Guck mal, wer da kratzt

| 16.12.2016


Was tun? Wer genug Zeit hat, der setzt sich bei laufendem Motor und hochgedrehter Heizung einfach ganz dreist ins Fahrzeug und wartet solange, bis die Scheiben von selbst wieder eisfrei sind. Ebenfalls nicht zur Nachahmung empfohlen, ist das schnell freigekratzte Guckloch. Das wird mit einem Bußgeld von 10 Euro belegt.

"Bei einem Unfall mit eingeschränkter Sicht müssen Gucklochfahrer sogar noch tiefer in die Tasche greifen: 35 Euro Geldbuße sind dann möglich", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Hinzu kommt: Selbst wenn der Fahrer eigentlich unverschuldet in den Unfall verwickelt wird, bekommt er möglicherweise einen Teil der Schuld zugesprochen - weil die Sicht eingeschränkt war und er nicht schnell genug reagieren konnte.

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So ist es richtig: Autofahrer müssen ihr Fahrzeug im Winter komplett von Eis und Schnee befreien.

Experten raten Autofahrern deshalb, vor dem Start alle Scheiben komplett freizukratzen oder von Schnee zu befreien. Auch auf dem Dach dürfen keine Schneemassen liegen, die beim Fahren herunterfallen können. Darüber hinaus sollten Autofahrer an Außenspiegel, Nummernschilder und Fahrzeugbeleuchtung denken. mid/rlo






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