mindestabstand zwischen felge/reifen und dämpfer ? - Seite 1

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  • | 19.03.2004 20:42

wollte mal wissen ob es ein mindestabstand zwischen felge/reifen und dämpfer bzw. achse gibt...

weil bei meinen felgen (et 35) beträgt der abstand vll 2-3mm (is wirklich nen bisserl wenig)
nun wollt ich aber net unbedingt megabreite platten drauf machen da ich nach aussen hin zum kotflügel auch nicht mehr allzuviel platz hab und nich ziehen wollte...
dachte an 3mm platten pro seite... dann wär der abstand ca 5-6mm zum stossdämpfer hin...

vielen dank

mfg Rainman


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  • | 19.03.2004 21:40

Morsche

Wie ich damals andere Felgen draufgemacht habe wollte der TÜV´´ler minimum 6 Millimeter zwischen Dämpfer und Felge..............


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  • | 20.03.2004 03:46

mir wurde beim tüv gesagt es sollen 5mm sein


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  • | 20.03.2004 11:33

Man braucht 6mm zu feststehenden Teilen und 3cm Restfederweg!
Hab ich zumindest so gehöhrt!;)


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  • | 20.03.2004 12:21

ich kenn 5mm als Maß..

und 3cm Restfederweg bei max. Fahrzeuggewicht ( voll beladen ) :oah:


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  • | 20.03.2004 12:48

3cm restfederweg??? :rolleyes:

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  • | 20.03.2004 12:50

Also das mit den 3 cm Restfederweg scheint mir etwas niedrig, denn letztes Jahr ist eins aus unserer Scene mit einem Golf III Cabrio stillgelegt worden, da der nur ca. 2,5 cm hatte.

Bin mir hierzu auch nicht ganz sicher.



Matze


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  • | 20.03.2004 12:58

3cm bei voll beladenem Fahrzeug... Also die Karre soweit vollgepackt wie es zulässig ist.. und dann sollte man noch 3 cm haben. Das halte ich schon für verdammt "viel". Jeder der mal sein wagen mit 5 leuten+Gepäck gesehen hat, weiss wieviel die Karre einfedert.


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  • | 20.03.2004 13:03

Das mit den 3cm IST AUF JEDEN FALL SO! Das ist auch verdammt viel! Muss man sich echt mal überlegen!


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  • | 20.03.2004 13:07

also finde 3cm recht viel...
hab mein fahrwerk knüppelhafrt gestellt damit er eben net so dolle einfedert...

  • mk5jas
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  • | 20.03.2004 17:05

Ich glaube dieses hier von KWA ist schon eine Angabe der man glauben kann mit dem Federweg.

Zitat KAW:
Federweg/Restfederweg

Definition Federweg:
Als Federweg bezeichnet man den im Fahrbetrieb genutzten Bereich, den das Fahrzeug einfedern kann.

Definition Restfederweg:
Als Restfederweg im Sinne der TÜV-Richtlinien bezeichnet man, wenn sich ein auf 130% der zulässigen Achslast beladendes Fahrzeug wenigstens noch 25 mm einfedern läßt. Diese 25 mm stellen den Restfederweg dar.

Bei der Festlegung dieser Prüfmethode wurde davon ausgegangen, daß bei einem Fahrzeug, das auf die zulässigen Achslasten beladen wurde, die dynamischen Belastungen im Fahrbetrieb das Gewicht des Fahrzeugs kurzzeitig um bis zu 30% ansteigen lassen können (Schocklast).

Der Restfederweg spielt eine unter anderen eine wichtige Rolle bei der Erstellung der Teilegutachten für Federn und Fahrwerke.

Hier der Link dazu:
http://www.fahrwerke.de/technik/fed..rn/federweg.php

Hier nocheiner, der diese Aussage Unterstützt:
http://www.querlenker.de/FW_Lexikon.htm#Federweg


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  • | 21.03.2004 19:57

hhmm also hat keiner so 100% genau was nun das mass ist oder obs überhaupt dazu ne vorschrift gibt... zu dem felgenabstand...


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  • | 21.03.2004 20:02

hhhmmmm also ich hab quasi 0 federweg vorne bekommt man nichmal ne hand zwischen... :?

€dit: Also hier is das nicht anders das sind doch nie im leben 3 cm restfeder weg (wie soll das auch gehen wenn die reifen ja leicht rausstehen???)
[img]http://www.corsa-b.de/showroom/reinhold/DSC00015.JPG[/img]
[img]http://www.corsa-b.de/showroom/reinhold/DSC00027.JPG[/img]


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  • | 21.03.2004 20:06

rainman frag mal walpurgis!


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  • | 21.03.2004 20:46

@ Rainman

da gibts warscheinlich keine genaue Gesetzesvorgabe, das fällt wohl in dem Ermessensbereich des Prüfers, der die Felgen bzw. das Fahrwerk Eintragen soll. Wenn seiner Meinung nach da genug Platz ist, ist genug Platz, wenn nicht denn nicht. Beim meinem H&R Gewindefahrwerk lag damals ein Zettel mit bei, auf dem 5mm Stand, darauf hab ich mich nun mal bezogen. Ich ich persöhnlich würde 5mm mindestens einhalten. Am sichersten ist es, wenn du einfach mit dem Prüfer drüber sprichst, der dir den Kram Eintragen soll.

@ Night Fire

naja gut.. wenn man ganz böse drauf ist nennt man es illegal *g*.

Soweit ich informiert bin, müsste ein Wagen zum Fahrwerk / Felgen eintragen max. Beladen werden. Soll heissen die Karre wird mit Sandsäcken vollgepackt. Und dann fährt ein Prüfer meist noch ne Runde übern Platz, teilweise mit Bodenwellen drin. Wenns net schleift ist´s ok, wenns schleift keine Eintragung.
Die Regelung mit dem Restfederweg ist doch auch logisch.. sonst könnte man sich ja einfach die Federbeine mit Federwegsbegrenzer vollpacken und gut ist. Dann hat man kein Problem mehr mit dem Schleifen aber bei jeder Bodenwelle in einer Kurve versetzt es den Wagen mal eben um 1 Meter. Auch net lustig.
Wie das nun in der Praxis ausschaut ist ein anderes Thema :D aber denn sollte man sich net beschweren, wenn einem die Karre stillgelegt wird.

Zum blauen Corsa.. schon Grenzbereich die Vorderachse. Eine 100 % Wasserdichte Eintragung war das auf jeden Fall nicht, z.B. Radabdeckung wird wohl schonmal nicht ausreichen.

Ich will hier net den Moralprediger Spielen, selber hab ich ja auch einen 3 Seitigen Fahrzeugschein =) und ob ich nun alles fachlich richtig wiedergegeben habe bzw im Kopf habe weiss ich auch net dazu kann walpurgis bestimmt mehr sagen.

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