scheibentöniung per Sprays legal?

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  • | 02.05.2005 18:22

Hallo, ich hab da mal ne frage bezüglich des tönen der hinteren scheiben per tönungssprays. Hab zwar schon gelesen, das auf dosen und/oder verpakung zum teil abe´s standen, aber keine schriftliche beilag, die man zu den papieren heften könnte. wäre nett wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Mfg

Audi80 Oesede

Edit: Verwende im Titel bitte nur EIN "!" ;) Danke!


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  • | 02.05.2005 18:25

Und die ABE Nummer wird mit draufgesprüht?

Ist nicht erlaubt.


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  • | 02.05.2005 21:59

Bin mir da nicht ganz sicher, ob das verboten ist.

Vordere Scheiben ist verboten, klar, aber hintere denke ich sollte eigentlich kein Prob sein.

:hut:


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  • | 02.05.2005 22:16

Nicht erlaubt!

Scheiben sind bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile. Durch Lackieren werden sie verändert und sind dann nicht mehr bauartgenehmigt.


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  • | 02.05.2005 22:44

Es gibt n Verfahren das die Scheiben mit Lack getönt werden. Die Firma hat da n Patent druff, und das wird vom TÜV auch eingetragen. Musst mal Googlen.

Was defintiv verboten ist, ist das mit Transparentlack aus der Dose die Scheiben verdunkelt werden.


Was die Suche alles bringt:

http://www.pagenstecher.de/topic103..Fahrzeugsc.html


edit2:

Vergiss die Firma und den TÜV.

Hab ich grad gefunden:
http://www.pagenstecher.de/topic202..en-Warnung.html


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  • | 02.05.2005 22:54

Es wird acuh nicht richtiger, wenn es immer und immer wiederholt wird. Wurde hier schon ausführlich behandelt.

Scheiben fluten, lackieren oder sonstwie beschichten ist immer und unter allen Umständen illegal und kann auch nicht "eingetragen" werden.

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