Diesel-Umrüstung: Und bist du nicht willig, so bekommst du keine Plakette

| 14.02.2017


Die Prüforganisation will Haltern eines von der Diesel-Abgas-Affäre betroffenen Wagens nur noch dann eine Prüfplakette ausstellen, wenn dieser bereits umgerüstet wurde - und zwar schon ab Mitte 2017. 2,5 Millionen Fahrzeuge sollen laut eines Berichts der Neuen Osnabrücker Zeitung in Deutschland davon potenziell betroffen sein - das entspricht der Anzahl der Fahrzeuge mit sogenannter "Schummel-Software".

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VW-Besitzer, deren Wagen mit "Schummel-Software" ausgerüstet ist, müssen zur Umrüstung. Anderenfalls will der TÜV ab Mitte 2017 keine Prüfplakette mehr erteilen.

"Ab Mitte 2017 würde dies [die fehlende Umrüstung, Anmerkung der Redaktion] als erheblicher Mangel bei der HU gewertet, eine Plakette wird dann erst nach der Umrüstung erteilt", erklärt TÜV-Nord-Sprecher Rainer Camen. Eine Übergangsregelung gebe es nicht. VW verweist dagegen auf eine 18-monatige Frist, innerhalb derer Fahrzeughalter ihr Auto in die Werkstatt bringen dürften. Das Bundesverkehrsministerium erklärt in diesem Zusammenhang, dass "Fahrzeuge, die nicht umgerüstet werden, außer Betrieb gesetzt werden können". mid/ts
Bildquelle: ADAC






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