Seitenblinker entfernen beim VW Golf IV - Seite 1

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    Happymeal-Esser


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  • | 31.03.2006 21:12

Hi Leute!

Ich habe bei meinem Golf IV die Seitenblinker entfernt und habe jetzt hier die Frage ob ich in den Seitenspiegeln Blinker haben muss oder nicht :frage:

Mal als Beispiel bei einem Golf II sind auch keine Blinker an der Seite und die vorderen Blinker sind nicht von der Seite zu einzusehen! Von hinten mit dem Blinker ist das ja das gleiche wie bei mir.

MfG


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  • | 31.03.2006 21:17

habe meinem am a4 auch gecleant war beim tüv nord und der hat mir gesagt das ich nix austragen muß und es ok ist:ok:*freu*


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  • | 03.04.2006 20:39

Dürfte Pflicht sein, genauso wie beim A4.

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  • | 03.04.2006 20:59

3.4 Fahrtrichtungsanzeiger
(Fundstelle: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 54)
Vorhandensein:
vorgeschrieben
Anzahl:

nach StVZO:
Anzahl nicht vorgeschrieben, paarweise
angebracht, vorn und hinten
KOM für Schülerbeförderung zwei zusätzliche
hinten oben

nach ECE:
zwei nach vorn Kategorie 1, 1a, 1b
zwei seitliche Kategorie 5, 6
(vorn seitl. -> 4)
zwei hinten Kategorie 2a, 2b, wahlweise zwei
zusätzliche


Vordere und seitliche Blinkleuchten können in
einer Leuchte kombiniert sein. Dabei sind die
Kategorien 1 und 5 separat auf ein und
derselben Abschlußscheibe ersichtlich.
in der Höhe

nach EG-Rili:
seitliche (Kategorie 5)
500...1500 mm,
bauartbedingt bis 2300 mm; übrige (Kategorie
1..2b) 350...1500 mm, bauartbedingt bis 2100
mm

nach StVZO:

nicht reglementiert
Einschaltkontrolle: vorgeschrieben; optisch oder akustisch (gilt nur
für vordere und hintere Fahrtrichtungsanzeiger)
Sonstiges:
Frequenz 90 ± 30 Perioden; Leuchten einer
Seite synchron, eine Ausfallkontrolle für die
seitlichen Blinkleuchten der Kategorien 5 und 6 ist nicht vorgeschrieben



- Fazit: Wenn ein Fahrzeug über eine EG-/ECE- Typgenehmigung verfügt, müssen auch zusätzliche seitliche Fahrtrichtungsanzeiger vorhanden sein!


LG Markus Name: 54239-4944.gif Größe: 19x20 Dateigröße: 200 Bytes

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  • | 05.05.2006 00:29

Hallo

An Markus: Hast toll die entsprechenden Vorschriften zitiert. Aber ohne Erklärung. Ist aber zum Teil für keinen normalen Menschen verständlich (besonders das rot geschriebene). Wenn du sowas schon schreibst, dann bitte mit Erklärung.
Es ist dir aber ein Fehler unterlaufen: Es gibt keine Fahrzeuge mit ECE-Typgenehmigung, wohl aber beispielsweise Beleuchtungeinrichtung, die nach ECE abgenommen sind. Die Prüfzeichen fangen dann nämlich immer mit einem großen "E" an (guckt mal auf einen Scheinwerfer); Bauteile, die nach EG abgenommen sind, fangen mit einem kleinen "e" an (´ne Anhängekupplung wär da ein Beispiel). Soweit zum "Erbsenzählen". ansonsten ist alles richtig, was da steht.

An VWSilberpfeil: Ob dein Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, erkennst du nur im Fahrzeugbrief (ungefähr letzte Seite in der Mitte) oder der Zulasungsbescheinigung Teil II (wo genau, weiß ich jetzt nicht): Dort steht dann irgendwo ein kleines "e" mit vielen Zahlen und Sternchen (Beispiel: e4*9822*1223*223). Aus den Papieren, die du mitführen mußt, kann keiner erkennen, ob dein Auto eine EG-Typgenehmigung hat. Wenn du auf der sicheren Seite stehen willst, bau doch einfach Seitenblinker in deine Außenspiegel, fahr zum TÜV und lass das eintragen.

MfG


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  • | 05.05.2006 09:13

also beim kollegen steht im kfz-schein: setliche fahrtrichtungsanzeiger entfernt:ok: es handelt sich um auch um einen golf:ok:


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  • | 05.05.2006 09:58

Danke für die Antworten!!!

Ich habe bei der Dekra nachgefragt und der hat gesagt die Blinker müssen nicht ausgetragen werden!
Ich glaube das die poizei alles andere an meinem auto interessiert als die blinker. also daher blinker sind ab und bleiben jetzt auch ab.


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  • | 02.06.2006 16:04

wäre echt cool wenn ihr mal den passat 32b und den peugeot 205 macht
Marco


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  • | 02.06.2006 16:45

Zitat:
Zitat von Faker Maco
wäre echt cool wenn ihr mal den passat 32b und den peugeot 205 macht
Marco
was? :frage: ich glaube du bist hier falsch!

KLICK MICH

MfG dmc2017 :race:

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  • | 02.06.2006 17:10

also kumpel von mir hat die blinker seitlich auch ersatzlos entfernt wegen der lsd schaniere. hatte auch keine probleme mitm tüv o.ä. ;)
also weg damit :)


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  • | 14.06.2006 22:53

Zitat:
Zitat von Kaufi
also kumpel von mir hat die blinker seitlich auch ersatzlos entfernt wegen der lsd schaniere. hatte auch keine probleme mitm tüv o.ä. ;)
also weg damit :)
Dann hat der Tüv Prüfer extrem geschlafen und die Eintragung der LSD dürfte leicht anfechtbar sein. Im TGA ist als Auflage, dass die Seitenblinker wenn sie wegen den Scharnieren nicht mehr bleiben können, umgesetzt werden müssen...

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  • | 15.06.2006 01:14

Es hängt davon ab, ob ein Fahrzeug nach nationalem deutschem Recht (StVZO) eine Betriebserlaubnis erhalten hat, oder nach EU/EG- Recht. Die StVZO schreibt keine seitlichen zusätzlichen Blinkleuchten vor. Bei Fahrzeugen die Ihre BE jedoch nach EU/EG-Recht erteilt bekommen haben, sind die zusätzlichen seitlichen Blinkleuten vorgeschrieben.


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  • | 15.06.2006 01:22

pappellapapp....alles Quatsch..... nur unnötiger Ballast...... grins....

cleanen...schick machen.... schnauze halten...fertig....

Wo kein Richter, da kein Urteil..... :applaus:

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  • | 11.08.2006 20:35

Also ist das jetzt erlaubt, die Seitenblinker ersatzlos zu entfernen ?

Ja oder Nein ?


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  • | 11.08.2006 20:45

ich war vor ein paar wochen beim tüv und habe es mir nachgefragt. wenn der wagen immer seitliche blinker ab werk hatte müßen auch weiterhin welche an der seite bleiben
mit meinem tüv prüver kann man eigentlich gut reden und wenn es eine möglichkeit gäbe die legal zu entfährnen würde er mir die sicher sagen.
diese regel gild aber erst ab einem gewissen BJ und auch nur bei autos bei denen man die vorderen blinker nicht von der seite sehen kann

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