Wenig Durchblick durch getönte Scheiben

| 07.07.2020


Wer sich nicht daran hält, riskiert unter anderem den Führerschein. Hierzulande schreibt die Straßenverkehrsordnung penibel vor, was bei abgedunkelten Autoscheiben erlaubt ist und was nicht.

Dies sollten Fahrer unbedingt beachten. Denn wer sein Auto zu dunkel macht, dem drohen das Erlöschen der Betriebserlaubnis für sein Fahrzeug, Bußgelder und Punkte in Flensburg, und im ungünstigsten Fall der Verlust des Versicherungsschutzes.

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Verdunkelungsgefahr: Wer seine Autoscheiben zu stark tönt, muss mit einem Bußgeld oder Schlimmerem rechnen.

Die gesetzlichen Vorgaben für getönte Autoscheiben sehen vor, dass die sogenannten "sichtrelevanten" Scheiben nicht abgedunkelt werden dürfen. Bei ihnen muss uneingeschränkte Sicht gewährleistet sein. Dies gilt für die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben bis zur sogenannten B-Säule. Für alle anderen Fenster ab dieser Säule einschließlich der Heckscheibe ist Verdunklung grundsätzlich erlaubt - vorausgesetzt die Verkehrssicherheit wird nicht beeinträchtig. Konkret bedeutet dies, dass die Scheiben mindestens 70 Prozent des Lichts durchlassen müssen, wie der TÜV erläutert.

Wer sich für Tönungsfolien entscheidet, sollte unbedingt darauf achten, dass diese eine sogenannte Bauartgenehmigung haben. Denn ohne diese erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Eine solche Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird meist vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt.

Wird man mit abgedunkelten Scheiben erwischt, die keine ABE aufweisen, ist mindestens ein Bußgeld von 50 Euro fällig und unter Umständen auch ein Punkt im Flensburger "Verkehrssünderregister". Und dass zu dunkle Scheiben den Durchblick und damit die Sicherheit einschränken, sollte eigentlich jedem einleuchten. mid/wal Bildquelle: Goslar-Instutut






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