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Hello!
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Nein, geht auf legalem Wege nicht. Begründung wurde hier schon hundertfach durchgekaut. |
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Oh..... dann muss ich mal schauen, ob ich das dementsprechende Thema irgendwie mal finde.
Zuletzt geändert 02.05.2009 14:00 von Zachy. Insgesamt 1 mal. |
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Ganz einfach, du kannst nicht einfach einen Scheinwerfer verändern, dadurch verliert er seine Zulassung !!!
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Ok!
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Korrekt !!!
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Hallo!!!
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also meines Wissens dienen die Tagfahrleuchten dazu, am Tag gesehen zu werden.
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@ The_Blacksmith: Das hat doch nichts mit der Frage des Themenerstellers zu tun, ob man vorhandene Nebelscheinwerfer in Tagfahrleuchten umbauen kann. |
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Hallo!!!
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Zitat:
Zitat von Zachy Hello!
Ich frage mich schon die ganze Zeit, ob es eine legale Möglichkeit gibt, die Fernlichter über ein Steuerrelais als Tagfahrleuchten einzusetzen? Werden also quasi auf ca 30 - 50 % Leistung runtergedimmt..... Bei Audi-Modellen oder beim neuen Golf 6 ist das ja nix anderes.... Bloß wie sieht das rein rechtlich aus? Hallo Zusammen! Von der Idee TFL über Fernlicht zu realisieren ist ja grundsätzlich nicht verkehrt. Wenn ordentliche Elektronik den Glühfaden der Fernlichtlampe ansteuert ist im Prinzip das Fernlicht genau das gleiche wie ein 20 Watt TFL Lampe die es geprüft im Handel gibt. Wenn ich das Tagfahrlichtmodul, welches den Strom des Fernlichts auf 36% taktet eintragen lasse - ist einem legalen "gesehen werden" der Weg nicht verbaut! PS: Eine 20 Watt Lampe blendet keinen Gegenverkehr schon gar nicht bei Sonnenschein! Wenn es bewölkt ist oder regnet schaltet der Lichtsenor auf normale Beleuchtung um ... oder nicht!!??? gruß Raimund Zuletzt geändert 17.10.2009 07:18 von xytobiyx. Insgesamt 1 mal. |
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Das Problem ist, daß der originale Scheinwerfer so geprüft und zugelassen wurde wie er ist. Jede Veränderung ist demnach illegal, egal ob es im eigentlichen Sinn legal wäre oder nicht, denn du änderst den zugelassenen Scheinwerfer. |
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Zitat:
Zitat von xytobiyx Das Problem ist, daß der originale Scheinwerfer so geprüft und zugelassen wurde wie er ist. Jede Veränderung ist demnach illegal, egal ob es im eigentlichen Sinn legal wäre oder nicht, denn du änderst den zugelassenen Scheinwerfer.
wie du auf dem bild siehst ist er wohl nen österreicher und wie da kann es ja sein das es eintragbar ist ;-) |
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Zitat:
Zitat von Caficho Zitat:
Zitat von xytobiyx Das Problem ist, daß der originale Scheinwerfer so geprüft und zugelassen wurde wie er ist. Jede Veränderung ist demnach illegal, egal ob es im eigentlichen Sinn legal wäre oder nicht, denn du änderst den zugelassenen Scheinwerfer.
wie du auf dem bild siehst ist er wohl nen österreicher und wie da kann es ja sein das es eintragbar ist ;-) OK, das habe ich übersehen |
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Es gibt allerdings bei einigen Autos eine TFL-Funktion ab Werk ... zB beim Astra F muss da nur ein Relais nachgerüstet werden |
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