Tipps zum Versicherungswechsel

| 20.10.2016


Bis zum 30. November können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung kündigen, wenn sie ein attraktiveres Angebot gefunden haben. Dabei sollten sie aber auf eine ganze Reihe von Punkten im Kleingedruckten achten.

Laut Verkehrsclub Deutschland (VCD) muss die Versicherung eine ausreichend hohe Summe bei Haftpflichtschäden absichern. Üblich sind mittlerweile 100 Millionen Euro. Die gesetzliche Mindestsumme von 7,5 Millionen Euro reicht im Zweifelsfall nicht aus. Wer durch grobe Fahrlässigkeit einen Schaden verursacht hatte, sollte regressfrei bleiben - das lässt sich absichern. Ebenso eine Einstufung des Autos als Neufahrzeug für mindestens zwölf Monate.

Name: 2169201.jpg Größe: 600x399 Dateigröße: 62015 Bytes
Bis zum 30. November lassen sich Kfz-Versicherungen auch ohne Schadenfall kündigen.

Bei Bedarf sollte die Versicherung die freie Werkstattwahl bei Kaskoschäden anbieten. Überlegenswert sind beim Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung auch eine erweiterte Wildschadenklausel und - in betroffenen Gebieten - eine Absicherung gegen Marderbiss-Folgeschäden. Viel Ärger kann laut VDC eine finanzielle Unterstützung bei selbstverschuldeten Unfällen durch berechtigte Fahrer und bei höherer Gewalt ersparen, weil bei schweren Verletzungen die Beträge aus der gesetzlichen Sozialversicherung oft nicht ausreichen.

"Die VCD-Service GmbH hat diese Leistungen in ihrem Standardrepertoire", heißt es beim Verkehrsclub. Außerdem biete sie eine "grüne" Alternative namens VCD Eco-Line: je umweltverträglicher das Auto, desto günstiger die Beiträge. Dabei zählt nicht nur der Verbrauch, sondern auch der Anteil gesundheitsgefährdender Stoffe, die aus dem Auspuff entweichen. mid/rhu
Bildquelle: Polizeiinspektion Delmenhorst - Oldenburg






Recht + Verkehr + Versicherung News von route66