unterbodenbeleuchtung! - Seite 2

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  • Sven
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  • Sven
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  • | 07.08.2003 09:48

wer hatte denn jetzt letztens behauptet die Brummifahrer dürfen den LKW so gestalten, weil´s Ihr Wohnraum ist wo sie auch drin schlafen usw... ?

Auch das mit der Unterbodenbeleuchtung scheint sich ja jetzt ausdiskutiert, die Teile dürfen nicht mal bei abgeschalteter Zündung verbaut sein.

  • ~16v-Golfer
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  • | 07.08.2003 10:59

dann frag ich mich allerdings auch wieso die lkws dann so megabunt durch die gegend fahren dürfen??
das ist ja bei denen teilweise schon nicht mehr feierlich was die alle fürn scheiss im führerhaus hängen habben!


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  • | 07.08.2003 11:05

Ich finds einfach nur Mist und deswegen beschäftige ich mich auch nicht damit ;-)


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  • | 07.08.2003 11:08

Zitat:
polorator postete
dann frag ich mich allerdings auch wieso die lkws dann so megabunt durch die gegend fahren dürfen??
das ist ja bei denen teilweise schon nicht mehr feierlich was die alle fürn scheiss im führerhaus hängen habben!
Um das gehts ja... Sie dürfen es nicht! Es wird von der Rennleitung nur "geduldet", weil die mehr zu tun, haben, als LKWs mit Weihnachtsbeleuchtung ausm Verkehr zu ziehen!

  • ~16v-Golfer
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  • | 07.08.2003 11:15

na dolle nummär!

lkws mit kirmesbeleuchtung lassen die also fahren! aber wehe man hat unterm auto ne unterbodenbeleuchtung dann biste sofort wieder am arsch!


mal wieder ein nachteil mehr für die autofahrer!:boese:

  • Opel-Psycho
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  • | 07.08.2003 21:00

Also was ich jetzt bei dem Text nicht so ganz verstanden habe ist, dass die Begründung fehlt, warum die Beleuchtung auch verboten ist, wenn die Zündung aus ist.

Des weiteren war ja eigentlich das einzige Argument, was die Dekra geschrieben hat, dass die Beleuchtung verwirrend für andere Verkehrsteilnehmer sein soll, was ich nicht so ganz nachvollziehen kann, denn nach den Filmen TFATF,... weiss doch nun fast jeder, was das zu bedeuten hat mit der Beleuchtung.

Aber ich hab mal gelesen, wenn man 4 Millionen Unterschriften oder so von Bürgern in der EU zusammenbekommt, dann muss sich die europ. Regierung mit dem Thema beschäftigen. Vielleicht wird es dann auch in der EU komplett erlaubt. Ich weiss nur nicht, ob sich dafür der Aufwand lohnt.


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  • | 07.08.2003 21:04

war da nicht was in sachen
man darf es verbaut haben,es aber nur zu showzwecke gebrauchen??!!?

  • Opel-Psycho
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  • | 07.08.2003 21:11

@BöserMatiz
Lies dir mal den Beitrag durch, den ich von der Dekra hab.
Ich weiss ja nicht so genau, aber da die DEKRA ja nur für Berlin und die neuen Bundesländer zuständig ist, hat das doch der TÜV zu beschließen oder?

  • Golf4Green
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  • | 07.08.2003 23:18

also so wie ich es weiß darf man heute nicht mal mehr die unterbodenbeleuchtung drunter haben dann kriegste schon ein dran :oah:


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  • | 08.08.2003 08:17

Zitat:
Opel-Psycho postete
@BöserMatiz
Lies dir mal den Beitrag durch, den ich von der Dekra hab.
Ich weiss ja nicht so genau, aber da die DEKRA ja nur für Berlin und die neuen Bundesländer zuständig ist, hat das doch der TÜV zu beschließen oder?
Falsch...
zu beschliessen hat das ausschliesslich das Kraftfahrtbundesamt (KBA) Flensburg!

