Anhängerkupplung


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  • | 07.05.2004 22:48

hi leute,
ich wollte mal fragen ob es vorgeschrieben ist seine abnehmbare anhängerkupplung anzumachen. habe das bei auto motor und sport gehört bin mir aber nicht sicher?

und mit welchen strafe muss man bei zuwiederhandlung rechnen? (nur zur info habe sowieso ab machen das ding ist potthässlich)

mfg Lux_Deluxe


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  • | 07.05.2004 23:07

Zitat:
Zitat von Lux_Deluxe
hi leute,
ich wollte mal fragen ob es vorgeschrieben ist seine abnehmbare anhängerkupplung anzumachen.

mfg Lux_Deluxe
:frage::frage::frage:
watt???

ja, darfst du anmachen..........











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  • | 07.05.2004 23:09

upsss sorry abzumachen!:D

meinte mein pa fährt die anhängerkup. die ganze zeit spazieren und ich wollte fragne ob man sie ab machen muss.

mfg Lux_Deluxe


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  • | 07.05.2004 23:28

Zitat:
Zitat von Lux_Deluxe
upsss sorry abzumachen!:D

meinte mein pa fährt die anhängerkup. die ganze zeit spazieren und ich wollte fragne ob man sie ab machen muss.

mfg Lux_Deluxe
nööööööö, muessen nicht, kann man aber......

verstehe dich nicht............ sorry







-


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  • | 07.05.2004 23:33

also ich versuchs noch mal auf deutsch (sorry leute).

also wir haben eine abnehmbare anhängerkupplung und wie ich gehört habe von auto motor sport(glaube zu mindest das das die sendung war) muss man abnehmbare anhängerkupplungen, wenn man sie nicht benutzt abmachen!

so meine frage ist stimmt das? und mit welchen strafe muss man bei zuwiederhandlung rechnen?

hoffe ihr versteht mich jetzt? war nie gut in deutsch

mfg Lux_Deluxe


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  • | 08.05.2004 08:51

Die ahk muß nur dann abgebaut werden wenn sie das kennzeichen verdeckt, zb. teilweise verdeckt.
Wenn dies nicht er fall ist brauch man sie nicht abnehmen, aber wenn sich jemand an der eingefetteten kupplung die hose versaut, mußt du dafür haften.
Deswegen, wenn abnehmbr besser bnehmen.


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  • | 08.05.2004 10:03

ist nichjt ganz richtig Dokbandy...
Eine abnehmbare Anhänger Kupplung muß erst dann abgebaut wenn sie das Kennzeichen versperrt das sit schon richtg.. aber der Fahrer des PKW,s Haften VOLL für Schäden die ,die Kupplung anrichttet... das heißt wenn dir hinten einer drauffährt bekommst du eine Teilschuld und trägst die Kosten des SCHADENS den die Kupplung am anderen Auto verursacht.
Auch Polizisten weisen darauf hin sie bitte abzunehmen.. ( ist meinem pa schon passiert) sie haben aber kein VerwarnungsGeld Kassiert oder sonst etwas. Denke nicht das du eine Strafe bekommen wirst wenn du damit angehalten wirst.. aber ist halt besser sie abzumachen falls was passiert

  • ~Matze
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  • | 08.05.2004 10:13

Ist ja sehr interessant was hier alles für Beiträge zusammenkommt. Muß aber zugeben, das ich es auch nur so wie Dokbandy kenne.

Dann mal danke für die Tipps Aralking :hut:




Matze


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  • | 09.05.2004 22:32

Das ist doch Blödsinn.
Eine starre AHK kannste auch nicht abmachen, da musst Du doch auch nicht für haften, wenn Dir da einer draufsemmelt.

Was ist denn an einer abnehmbaren AHK anders, als bei einer starren?

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