Sportauspuffanlage oder Serie?


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  • | 28.04.2006 13:50

Da ich nun meinen Sportluftfilter von K&N eingebaut habe (ist gedämmt, Dekra reichte nur die Hohlräume von der Motorhaube zu stopfen!), würde ich gern wissen ob man auch einen Sportauspuff noch verbauen kann?
Also einen wo der TÜV net meckert. Wollt nämlich mir einen Edelstahl Mittelschallfdämpfer und einen Endschalldämpfer von Remus am Wagen verbauen. Der Endschalldämpfer sollte hinten so eine Klappe haben wo man den Sound vom Auspuff regulieren kann.
Würde gern eure meinung wissen. Ob vielleicht jemand von euch auch einen K&N 57i Sportluftfilter verbaut hat und einen Sportauspuff dran hat. Auch gerne wenn jemand vom TÜV da ist, würde ich gern deren Meinung hören. Schliesslich kommen Tuner auch zu den um die Teile eintragen zu lassen.


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  • | 28.04.2006 13:54

also die Auspuffanlagen mit der Steuerklappe sind verboten. Leider

Klar kannst nen Sportauspuff dranbauen, wieso auch ned.
Remus sind nicht schlecht, es gibt aber lautere. Der Preis ist ganz ok, aber wennst richtig lauten Sound willst, brauchst schon was anderes.
Oder man muss etwas nachhelfen, aber das mag der TÜV nicht gerne.
Mir persönlich aber egal :cool:

Aber da gibts einige Threads hier, denn darüber haben sich schon viele ausgelassen. Auspuff ist ein bischen Glaubensfrage:D


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  • | 28.04.2006 14:03

Will ja keinen lauten Sportauspuff (Den Sound macht schon der Sportluftfilter *g*). Sondern einen der etwas mehr Optik her gibt. Weil wenn man einen Sportluftfilter hat darf man keinen Sportauspuff haben. Wurde mir gesagt. Aber hier fahren ja auch welche mit Sportluftfilter und Sportauspuff.


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  • | 28.04.2006 14:08

Wer erzählt den sowas.:rolleyes:
Klar darf man beides haben.
Man muss es aber dann in Kombination eintragen lassen. Bei manchen ABE steht auch drinnen, dass es nur mit dem Serienluftfilter gilt, da musst dich aber im voraus erkundigen.

Wennst NUR Optik willst schweiß dir einfach ein Endrohr ran. Dann sparst dir die paar hundert Euro besser. Ansonsten nur was aus Edelstahl, denn fette Endrohre, die rosten will ja keiner.

Lass aber bitte die Finger von Billigkram ala ATU. Die sind peinlich und Schrott.

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  • | 28.04.2006 15:44

Zitat:
Zitat von Lantis323
Wer erzählt den sowas.:rolleyes:
Klar darf man beides haben.
Man muss es aber dann in Kombination eintragen lassen. Bei manchen ABE steht auch drinnen, dass es nur mit dem Serienluftfilter gilt, da musst dich aber im voraus erkundigen.

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Genau das meine ich. Weil will ja einen Soprtluftfilter mit kombination von Sportauspuff haben. Und in der TÜV abnahme steht das ja. Aber der bei Dekra sagte mir wenn der Sportauspuff ein Teilegutachten hat dann kann man den auch eintragen.
Will ja kombination von Luft und dem haben!
Und vom Sound her hört man den wagen schon ;)


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  • | 06.10.2009 00:35

Hallo,

würde mich mal interessieren, warum eine Sportauspuffanlage mit Klappensteuerung verboten sein soll

Sorry für den alten Beitrag - aber ich bin durch die Suche hieraus gestoßen und mich interessiert das Thema.. Porsche und Ferrari verbauen doch auch Klappenanlagen..

Eine Tüv Eintragung sollte also doch kein Problem sein, wenn es Papiere dafür gibt oder die Werte stimmen - ginge um eine BMW Anlage - aber das ist ja nur Nebensache..

Gruss

Hallo!!!


Laut dem deutschen Gesetzt STVO sind Klappengesteuerte Auspuffanlage erlaubt!! Das sie verboten sind ist ein Irrglaube der Bevölkerung!

Die Auflagen sind der Auspuff hat nur eine ABG/ABE mit geschlossenen Klappen da der Lärmpegel mit geschlossenen Klappen an der Grenze liegt!! Die Klappen im Straßenverkehr zu öffnen egal ob bei stehen Fahrzeug oder fahrend sind jedoch verboten!! Ausgenommen Sportwagen wie Ferrari Lambo usw. die haben ausnahmen da liegt die Grenze bei 120dB!

In Verbindung mit einem K57i wird die Sache natürlich noch schwerer da die ABG/ABE nicht in Verbindung mit einem Sportauspuff gilt das heißt es muss beides in den Fahrzeugbrief eingetragen werden da sonst von beiden die Betriebserlaubnis erlischt!

Mfg Mia

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