Winterausrüstung: So sind die Pflichten im Ausland

| 19.12.2019


Grund genug, das Auto auf den Winter vorzubereiten und sich mit den aktuellen Winterausrüstungsvorschriften und Wintersperren vertraut zu machen. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert über neue Fahrbedingungen und verschärfte Sicherheitsvorschriften.

Deutschland: "Situative Winterreifenpflicht" nennt man die Vorgaben in Deutschland. Heißt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf nur gefahren werden, wenn die Reifen eine M+S-Kennzeichnung, besser noch das neue Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, tragen.

Belgien: Keine generelle Winterreifenpflicht. Verwendung von M+S- bzw. Winterreifen pro Achse erforderlich. Schneeketten sind auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.

Dänemark: Keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten vom 1. November bis 15. April erlaubt.

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Die Winter-Vorschriften in Europa fallen sehr unterschiedlich aus.

Frankreich: In Frankreich gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Bei entsprechender Witterung können Winterreifen oder Schneeketten aber durch Verkehrsschilder kurzfristig angeordnet werden. Eine Mindestprofiltiefe von 3,5 Millimetern ist dann gesetzt. Alternativ können auch Schneeketten eingesetzt werden.

Italien: In Italien besteht die Winterreifenpflicht je nach Provinz unterschiedlich lang. Um auf Nummer sicher sein gehen, sollte man zwischen 15. Oktober und 15. April mit Winterreifen fahren und sich vor Reiseantritt über eventuelle Sonderregelungen in der Urlaubsregion informieren.

Niederlande: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten sind auf komplett schneebedeckten Straßen erlaubt.

Österreich: In Österreich gilt wie in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Sie gilt für Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Während des Zeitraums 1. November bis 15. April dürfen bei winterlichen Verhältnissen wie Schneematsch oder Eis Pkw und Lkw nur mit Winterreifen bewegt werden. Ein Reifen gilt bei den Aufschriften "M+S", "M.S" oder "M&S" sowie Schneeflockenzeichen als Winterreifen. Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern sind ebenfalls erlaubt.

Polen: Keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten sind nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.

Schweiz: Es gibt keine Winterreifenpflicht in der Schweiz. Aber: Hier schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass Autofahrer ihr Fahrzeug beherrschen müssen. Ein Wechsel auf Winterreifen kann daher hilfreich sein.

Slowenien: Generelle Winterreifenpflicht vom 15. November bis 15. März eines jeden Jahres. Schneeketten sind erlaubt.

Tschechische Republik: Vom 1. November bis 31. März situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Bedingungen beziehungsweise durch entsprechende Beschilderung. mid/arei Bildquelle: Pixabay /pixel2013






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