Ein Guckloch reicht nicht

| 21.02.2018


Denn die kratzen bei Eis und Schnee nur einen kleinen Sehschlitz in ihre Windschutzscheibe, gefährden damit sich und andere - und riskieren auch noch ein saftiges Bußgeld. "Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer, Kennzeichen, Motorhaube und das Autodach müssen vor Fahrtantritt von Schnee und Eis frei sein, damit weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht durch herabfallende Schneemengen und Eisstücke gefährdet werden", so der ADAC. Nicht nur die Front-, auch die Seitenscheiben müssen freie Sicht ermöglichen. Ein Muss ist auch ausrechend Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage.

Name: 2308971.jpg Größe: 600x391 Dateigröße: 48715 Bytes
Verschneite Motorhauben müssen wie Front- und Seitenscheiben freigefegt werden.

Wer den Motor beim Eiskratzen und Schneefegen im Stand laufen lässt, produziert unnötigen Lärm, Abgase und riskiert ein Bußgeld. Kleiner Praxistipp: Im Winter ist es immer hilfreich, einen Eiskratzer, einen kleinen Besen, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe im Auto und für den Notfall einen Türschloss-Enteister in der Manteltasche zu haben. mid/rhu Bildquelle: ADAC






Auto News von route66