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Hi, hab das mal bei mir aufgenommen falls es jemanden interessiert. |
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@Pegasus |
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Hab ich doch schon geschrieben das einem das mit der Zeit auf die Nerven geht, darum mach ich meistens lautlos auf und zu |
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sorry Doppelpost, aber für den Durchblick ist das besser *g* |
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macht sowas nicht jede normale alarm anlage, ich hate mal eine die konnte labern aber das geht irgendwann mal auf den keks |
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Also eines vorweg: Die BE deines Fahrzeugs erlischt nicht. Die StVZO sagt zum Thema Fahrzeug-Alarmsysteme, dass sie den Bestimmungen der EG-Richtlinie 95/56/EG entsprechen muss. Es besteht aber keine Bauartgenehmigungspflicht wie z.B. für Scheinwerfer oder Scheiben. Für das EG-Typgenehmigungsverfahren von Neufahrzeugen hat diese EG-Richtlinie sicher Bedeutung. Für die "Praxis" ist eine Alarmanlage eine technische Änderung, zu der der Beispielkatalog lediglich sagt "ohne Einschränkung verwendbar, muss jedoch der StVZO entsprechen". Man dreht sich da im Kreis, merkst du ? |
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@Walpurgis: Mal wieder eine super Erklärung von dir, was würden wir hier nur ohne dich machen |
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Ich finde Walpurgis sollte hier öfter mal reinschauen. Seine Tipps sind nämlich irgendwie immer ziemlich sinnvoll. |
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