Fernlicht als TFL? - Seite 1

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  • | 01.05.2009 19:18

Hello!

Ich frage mich schon die ganze Zeit, ob es eine legale Möglichkeit gibt, die Fernlichter über ein Steuerrelais als Tagfahrleuchten einzusetzen? Werden also quasi auf ca 30 - 50 % Leistung runtergedimmt.....
Bei Audi-Modellen oder beim neuen Golf 6 ist das ja nix anderes....

Bloß wie sieht das rein rechtlich aus?


Habe auch schon einen Link gefunden:
http://www.auto-test-und-technik.de..ht_a21748.shtml

Da steht:
"Bei Halogenlampen ist es übrigens auch möglich, das Fernlicht als Tagfahrlicht zweckzuentfremden, wenn man die Spannung reduziert. Bei diesen Betriebsbedingungen würden die Lampen dann aber schneller altern, warnen Licht-Experten: Die Glühwendel der Lampe braucht hohe Temperaturen, um sich zu regenerieren. Wird das Licht gedimmt, ist dieser Prozess gestört."

Nur soooo viel nützt mir das ja nicht.....
Werde sicherlich mal beim Tüv fragen, jedoch wollte ich mal wissen, ob mir hier schonmal vorab einer dazu was sagen könnte.


PS:
Ich rede NICHT von irgendwelchem ATU-Anpapp-Gedöns oder der Nachrüstung von Audi-TFL! Auch nicht von irgendwelchen TFL, die man anstelle der Nebler verbaut!



Gruß


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  • | 01.05.2009 22:31

Nein, geht auf legalem Wege nicht. Begründung wurde hier schon hundertfach durchgekaut.


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  • | 02.05.2009 13:29

Oh..... dann muss ich mal schauen, ob ich das dementsprechende Thema irgendwie mal finde.

Dank dir!


Gruß


EDIT:
Hab nun das Forum nochmals durchgesucht.
Kann nix finden, was meine Frage im Ansatz beantwortet.


Zuletzt geändert 02.05.2009 14:00 von Zachy. Insgesamt 1 mal.


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  • | 02.05.2009 18:50

Ganz einfach, du kannst nicht einfach einen Scheinwerfer verändern, dadurch verliert er seine Zulassung !!!

Ist quasi das gleiche wie bei den ganzen Xenon Nachrüstsachen !!!

Dein Scheinwerfer ist als Fernscheinfer gebaut und geprüft wodern, und als nix anderes !!!

:hut:


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  • | 07.05.2009 18:03

Ok!
Dann vermute ich auch, dass ich die Nebler ebenso nicht verwenden darf also TFL mittels einer Schaltung.......


Gruß


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  • | 10.05.2009 10:01

Korrekt !!!

:hut:

Hallo!!!

Also meines wissen nach dürfen in der Europäischen Union laut letzter Kraftfahrzeug Novelle die vorderen Nebelscheinwerder in verbindung mit dem sogenannten Tagfahrlicht in Betrieb genommen werden, das heißt im folgenden ausgeschrieben:

Es dürfen Abblendlicht, eigene Tagfahrlichter (Nachgerüstet oder Original) LED Lichter was gleichzeig den Standlicht zweck erfüllen und die Nebelscheinwerfer als "Tagfahrleuchten" benützt werden!

Diese Leuchten müssen jedoch falls Halogen eine Wattzahl von mindestens 21 haben und maximal 55. Diese dürfen wieder nur in Breitstrahlern verbaut werden! (Hier erübrigt sich deine Frage Fernlicht usw) Bei LED Technik ist die Europäische Union noch am Streiten welchen LUX Zahl sie haben muss fest steht nur sie müssen in Watt umgerechnet mindesten 21 haben ansonsten sind sie nicht als Tagfahrlicht zugelassen und werden als Standlicht gewertet.
Weiters ist es dann wiederrum verboten an der Fahrzeugfront mit 4 Standlichtern zu fahren oder es auf Öffentlichen Straßen zu bewegen!
(Ausgenommen Sonderfahrzeuge die einer Sonderregelung unterliegen)

Soda also Nebler sind im EU Raum erlaubt müssen aber meines wissens nach bei einschaltung des normalen Lichtes (Standlicht und oder Abblendlicht ausgeschaltet werden "Steuerung erforderlich"

