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dann frag ich mich allerdings auch wieso die lkws dann so megabunt durch die gegend fahren dürfen?? |
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Ich finds einfach nur Mist und deswegen beschäftige ich mich auch nicht damit ;-) |
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Zitat: Um das gehts ja... Sie dürfen es nicht! Es wird von der Rennleitung nur "geduldet", weil die mehr zu tun, haben, als LKWs mit Weihnachtsbeleuchtung ausm Verkehr zu ziehen!
polorator postete dann frag ich mich allerdings auch wieso die lkws dann so megabunt durch die gegend fahren dürfen?? das ist ja bei denen teilweise schon nicht mehr feierlich was die alle fürn scheiss im führerhaus hängen habben! |
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na dolle nummär! |
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Also was ich jetzt bei dem Text nicht so ganz verstanden habe ist, dass die Begründung fehlt, warum die Beleuchtung auch verboten ist, wenn die Zündung aus ist. |
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war da nicht was in sachen |
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@BöserMatiz |
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also so wie ich es weiß darf man heute nicht mal mehr die unterbodenbeleuchtung drunter haben dann kriegste schon ein dran |
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Zitat: Falsch...Opel-Psycho postete @BöserMatiz Lies dir mal den Beitrag durch, den ich von der Dekra hab. Ich weiss ja nicht so genau, aber da die DEKRA ja nur für Berlin und die neuen Bundesländer zuständig ist, hat das doch der TÜV zu beschließen oder? zu beschliessen hat das ausschliesslich das Kraftfahrtbundesamt (KBA) Flensburg! Zitat: So isses!
Golf2Black postete also so wie ich es weiß darf man heute nicht mal mehr die unterbodenbeleuchtung drunter haben dann kriegste schon ein dran |
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Also das mit dem KBA wusste ich auch noch nicht, aber ich habe mal den TÜV-Nord per Mail angeschrieben und auch schon eine Antwort bekommen. Ich werde sie demnächst mal hier posten, denn ich hab jetzt keine Lust den extra rauszusuchen. |
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So hier nun der versprochene Text. Die Namen habe ich mal rausgenommen. Zitat: Ich hoffe damit ist die Frage bezüglich der Unterbodenbeleuchtung nun geklärt.
Sehr geehrter Herr .... vielen Dank für Ihre Anfrage. An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. · Alle nach vorn wirkenden Leuchten müssen weißes*, alle nach hinten gerichteten Leuchten müssen rotes*, die an den Fahrzeuglängsseiten angebrachten Leuchten dürfen nur gelbes (orangefarbiges) Licht abstrahlen. *Hiervon sind nur die Fahrtrichtungsanzeiger ("Blinker") vorn und hinten, sowie die Rückfahrscheinwerfer ausgenommen. · Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein. · Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen stets funktionsfähig sein. Es gibt diesbezüglich keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder während der Fahrt benutzt werden. Ziel der o. a. Vorschriften ist es, das Signalbild der Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern eindeutig zu gestalten, damit jederzeit leicht erkennbar ist, ob das Fahrzeug zum Betrachter hin oder von ihm weg fährt bzw. sich quer dazu bewegt. Andere lichttechnische Einrichtungen, auch hinter den Scheiben des Innenraums (z. B. Christbäume, Namensschriftzüge usw.), sind nicht zugelassen. Unterbodenbeleuchtungen sind in den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen nirgends erwähnt, deshalb müssen sie zu den nicht zulässigen lichttechnischen Einrichtungen gezählt werden. Blaue oder gelbe Rundumleuchten sind den dafür zugelassenen Fahrzeugarten (Polizei und Feuerwehren bzw. Baustellen- oder Müllfahrzeugen) vorbehalten. Mit freundlichen Grüßen ....... TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH Bereich Unternehmensentwicklung Information und Dokumentation www.tuev-nord.de |
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Ok, damit wäre das in der Tat geklärt. Aber was ist denn nun mit den Fußraumbeleuchtungen? Wenn die nämlich legal wären, dann könnte man doch rein theoretisch auch in den Unterboden des Fahrzeugs eine Scheibe einlassen, die dann genau unter der Fußraumbeleuchtung sitzt. Somit würde die FRB auch nach außen scheinen. Ok, normalerweise dürfen die ja auch nicht rausscheinen, aber... |
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was war das denn für ein witz überleg deinen post nochmal |
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also es ist so ich hab in nem anderen forum ein gesehn der hat die unterbodenbeleuchtung eingetragen bekommen und zwar als ausstiegsleisten, dies geht aber jetzt auch nur noch wenn die ausstiegsleisten serienmäßig bei dem wagen vorhanden sind oder waren. |
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