Sonnenbrille am Steuer: Bitte nicht zu stark getönt

| 02.08.2017


Fest steht ganz ohne Zweifel: Sonnenbrillen sind nicht nur im Hochsommer ein unverzichtbares Utensil für Autofahrer. Doch sind die Gläser zu stark getönt, ist der Augen-Schutz nicht für den Straßenverkehr geeignet, warnen Experten der R+V Versicherung.

Bei mehr als 92 Prozent Tönung - das entspricht der Filterkategorie 4 - droht sogar ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro oder bei einer Gefährdung beziehungsweise Sachbeschädigung 25 Euro. Wer nur mit einer Sehhilfe fahren darf, muss eine Sonnenbrille mit passender Sehstärke oder zusätzlich Kontaktlinsen tragen oder zahlt ebenfalls mindestens 25 Euro, wenn er auffällt. "Die Polizei kann jedoch auch deutlich höhere Bußgelder verhängen und die Weiterfahrt sogar untersagen", sagt Karl Walter von R+V.

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Zu stark getönte Sonnenbrillen sind beim Autofahren verboten.

Auch die Farbe der Gläser ist von Bedeutung: "Ist etwa der Rotanteil zu stark, lassen sich Ampelfarben und Bremslichter nur schwer erkennen. Am besten fährt es sich mit schwarzen oder braunen Gläsern", raten die Experten. Selbsttönende Gläser sind im Auto nur bedingt zu empfehlen, weil die Windschutzscheibe bereits UV-Strahlung filtert und diese sich unter Umständen nicht ausreichend verfärben. Ausnahme sind neuartige Verdunkelungsgläser, die auf sichtbares Licht reagieren. Schließlich sollten Sonnenbrillen keine zu breiten Fassungen haben, da diese das Sichtfeld einschränken. mid/ts
Bildquelle: facundowin / Pixabay.com / CC0






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