ACE für strengere Ahndung von Verkehrsdelikten

| 22.02.2022


Insbesondere gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr sollen mit Gefängnis bestraft werden. In den vergangenen Jahren sei eine Zunahme von Rücksichtslosigkeit aufgefallen.

Derzeit beschäftigt sich der Bundesrat auf Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern mit der Verschärfung des Paragrafen 315 des Strafgesetzbuches: Der gefährliche Eingriff in den Bahn-, Schiffs- Luft- und Straßenverkehr mit Todesfolge soll als Verbrechen eingestuft werden und mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.

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Bezeugt die Polizei einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, könnte das künftig vor Gericht schwerere Konsequenzen haben als bisher.

Der ACE-Vorsitzende Stefan Heimlich nutzt die anstehende Bundesratsentscheidung, um erneut auf die Verantwortung der Verkehrsteilnehmenden hinzuweisen: "Wer eine Gefährdung billigend in Kauf nimmt, die schwerste Verletzungen und sogar den Tod von Unbeteiligten zur Folge haben kann, muss entsprechend bestraft werden."

Insofern sei die Einordnung eines derartigen Verhaltens als gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiff-, Luft- und Straßenverkehr nicht nur folgerichtig und wichtig, sondern seit langem überfällig, betont der ACE-Chef. Mit Blick auf die Verkehrssicherheit und der Vision Zero solle nicht nur der Bundesrat dem Antrag folgen, auch der Bundestag müsse sich dieses Mal dazu durchringen und für Rechtssicherheit sorgen. mid/wal Bildquelle: pixabay.com






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