müssen seitenschveller verklebt werden


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  • | 28.04.2005 13:50

hallo, wollte nur fragen ob die seitenschweller verklebt werden müssen?wollte erstmal alles eintragen lassen und dan lackieren und wenn ich die verklebe dan kann ich die schlecht abmontieren?was sagt der tüv dazu wenn er das sieht dass ich die nur mit schrauben festgemacht habe?


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  • | 28.04.2005 21:17

so weit ich weiß gibt es welche zum schrauben und welche zum verkleben

wenn de dir sowas hohlst musste dich vorher beim verkäufer informieren wie die befestigt werden. Meistens is immer ne anleitung dabei. und wenn de die genau so wie in der anleitung beschrieben montierst, wird sicher der tüv das ding per einzelabnahme eintragen eintragen.


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  • | 28.04.2005 21:41

also meine habe ich an den seiten rechts und links vom schweller jeweils mit 2 blechschrauben befestigt und mit technoflex verklebt dann lackiert und dann erst zum tüv. in dem teilegutachten stand das die seiten verschraubt und in höhe der b säule der schweller verklebt werden muss. als kleber war sikaflex vorgeschrieben. ich als metallbauer weis aber das sikaflex und technoflex das gleiche sind, die haben nur einen anderen hersteller und sikaflex ist wesentlich teurer als technoflex und haben beide die gleiche wirkung.


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  • | 29.04.2005 13:38

danke,aber ich kann die nicht lackieren weil ich erst seitenschweller und frontspoiler eintragen wollte,da aber der spoiler nur materialgutachten hat fahre ich zum3 mal zum tüv.wollte halt alles zusammen eintragen lassen

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