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Wenn bei einem Fahrzeug das optionale Tagfahrlicht auf diese Art und Weise realisiert ist, kann es sein, dass auch bei den Modellen ohne Tagfahrlicht der Abblendscheinwerfer die Kennzeichnung RL trägt. D.h., er wäre als Tagfahrleuchte bauartgenehmigt. Dann könnte man mit den dazugehörigen Steuergeräten das Tagfahrlicht nachrüsten.
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Zitat:
Zitat von Caficho Zitat:
Zitat von xytobiyx Das Problem ist, daß der originale Scheinwerfer so geprüft und zugelassen wurde wie er ist. Jede Veränderung ist demnach illegal, egal ob es im eigentlichen Sinn legal wäre oder nicht, denn du änderst den zugelassenen Scheinwerfer.
wie du auf dem bild siehst ist er wohl nen österreicher und wie da kann es ja sein das es eintragbar ist ;-) Hallo Zusammen! ich habe schon vom Deutschen TÜV geschrieben! Ja ich bin ein Österreicher - ich trage das sicher nicht ein - bei uns schaut da keiner mehr so genau... ob Nebler, Abblendlicht... es sei den die Farbe und Leuchtintensitiät stimmt nicht... da wird man rausgewunken!! lg Raimund |
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Sorry, aber irgendwie verschließt sich mir der Sinn der ganzen Veranstaltung ?! |
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Mir verschließt sich gerade der Sinn deines Beitrages. Was für eine Veranstaltung meinst du ? |
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Zitat: Na das Umfrickeln vorhandener Leuchten mit beträchtlichem Aufwand für Einsatz-Zwecke, für die sie ursprünglich nicht gedacht sind! Sehe den Sinn dahinter nicht.
Zitat von walpurgis Mir verschließt sich gerade der Sinn deines Beitrages. Was für eine Veranstaltung meinst du ?
Hochwertigere Leuchtmittel zwecks besserer Leuchtwirkung = ok Zusätzliche Leuchten nachrüsten = ok Überflüssige Leuchten soweit erlaubt totlegen =ok Überflüssige Leuchten soweit erlaubt entfernen =ok Aber Fernlicht umdröseln = Häh? Hoast mi? Zuletzt geändert 18.10.2009 15:10 von Red-XM. Insgesamt 1 mal. |
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