TÜV Eintragung ungültig?


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  • | 14.02.2004 08:52

Guten Morgen ihr... ;)

Hab mal eine Frage: Wenn ich mir was umbauen lassen würde und der Typ, der das umbaut auch sagt, dass ich damit TÜV bekommen! Ich bringe ihm den Wagen, lasse den Umbau machen, er kümmert sich um den TÜV, und ich hole den Wagen ab wenn alles fertig ist und auch eingetragen!
Dann muss ich im nächsten Monat zum TÜV - also regulär!
Kann der TÜV Prüfer dann sagen, dass das was ein anderer eingetragen hat nicht mehr rechtmässig ist? Sprich, das er mich aufgrund dieses Umbaus keinen TÜV gibt?


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  • | 14.02.2004 09:14

Also vorstellen kann ich mir das nicht, weil der andere Prüfer hat alles schon kontroliert! klar wenn man bekannte beim tüv hat, trägt der schneller was ein, das iss klar, aber ich denke net das wenn du es schon eingetragen bekommen hast und es net nur mit schmierung eingetragen bekommen hast wird der andere wohl nix machen oder sagen! aber lieber walpurgis fragen, das iss der Tüv mensch!

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  • | 14.02.2004 10:50

ich kann mir das sehr wohl vorstellen!

auf der sicheren seite biste auf jeden fall wenn du erst die hu machen läst und dann das teil anbauen und eintragen lässt!
eintragung ist nicht gleich eintragung,bei einigen sache isses ja ermessenssache der prüfer,und die sind bestimmt nicht alle einer meinung!

und dann gibts ja auch noch sachen die wurden eingetragen,und alles grübelt warum,wenn man mal n krassen prüfer erwischt hat!


also ich würd auf jeden fall warten!;)


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  • | 14.02.2004 12:09

Ja das ist so.

Nur weil der eine Tüv das eingetragen hat heißt das nicht, dass der nächste das genauso sieht.

Ich hatte das Problem schon öfters, dass ich keine Plakette bekommen habe, weil die die Eintragungen nicht anerkannt haben.


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  • | 14.02.2004 12:57

Möglich ist es schon, aber sehr unwahrscheinlich. Das eingetragene Teil müsste auf den ersten Blick unvorschriftsmäßig sein. In diesem Fall wäre ich gleich beim Leiter der Technischen Prüfstelle zu der der Prüfer gehört, der die Begutachtung der Umbauten vorgenommen hat.
Zur Sicherheit würde ich mir immer das Gutachten, bzw. bei einer Änderungsabnahme die Bescheinigung mitgeben lassen, und bei einer Änderung der Fahrzeugpapiere das Gutachten vorher kopieren.


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  • | 15.02.2004 10:24

Es geht um eine Motorhaubenverlängeung!
Debei wird halt ein Blech an die Haube angeschweisst, weil os etwas in der Art garnicht zu kaufen gibt!
Der Lackierer sagte - jo, kriegen wir schon und meinte, dass ich das dann auch komplett mit TÜV bekomme!
Ich hatte aber beim TÜV schonmal angefargt, und da sagte mir so ein netter Herr, das sowas grundsätzlich verboten ist und man, egal was man verbaut, einen Materialnachweis haben muss etc....!
Wie sieht es denn nun damit aus?
Dann muss ich zum regulären TÜV und der sagt mir, sowas ist nciht erlaubt??? Dann hab ich teurer Geld für die Haube bezahlt und muss mir ne neue Sereinhaube kaufen? Kanns doch nciht sein, oder?


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  • | 24.02.2004 15:01

Hallo CoroMaks,

Die Motorhaube ist kein Teil, das Bauartgeprüft sein müsste. Grundsätzlich kannst Du die ändern wie Du willst, solange keine scharfen Kanten und Spitzen entstehen.

Du willst jedoch bestimmt einen "bösen Blick", d.h. die Lichttechnischen Einrichtungen werden abgedeckt. Diese sind aber Bauartgeprüft, hierzu brauchst Du dann doch eine Abnahme.

Nachdem es aber ab fast jeder Straßenecke die Plastikteile mit Gutachten gibt, nimm doch so ein Gutachten, um zu zeigen, daß die Zulässigkeit der Abdeckung an sich gegeben ist und geh zum TÜV und lass eine Einzelabnahme Deriner Haube machen, das ist absoluz zulässig und möglich. Aber:vorher fragen und abklären!

Solltest Du bei der Voranfrage wieder an einen Prüfer geraten, der Dich abwimmelt, dann geh zum Nächsten Prüfer, lass Dich nicht vera... .

Übrigens zum Materialnachweis:Du nimmst doch Stahlblech, oder? Die technischen Daten von Blech sind bekannt, wenn der Prüfer Deiner Wahl darauf besteht, kannst Du ja vielleicht noch bei Deinem Blechlieferanten fragen, was für Blech das ist ( z.B.:ST 14 oder ST37)



Christof

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  • | 24.02.2004 15:27

Bei meinem schwarzen Vr6 habe ich die per Einzelabnahme Tüven lassen, hat aber erst bei der 4. Anlaufstelle funktioniert. Hatte auch kein Gutachten und der Tüv Nord, die Dekra, GTÜ...alle wollten´se nicht. Dann war ich bei einer Firma in Minden, die haben mir dann alles eingetragen (Name müsste bekannt sein!9:D Aber danach ist der so über die 2 Jährige Tüb-Abnahme bei Tüv Nord gekommen.:rolleyes:

Da muß ich 16v golfer recht geben,
ich habe in Nürnberg alles eingetragen und in Osna beim TÜV haben Sie mir mein Auto stillgelegt.


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  • | 24.02.2004 16:32

@scirocco20vturbo: Was soll denn daß heißen? "in Nürnberg"!?:D *spaß*
Darf ich fragen wo und bei wem Du warst!? Weil normal unsere Sachen in Nürnberg bis auf Fzg.tiefe auch in Osna durchgehen sollten.:frage:

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