Ich hoffe habe es verständlich geschrieben aber jetzt werden wieder einige kommen das stimmt so nicht denen bitte sei gesagt: Lest mal die Kraftfahrzeugverordnung und nicht die STVO

mfg Tippfehler sollen so sein wie sie sind wenn nicht sagt es bitte jemanden der es kann


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  • | 24.05.2009 21:33

also meines Wissens dienen die Tagfahrleuchten dazu, am Tag gesehen zu werden.
Die TFL müssen aber ausgehen, wenn man das normale Licht am Auto einschaltet


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  • | 24.05.2009 21:43

@ The_Blacksmith: Das hat doch nichts mit der Frage des Themenerstellers zu tun, ob man vorhandene Nebelscheinwerfer in Tagfahrleuchten umbauen kann.

Hallo!!!

Ja das ist richtig aber es hat sich hierbei auch die Frage aufgetan ob es erlaubt ist und seine Frage habe ich nebenbei aber auch beantwortet war nur etwas umfassender beantwortet!


mfg Meine Tippfehler sind Cult


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  • | 17.10.2009 03:24

Zitat:
Zitat von Zachy
Hello!

Ich frage mich schon die ganze Zeit, ob es eine legale Möglichkeit gibt, die Fernlichter über ein Steuerrelais als Tagfahrleuchten einzusetzen? Werden also quasi auf ca 30 - 50 % Leistung runtergedimmt.....
Bei Audi-Modellen oder beim neuen Golf 6 ist das ja nix anderes....

Bloß wie sieht das rein rechtlich aus?


Hallo Zusammen!
Von der Idee TFL über Fernlicht zu realisieren ist ja grundsätzlich nicht verkehrt. Wenn ordentliche Elektronik den Glühfaden der Fernlichtlampe ansteuert ist im Prinzip das Fernlicht genau das gleiche wie ein 20 Watt TFL Lampe die es geprüft im Handel gibt.
Wenn ich das Tagfahrlichtmodul, welches den Strom des Fernlichts auf 36% taktet eintragen lasse - ist einem legalen "gesehen werden" der Weg nicht verbaut!
PS:
Eine 20 Watt Lampe blendet keinen Gegenverkehr schon gar nicht bei Sonnenschein! Wenn es bewölkt ist oder regnet schaltet der Lichtsenor auf normale Beleuchtung um ... oder nicht!!???
gruß Raimund


Name: Fernlicht_36_4ebay.jpg Größe: 800x600 Dateigröße: 81171 Bytes


Zuletzt geändert 17.10.2009 07:18 von xytobiyx. Insgesamt 1 mal.


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  • | 17.10.2009 07:17

Das Problem ist, daß der originale Scheinwerfer so geprüft und zugelassen wurde wie er ist. Jede Veränderung ist demnach illegal, egal ob es im eigentlichen Sinn legal wäre oder nicht, denn du änderst den zugelassenen Scheinwerfer.


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  • | 17.10.2009 11:12

Zitat:
Zitat von xytobiyx
Das Problem ist, daß der originale Scheinwerfer so geprüft und zugelassen wurde wie er ist. Jede Veränderung ist demnach illegal, egal ob es im eigentlichen Sinn legal wäre oder nicht, denn du änderst den zugelassenen Scheinwerfer.

wie du auf dem bild siehst ist er wohl nen österreicher und wie da kann es ja sein das es eintragbar ist ;-)


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  • | 17.10.2009 11:19

Zitat:
Zitat von Caficho
Zitat:
Zitat von xytobiyx
Das Problem ist, daß der originale Scheinwerfer so geprüft und zugelassen wurde wie er ist. Jede Veränderung ist demnach illegal, egal ob es im eigentlichen Sinn legal wäre oder nicht, denn du änderst den zugelassenen Scheinwerfer.

wie du auf dem bild siehst ist er wohl nen österreicher und wie da kann es ja sein das es eintragbar ist ;-)

OK, das habe ich übersehen :(

Es gibt allerdings bei einigen Autos eine TFL-Funktion ab Werk ... zB beim Astra F muss da nur ein Relais nachgerüstet werden ;)

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