Fernbedienung - Seite 3

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  • | 17.03.2004 13:49

Hi, hab das mal bei mir aufgenommen falls es jemanden interessiert.

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  • Sven
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  • Sven
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  • | 17.03.2004 14:44

@Pegasus
interessant ;)

kannte die Anlage zwar schon von woanders... :D

  • Opel-Psycho
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  • Opel-Psycho
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  • | 17.03.2004 16:58

Also so gut ist das Geräusch doch eigentlich auch nicht, oder soll man sich jetzt alles mögliche aus TFATF oder 2F2F an sein Auto basteln?
Na ja jeder hat einen anderen Geschmack. Mich würds jedenfalls stören.


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  • | 18.03.2004 08:42

Hab ich doch schon geschrieben das einem das mit der Zeit auf die Nerven geht, darum mach ich meistens lautlos auf und zu ;)

Und es geht nicht darum das es in TFTF war oder so, es ist eben einfach bei der Alarmanlage dabei gewesen und die hab ich gebraucht nachdem letztes Jahr bei mit eingebrochen wurde. Hab das doch nicht wegen dem Geräusch eingebaut ;)


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  • | 18.03.2004 15:00

sorry Doppelpost, aber für den Durchblick ist das besser *g*

@Walpurgis:
Und zwar hat meine Alarmanlage eigentlich nicht wirklich eine Zulassung in D. Nun wurde in dem Forum für die Alarmanlagen von einem User folgendes geschrieben, nun wollt ich wissen was der Tüv bei der Hauptuntersuchung dazu sagen würde, oder ob es ihn überhaupt interessiert:

##############
1. postzulassung: Geräte ohne Postzulassung (ZZF-Nr., BZT-Nr.) sind Exportgeräte und nur entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu benutzen. Die postalischen Bestimmungen des Fernmeldeanlagengesetzes (FAG), bzw. der Telekommunikationsordnung (TKO) und des EMV-Gesetzes (EMVG) sind deshalb unbedingt zu beachten. Eine Inbetriebnahme (auch probeweise) von Geräten ohne postalische Zulassung ist nach §15 FAG in der Bundesrepublik strafbar.Der Besitz dieser Geräte ist laut §5d FAG nur Personen erlaubt, die gewerbsmäßig Sendeanlagen verkaufen oder ausführen. Wer ohne Erlaubnis eine solche Funkanlage besitzt oder es einer zum Besitz nicht berechtigten Person überlässt, macht sich nach §15 FAG strafbar.
Dies gilt nach meinem Kenntnisstand für alle Geräte die Funkfrequenzen benutzen. Das in den genannten Paragraphen angegebene Strafmaß ist mir z.Z. nicht bekannt.

Da es sich damit um ein nicht genehmigtes Anbauteil handelt kann u.U. die Betriebserlaubnis erlöschen. Inkl. aller wiedrigkeiten für Versicherung und Führerschein.

2. CE Prüfzeichen: Communautès Europèennes bedeutet nichts anderes als Europäische Gemeinschaften und beschreibt damit den Geltungsbereich für dieses Zeichen eindeutig. Hersteller, die ihre Produkte in die Europäische Gemeinschaft importieren oder innerhalb der EG produzieren, sind seit dem 01.01.1996 gesetzlich dazu verpflichtet, dieses Zeichen auf ihren Erzeugnissen zu führen. Das alleinige Auszeichnen reicht aber nicht aus. Die Hersteller haben alle Richtlinien, die auf ihre Produkte anzuwenden sind, einzuhalten. Damit das in jedem Land einheitlich geschieht, wird nach europäischem Standard geprüft. Für die Herstellung von Computern und Peripherie gelten die Richtlinien der Elektromagnetischen Verträglichkeit (89/336/EWG), kurz EMV, und für die Gerätesicherheit die Niederspannungsrichtlinie (93/68/EWG). Wichtig bei der EMV sind zwei Tatsachen: Einerseits darf das Gerät keine elektromagnetischen Störungen in seiner Umwelt erzeugen, andererseits soll es gegen äußere Störeinflüsse ausreichend geschützt sein.
In der Niederspannungsrichtlinie ist die Einhaltung der elektrischen und mechanischen Gerätesicherheit und auch der Flammschutz gefordert.

Allerdings halte ich die erteilung des CE Zeichens an euch für fragwürdig, da ich aus eigenem bemühen weiß das das Kraftfahrzeugbundesamt für jegliche CE Zertifizierung eine ISO 9001 Prüfung des Herstellenden Betriebs durch den TÜV oder entsprechende Stellen im Ausland verlangt. Da die Amis von TÜV und CO nichts halten haben sie meist keine ISO 9001 Zertifizierung und wollen diese aus Kostengründen auch garnicht haben (wegen periodisch wiederkehrender Prüfung der Produktionsanlagen nciht billig). Da euer Lieferant euch scheinbar (siehe Thread ich bekomme trotz zahlung an euch meine Alarmanlage nicht) nicht besonders schätzt und euch 1 monat auf versprochene ware warten läßt glaube ich nicht das er sich für euch zertifizieren läßt.

##############

Bitte klär mich mal auf wegen diesem ganzen CE und Zulassungs-Zeugs. :rolleyes:


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  • | 18.03.2004 16:06

macht sowas nicht jede normale alarm anlage, ich hate mal eine die konnte labern aber das geht irgendwann mal auf den keks


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  • | 18.03.2004 16:15

Also eines vorweg: Die BE deines Fahrzeugs erlischt nicht. Die StVZO sagt zum Thema Fahrzeug-Alarmsysteme, dass sie den Bestimmungen der EG-Richtlinie 95/56/EG entsprechen muss. Es besteht aber keine Bauartgenehmigungspflicht wie z.B. für Scheinwerfer oder Scheiben. Für das EG-Typgenehmigungsverfahren von Neufahrzeugen hat diese EG-Richtlinie sicher Bedeutung. Für die "Praxis" ist eine Alarmanlage eine technische Änderung, zu der der Beispielkatalog lediglich sagt "ohne Einschränkung verwendbar, muss jedoch der StVZO entsprechen". Man dreht sich da im Kreis, merkst du ?

Fakt ist jedoch:

Eine Alarmanlage ist nicht bauartgenehmigungspflichtig
Es sind keine Teilegenehmigungen oder -gutachten erforderlich
Da von einer Alarmanlage keine Gefährdung zu erwarten ist, erlöscht die Betriebserlaubnis nicht

Wenn sie beim Öffnen des Fahrzeugs Lärm macht, könnte man sie nach § 30 StVZO (Mehr als unvermeidbare Belästigung)

Die CE-Geschichte betrifft eher den Hersteller oder Importeur der Alarmanlage. Ob man mit der Post Ärger wegen Funkentstörung usw. bekommen kann, kann ich die auch nicht sagen.


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  • | 18.03.2004 16:57

@Walpurgis: Mal wieder eine super Erklärung von dir, was würden wir hier nur ohne dich machen :applaus:

Da muss ich mir also nicht so viele Gedanken machen, vor allem wegen Tüv und Polizei, ein Glück, da bin ich echt beruhigt!

Danke :ok:

  • Opel-Psycho
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  • | 18.03.2004 20:54

Ich finde Walpurgis sollte hier öfter mal reinschauen. Seine Tipps sind nämlich irgendwie immer ziemlich sinnvoll.

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