Nebelscheinwerfer Golf 2


  • Nickpage von DerDom anzeigen DerDom



    Rollerfahrer


    148 Beiträge
    Kennzeichen: WUG

  • Nickpage von DerDom anzeigen DerDom



    Rollerfahrer


    148 Beiträge
    Kennzeichen: WUG
  • | 03.04.2009 08:32

Hey Leutz!

Hab da mal ne Frage:

Ich hab hier noch Nebelscheinwerfer von nem Renault Clio rumliegen und wollte die an/in meine GL-Stossis integrieren bzw. anpassen.
An sich kein Problem, sollten auch ziemlich gut passen, was ich mich aber frage ist folgendes:
Kann ich Probleme mit der Rennleitung bekommen, weil das ja keine Original-VW-Teile sind? (Haben E-Prüfzeichen ;))
bzw. muss ich die irgendwie eintragen lassen oder so?

Is vielleicht ne total hirnrissige Frage, aber ich find zu dem Thema sonst nix :engel:

Danke schonmal im Voraus :hut:


  • Nickpage von Michaelvw89 anzeigen Michaelvw89



    Fahrschüler


    28 Beiträge
    Kennzeichen: PS
  • | 06.04.2009 21:41

Hy,

also ne hirnrissige Frage ist das nicht.
Normal muss jede Veränderung am Fahrzeig eingetragen werden.
Es gibt ja auch "0815" nebellampen vom ATU zB. Die muss man auch nicht eintragen.
Müssen nur richtig angeschlossen sein und funktionieren. Und natürlich richtig eingestellt sein. Nicht das man damit nachts den ganzen Himmel ausleuchtet.
Dann dürfe die Politur auch nichts dran auszusetzten haben.
Frag doch mal beim TÜV.

Gruß Michael


  • Nickpage von DerDom anzeigen DerDom



    Rollerfahrer


    148 Beiträge
    Kennzeichen: WUG

  • Nickpage von DerDom anzeigen DerDom



    Rollerfahrer


    148 Beiträge
    Kennzeichen: WUG
  • | 06.04.2009 23:58

Jo, werd ich mal machen.
Will nur auf Nummer sicher gehen, da die Rennleitung bei uns zurzeit wieder ziemlich scharf drauf ist... ;)

Greetz


  • Nickpage von Feuer anzeigen Feuer



    Radler


    9 Beiträge
    Kennzeichen: NOH

  • Nickpage von Feuer anzeigen Feuer



    Radler


    9 Beiträge
    Kennzeichen: NOH
  • | 08.04.2009 20:07

Ich denke mal das du nicht einfach einbaun darfst da es für dein Auto keine Typengenemiug gibt, für diese Lampen.


  • Nickpage von DerDom anzeigen DerDom



    Rollerfahrer


    148 Beiträge
    Kennzeichen: WUG

  • Nickpage von DerDom anzeigen DerDom



    Rollerfahrer


    148 Beiträge
    Kennzeichen: WUG
  • | 09.04.2009 00:24

Ja, wie schon gesagt, ich werd einfach mal beim TÜV nachfragen ;)

Hallo!!!!

Du darfst sie einbauen ohne Probleme da wie der Kollege bereits zur Sprache brachte ATU und Forstinger Sachen müssen ja auch nicht eingetragen werden!

Solange du in den Gesetzlich vorgeschrieben Maßen bleibst (Höhe zum Boden Abstand der Dinger usw.. sollte es kein Problem sein und da sagt nicht mal der TÜV Prüfer was da es ihm egal ist kannst mir glauben) Wenn du die in deinen 2er einbauen willst und dich an den originalen Punkten orientierst dann shit happenz! Mache es einfach und passt auch!

nfg Tippfehler usw...


  • Nickpage von DerDom anzeigen DerDom



    Rollerfahrer


    148 Beiträge
    Kennzeichen: WUG

  • Nickpage von DerDom anzeigen DerDom



    Rollerfahrer


    148 Beiträge
    Kennzeichen: WUG
  • | 24.05.2009 23:55

Danke!

Ja, ich halte mich an die Original-höhe usw... kommen halt in die Nebellampenaussparungen von den Original GL-Stossstangen.

Deinen Freunden empfehlen