Zitat:
Golf2Black postete
also so wie ich es weiß darf man heute nicht mal mehr die unterbodenbeleuchtung drunter haben dann kriegste schon ein dran
So isses!

  • Opel-Psycho
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  • | 10.08.2003 06:13

Also das mit dem KBA wusste ich auch noch nicht, aber ich habe mal den TÜV-Nord per Mail angeschrieben und auch schon eine Antwort bekommen. Ich werde sie demnächst mal hier posten, denn ich hab jetzt keine Lust den extra rauszusuchen.
Also das ist schon ganz interessant was die geschrieben haben.

  • Opel-Psycho
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  • | 10.08.2003 18:14

So hier nun der versprochene Text. Die Namen habe ich mal rausgenommen.

Zitat:
Sehr geehrter Herr ....

vielen Dank für Ihre Anfrage.


An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.



· Alle nach vorn wirkenden Leuchten müssen weißes*, alle nach hinten gerichteten Leuchten müssen rotes*, die an den Fahrzeuglängsseiten angebrachten Leuchten dürfen nur gelbes (orangefarbiges) Licht abstrahlen. *Hiervon sind nur die Fahrtrichtungsanzeiger ("Blinker") vorn und hinten, sowie die Rückfahrscheinwerfer ausgenommen.

· Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein.

· Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen stets funktionsfähig sein. Es gibt diesbezüglich keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder während der Fahrt benutzt werden.



Ziel der o. a. Vorschriften ist es, das Signalbild der Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern eindeutig zu gestalten, damit jederzeit leicht erkennbar ist, ob das Fahrzeug zum Betrachter hin oder von ihm weg fährt bzw. sich quer dazu bewegt.



Andere lichttechnische Einrichtungen, auch hinter den Scheiben des Innenraums (z. B. Christbäume, Namensschriftzüge usw.), sind nicht zugelassen. Unterbodenbeleuchtungen sind in den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen nirgends erwähnt, deshalb müssen sie zu den nicht zulässigen lichttechnischen Einrichtungen gezählt werden.



Blaue oder gelbe Rundumleuchten sind den dafür zugelassenen Fahrzeugarten (Polizei und Feuerwehren bzw. Baustellen- oder Müllfahrzeugen) vorbehalten.


Mit freundlichen Grüßen
.......
TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH
Bereich Unternehmensentwicklung
Information und Dokumentation
www.tuev-nord.de
Ich hoffe damit ist die Frage bezüglich der Unterbodenbeleuchtung nun geklärt.


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  • | 10.08.2003 21:48

Ok, damit wäre das in der Tat geklärt. Aber was ist denn nun mit den Fußraumbeleuchtungen? Wenn die nämlich legal wären, dann könnte man doch rein theoretisch auch in den Unterboden des Fahrzeugs eine Scheibe einlassen, die dann genau unter der Fußraumbeleuchtung sitzt. Somit würde die FRB auch nach außen scheinen. Ok, normalerweise dürfen die ja auch nicht rausscheinen, aber...


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  • | 10.08.2003 21:54

was war das denn für ein witz überleg deinen post nochmal

erst denken dann posten ...

scheibe einstetzen und das willst du eigetragen bekommen na dann viel spass

  • Golf4Green
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  • Golf4Green
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  • | 10.08.2003 21:55

also es ist so ich hab in nem anderen forum ein gesehn der hat die unterbodenbeleuchtung eingetragen bekommen und zwar als ausstiegsleisten, dies geht aber jetzt auch nur noch wenn die ausstiegsleisten serienmäßig bei dem wagen vorhanden sind oder waren.

zu der fussraumbeleuchtung ich hab gehört das man die während der fahrt nicht anhaben darf andere sagen sie darf nicht nach draußen scheinen, ich werd mal shcaun das ich dem tüv mal ne mail schicke und dann gucken was die sagen.

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