Unfall in der Fahrschule – wer haftet?

| 30.09.2013


Fahrschüler haben es nicht leicht. Neben der allgemeinen Aufgeregtheit müssen sie das Fahrzeug lenken, die Straße im Blick behalten, Verkehrsregeln beachten und die Anweisungen des Fahrlehrers umsetzen. Nicht immer bleiben da Fehler aus. Doch wer haftet, wenn durch einen Fahrfehler ein Unfall entsteht? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt Fahranfängern hilfreiche Hinweise.

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Wer ist verantwortlich?
Das Straßenverkehrsgesetz (§ 2 Absatz 15 Satz 2 StVG) regelt, wer für das Fahrzeug verantwortlich ist. Danach gilt der Fahrlehrer als Führer des Fahrzeugs, denn durch die Pedale auf der Beifahrerseite kann er direkt auf das Fahrverhalten seines Schülers einwirken. Er ist somit auch verantwortlich dafür, dass dem Führerscheinanwärter keine Fehler passieren, die den Straßenverkehr gefährden könnten. Daher muss sich ein Fahrlehrer die Fehler seiner Schüler unter Umständen zurechnen lassen.

Wann haftet der Fahrschüler?
Wer denkt, dass bei einem Unfall während der Fahrstunde immer nur der Fahrlehrer zur Verantwortung gezogen wird, der irrt jedoch. Es sind auch Fälle möglich, in denen der Fahrschüler zumindest mithaftbar gemacht werden kann, warnt die D.A.S. Sollte zum Beispiel der Fahrschüler fahrlässig einen Unfall verursachen, den er mit seinen Fahrkenntnissen leicht hätte vermeiden können, trägt er womöglich einen Teil der Mitverantwortung.

So sprach beispielsweise das Oberlandesgericht Koblenz einer Fahrschülerin eine Teilhaftung zu, die trotz Gegenverkehrs versuchte, links abzubiegen. Ein entgegenkommendes Auto geriet ins Schleudern, kam von der Straße ab und verunglückte (Az. 12 U 772/02). Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners deckt in der Regel zunächst die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrschulautos. Die Haftpflichtversicherung kann jedoch den Fahrer später in Regress nehmen. Auch bei dem beschädigten Fahrschulwagen kommt es wieder darauf an, wie es zu dem Unfall kam. Handelt der Fahrschüler grob fahrlässig, vorsätzlich oder gegen die Anweisung des Fahrlehrers, muss er mit einer Mithaftung rechnen. Generell berücksichtigen die Gerichte natürlich den Ausbildungsstand des Schülers.

Was gilt bei Auffahrunfällen?
Manche Fahrfehler, beispielsweise das Abwürgen des Motors, kommen bei Neulingen besonders häufig vor. Auffahrunfälle als Folge bleiben nicht aus. Doch wer haftet für den entstandenen Schaden? Hier haben Gerichte entschieden, dass hinter Schulungsfahrzeugen generell besondere Vorsicht angebracht ist und man damit rechnen muss, dass typische Anfängerfehler passieren können. Entsprechend ist der Sicherheitsabstand zu gestalten (LG München, Az. 19 S 14217/05). (news2do.com/ak)






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Autor: Yannik Maier