unterbodenbeleuchtung! - Seite 3

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  • | 11.08.2003 08:48

Schade, dass in dem Text nirgends erwähnt ist, was mit "ichtechnischen Einrichtungen" ist, die NICHT nach aussen Leuchten, bzw. von Aussen nicht sichtbar sind (wie z.B. die Fussraumbeleuchtung, die ja eigentlich nur mit dem Innenlicht kombiniert werden darf)

  • Opel-Psycho
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  • | 11.08.2003 18:09

Also wenn Golf2Black eine Antwort bekommen hat, dann wird er es bestimmt hier posten. Dann ist das dann auch geklärt.


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    Fast+Furious Statist


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  • | 11.08.2003 18:23

@3dimension: stimmt schon. Eigentlich war das Unsinn. Ist mir beim Schreiben schon aufgefallen. Aber ich fand den Gedanken an sich nicht schlecht. Man sieht ja ständig irgendwo irgendwelche Spitzfindigkeiten im "Reglement". Beispiel: die Ohren an den letztjährigen DTM-Opels. Ach...vergesst es einfach :D

  • Sven
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  • | 13.08.2003 18:19

Hier noch eine Auktion zum Thema :

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll..&category=33713

Habe ich gerade zufällig gefunden.
Der schreibt "mit Zulassung" obwohl doch laut StVzo die Teile überhaupt in keiner Weise erlaubt sind... naja, möge man sich ein eigenes Urteil drüber bilden, wird wohl trotzdem nicht erlaubt sein.


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  • | 13.08.2003 19:38

das was geil ist nicht erlaubt ist doch immer schon so gewesen und wird immer so bleiben shit ich unterbodenbeleuchtung voll geil aber wie gesagt nicht erlaubt>:(

  • ~Lame
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  • | 13.08.2003 20:00

Ich finde eher, daß das eines der wenigen Dinge ist, die zum Glück verboten sind.
Viel peinlicher gehts ja schon fast nicht.
Aber das scheint so manchem ja egal zu sein, wenn man sich so umschaut (auch auf dem Lidl-Parkplatz)


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  • | 13.08.2003 20:24

Da muss ich Lame zustimmen !
Am Anfang als es was neues war, fand ich es auch cool, das war zur zeit von "The Fast an Furious" ! Aber so langsam ist man schon fast wieder individueller wenn man an seinem auto kein so nen Blinklich hat !

Wobei es am letzten Freitag am Seat Leon in verbindung mit dem Air-Ride Fahrwerk nicht schlecht rüber gekommen ist !

MFG

HAIDUK

LICHT AUS !

  • Golf4Green
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  • | 13.08.2003 22:35

also ne email hab ich abgeschickt hab allerdings noch keine antwort bekommen, aber sobald ich eine hab, dann werd ich die hier posten.

  • Golf4Green
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  • | 14.08.2003 11:44

Also hab heute Antwort vom TÜV bekommen:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Auch wenn es keine eindeutigen Regelungen in den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt, können wir feststellen : Lichtstarke Innenraumbeleuchtungen, die den Innenraum so hell anstrahlen, dass andere Verkehrsteilnehmer dadurch ablgelenkt werden, sind unzulässig. Gleiches gilt für farbige Innenraumbeleuchtungen, die die Insassen von unten anstrahlen ("Geisterbahnbeleuchtung").


Das haben die mir geschrieben


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  • | 14.08.2003 12:49

Heißt, Fussraumbeleuchtung ist erlaub solange sie net die kanze karre blau ausleuchtet oda wie?


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  • | 14.08.2003 13:19

so wie ich oben gepostet habe.... es ist GEDULDET (Nicht Erlaubt) solange, von dem Licht niemand (einschl. Fahrers sowie Gegenverkehr, etc.) geblendet oder abgelenkt wird!

  • Golf4Green
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  • | 14.08.2003 14:14

so wie fox-24.com schon sagte ich verstehe es so, solange kein anderer geblendet wird bzw es nicht nach außen hin sichtbar ist darf man es auch während der fahrt anhaben.

  • ~16v-Golfer
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  • ~16v-Golfer
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  • | 14.08.2003 15:25

.......... und so lange man sich nich selbst blendet!;)

  • Opel-Psycho
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  • | 14.08.2003 16:28

So, ich hab hier noch mal was von der Dekra bekommen. Jetzt verstehe ich irgendwie gar nix mehr:

Zitat:
Sehr geehrter Herr ........,

wir bedanken uns für Ihre Email - Anfrage vom 07.08.2003. Bezugnehmend auf den §49a ( Absatz 1 ) der StVZO teilen wir Ihnen mit, daß an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen. Eine Unterbodenbeleuchtung ist somit nicht zulässig.
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden, diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung und/oder ähnlichen Maßnahmen zu.
Verschiedene FzHersteller bieten "Umfeldbeleuchtungen" für das Ein- und Aussteigen an. Dafür gibt es Rahmenbedingungen (u.a. Schaltvorschriften). Wenden Sie sich bitte an einen amtlich anerkannten Sachverständigen der nächstgelegenen Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr, da nach unserer Auffassung bei derartigen Lichttechnischen Einrichtungen (LTE) ohne Prüfzeugnis eine Einzelbegutachtung nach §§ 19.2/21 StVZO (Techn. Änderung) erforderlich ist. Wir empfehlen, daß Sie den Sachverständigen vor dem Umbau bzw. Einbau ansprechen, da er letztendlich diese Einzelabnahme freigeben und auch bestätigen muß.
Mit den Aufgaben der Technischen Prüfstelle ist in den alten Bundesländern der TÜV betraut.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel u. Infosysteme

i. A. ............
Das heisst also, das man das nicht pauschal sagen kann, ob es nun erlaubt ist oder nicht?!?


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  • | 18.08.2003 08:44

Doch.. Pauschal kann man sagen, dass der Einbau einer Neon-Unterbodenbeleuchtung oder -Einstiegsbeleuchtung NICHT erlaubt ist!

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