind doch selber schuld durch ihre sondergenehmigungen bringen sie sich nur selbst in gefahr meiner meinung nach sind die blöder als die polizei erlaubt |
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Gibt leider von dem anderen Unfall noch keine Bilder! Bin aber dran! |
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Zitat: Sicher das es nicht irgentwo noch ne befreiung für die Polizei gibt?
Zitat von campino89 hier mal der wortlaut:Zitat: § 21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme (1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für 1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung, 2. Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk, 3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen, 4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist, 5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern, 6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes. (2) Die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer müssen während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen. |
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@entchen Zitat:
das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern, |
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Ja! Wenn die welche hinten drinnen haben, brauchen die sich auch nicht anschnallen. Aber was ist mit Kontrollfahrten oder so? |
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bohhhh sieht ja echt blöde aus...!!! hoffe den verletzten geht es besser...!!! |
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Für die Polizei gelten die gleichen Regeln, wie für alle anderen auch. Ausnahme: Die Beamten nehmen im verkehrsrechtlichen Sinne Sonderrechte in Anspruch. Wenn die entsprechenden Vorraussetzungen vorliegen, brauchen sie sich nicht anzuschnallen. Denkbar wäre zum Beispiel der von @straubinger angesprochene Personentransport. |
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Auch Polizisten müssen in der Regel angeschnallt sein. |
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Beispiel für Sonderrechte in diesem Fall: Fahndung nach einem Täter, Beförderung von Fest-/ Ingewahrsamgenommenen etc. |
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Seht es doch einfach mal so, das die Jungs und Mädels von der Rennleitung auch FÜR EUCH unterwegs sind und dabei ein hohes Risiko eingehen ... |
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