größere felgen


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  • | 09.05.2004 09:44

hallo leute,
ich wollte mal fragen was man alles eintragen muss wenn man die größe der felgen änder von 15 auf 17 zoll (und sieht das an einem passat 35i in 17 zoll überhaupt aus?) muss man dafür den tacho änder und wie teuer ist das so.
hoffe ihr versteht micht?


mfg Lux_Deluxe

  • Sven
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  • Sven
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  • | 09.05.2004 11:41

1. Felgen/Reifenkombi muss in Kombination mit Fahrwerk (meist halt nur Serienfahrwerk) getestet sein, ansonsten Sonderabnahme nach §21
2. klar sieht das aus ! :)
3. Man muss eine Tachoabgleichung machen lassen, evtl. dafür einen Adapter verwenden, wenn die Toleranzen (wegen Abrollumfang) nicht eingehalten werden. Meine hat satte 160 Euro bei VDO gekostet... mittlerweile habe ich aber gehört, die gibt´s auch günstiger...

€dit: Siehe Post von Walpurgis weiter unten !

hier auch mal die Threads anschauen, passend zum Thema:

http://www.pagenstecher.de/showtopi..threadid=107303

http://www.pagenstecher.de/showtopi..threadid=106953

  • ~Matze
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  • ~Matze
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  • | 09.05.2004 11:48

@Sven,

es ist nicht richtig, das man eine Tachoabgleichung machen muß, das höre ich das erste mal.

Würde es sicherlich empfehlen, aber so weit ich weiss, ist es ganz sicher keine Vorschrift ;)

Es gibt für den Passat 35 I gewisse empfohlene 17 Zoll Felgen, was bestimmt ganz gut aussieht.

Bei Ebay gibt es gewisse Angebote der Tachojustierung, so wurde mein Tacho von 7 X 15 Zoll auf 9 X 16 Zoll für 55 € justiert.




Matze

  • ~Warbeast
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  • | 09.05.2004 11:52

das es pflicht wäre ist mir auch neu
aber ich lern ja imerwieder dazu
polo 2f mit 13" und kleinem gummi, da zeit der tacho auch mal 10 km/h zu viel an


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  • | 09.05.2004 12:15

Entscheidend ist der Abrollumfang des Reifens. Wenn du auf die größeren Felgen einen Reifen mit kleinerem Breiten-Höhen-Verhältnis aufziehst, passt es unter Umständen wieder.
Eine Tachoangleichung wird notwendig bei Abrollumfängen, die 1 % größer oder 4 % kleiner als der des größten in der Fahrzeug-BE genehmigten Reifens sind.

§ 57(2) StVZO und Richtlinie 75/443/EWG (da steht alles geau drin mit den Toleranzen)


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  • | 09.05.2004 12:24

Tip von mir,tu doch mal nen paar pic´s von deinem Passat rein ,deine Vorstellung vom Felgentyp her und den rest besorgen dir hier die Faker!
17ner find ich sehr schick auf nem 35i!Besonders gut find ich bei entsprechendem Tiefgang die Porsche-Turbo Felgen oder die Gullydeckel!


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  • | 09.05.2004 12:32

Wenn der Abrollumfang bei Fahrzeugen vor Bj.94 mehr als 7% und bei Fahrzeugen nach Bj.94 um mehr als 4% von dem der serienmäßigen Bereifung abweicht ist der Tacho neu abzugleichen.

Bei Fahrzeugen die nach D3 und D4 Norm als schadstoffarm eingestuft sind, hat eine Modifikation des Abrollumfanges eine Änderung der Einstufung zur Folge.


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  • | 09.05.2004 12:37

Also ich hab die Woche grade bei meinem A4 die Felgen gewechselt. Von 15" mit 195/65 auf 17" mit 225/45. Der Abrollumfang ist bis auf ne Klitzekleinigkeit der gleiche geblieben. Und aussehen tuts allemal.

  • ~Warbeast
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  • | 09.05.2004 12:40

17" auf passat ist fein
genau wie auf golf III oder IV


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    Pagen-Freak


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  • | 09.05.2004 13:10

hi @ all,
danke für die zahlreichen infos und antworten jetzt weiß ich um eingiges mehr zu dem thema.

@ 3erSTH
mein passat( besser gesagt der von meinem vater) ist schon gefaket siehe: http://www.pagenstecher.de/showtopi..threadid=107209

@ spaceone
unser passat ist von Bj 96 also ist eine anpassung des tacho's unumgänglich?


mfg Lux_Deluxe


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  • | 09.05.2004 15:59

Passat Baujahr 1996 ?
Sag mir mal die Größe der Original Bereifung. Denn kann ich dir sagen was man noch ohne Angleichung drauf fahren darf.


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    Pagen-Freak


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  • | 09.05.2004 18:00

also wir haben gerade 205/55 oder 60 auf 15 zoll drauf (also notreifenformat bis auf die breite)

mfg Lux_Deluxe

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