fahrradtacho im auto ...


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  • | 04.03.2007 17:31

moinsen!


hab schon gegoogelt, und technisch ist es ja durchaus möglich, einen fahrradtacho im auto zu betreiben. dz sensor an die antriebswelle und den fühler mögl nah drann. soweit, np.

nur stellt sich mir die frage, reicht son tacho als einziger tacho? also anstatt des ori? will nich wissen wie ihr das findet, sondern obs rein legal reichen würd.

weiß da wer was genaueres?


danke, adrian
oder kennt jdm nen hersteller, am besten mit link, der uni tachos in diesen kleinen zusazuinstrumenten gehäusen anbietet?

ps.
wenn das hier das falsche forum is, bitte verschieben. danke :D

nein, reicht nicht ... ist nur als Zusatzinstrument erlaubt :(


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  • | 04.03.2007 18:06

das ist noch nicht mal am motorrad ausreichent, leider.

finde es im auto auch ziehmlich häßlich


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  • | 04.03.2007 18:51

was hatteste denn vor??? mit dem Tacho??


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  • | 04.03.2007 20:04

kannst aber nen kleinen Digitalen Motorradtacho einbauen, das ist glaube ich erlaubt


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  • | 04.03.2007 21:12

Zur Rechtslage:

Die StVZO schreibt vor:

Zitat:
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des
Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet
sein. [...]
(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer
je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß
den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler
verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt.
Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich
zurückgelegten Wegstrecke +/- 4 vom Hundert abweichen.
Gegen Induktivgeber spricht ausdrücklich nichts, heutzutage ist das Prinzip ja sowieso Standard.

ABER

Ich würde einen Fahrradcomputer weder bei einer Hauptuntersuchung, noch bei einer Fahrzeuguntersuchung nach einer Verkehrskontrolle, noch in irgendeinem anderen Zusammenhang akzeptieren.
Beim "normalen" Tacho weiß man in etwa, wie er geprüft und genehmigt wurde und welche Toleranzen man zu erwarten hat. Auch bei anderen Rad/Reifenkombinationen ohne (erforderliche) Tachoangleichung kann man die Abweichung abschätzen.

Fahrradtachos müssen händisch kalibriert werden, sprich, man muss den Abrollumfang der Reifen irgendwo eingeben, wenn man eine vernünftige Geschwindigkeitsangabe erwarten will. Außerdem kann ohne zusätzlichen Aufwand überhaupt nicht beurteilt werden, ob Sensorbefestigung, Signalübertragung usw. in Ordnung sind.

Kurz und knapp:

Es gibt kein Gesetz und keine Verordnung, die dir den Einsatz eines Fahrradcomputers als Geschwindigkeitsmesser ausdrücklich verbietet, aber bei der nächsten Hauptuntersuchung, nach einer Verkehrskontrolle oder vor Gericht hat ein Sachverständiger zu beurteilen, ob das in Ordnung ist oder nicht.
Und der wird es mit Sicherheit nicht akzeptieren.

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