Heikle Fragen im Kreisel

| 24.09.2016


Statt Kreuzungen und Knoten entstehen deshalb in der Stadt und selbst über Land immer mehr dieser Begegnungsstätten im Straßenverkehr. Was Planer als Mittel zur Beruhigung und Unfallvermeidung einsetzen, das verunsichert aber noch immer etliche Autofahrer. Das hat der ADAC mit einem "Wissenstest" herausgefunden. Im Kreisverkehr gilt als wichtigste Regel: Alle Fahrzeuge im Kreisel haben Vorfahrt.

Gleichzeitig besteht im zweispurigen Kreisel auf dem äußeren Fahrstreifen gegenüber den inneren Kreisel-Teilnehmern das Vorrang-Recht. Wer außen fährt, zeigt damit, dass er den nächsten oder übernächsten Ausgang wählen will, innen darf man vorbei fahren, muss aber für das Ausfahren den Vorrang gewähren. Beim Einfahren muss nicht geblinkt werden, aber auf alle Fälle beim Verlassen der Kreis-Anlage. Dabei muss auf Fußgänger geachtet werden, die haben nämlich Vorrang.

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Nicht einfach drüber: Auch bei Kreisverkehren, die "nur" aufgezeichnet dürfen Fahrer die vermeintlich unnötige Lenkarbeit nicht verweigern.

Verboten ist die Fahrt durch die Mitte des Kreisels, selbst dann, wenn sie nicht aus einer kleinen Rasenanlage oder besonderer Pflasterung besteht. Auch eine lediglich aufgemalte Insel darf nicht überquert werden. Allerdings muss der Kreisverkehr von den Schildern "Kreisverkehr" und "Vorfahrt gewähren" definiert werden. Für sogenannte unechte Kreisverkehre ohne diese Verkehrsschilder gelten andere Regeln. Hier hat der Einfahrende Vorrang und der Blinker muss sowohl beim Ein- als auch beim Ausfahren gesetzt werden. mid/wp

Bildquelle: ARCD






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