Scheiße passiert - Seite 1

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  • | 30.04.2004 00:50

ich war letztens inner Disse und wurde auf dem Rückweg von den Bu**** angehalten. ich hab für alles ne abe oder nen Gutachten gehabt. aber die haben mir gesagt das ich z.B. für das Fahrwerk ne eintragung brauch weil das nur mit den Orginal Felgen gilt und beim Lenkrad haben die gesagt das müste auch eingetragen werden weil die abe davon nur in Verbindung mit dem orginal Fahrwerk gilt.

Nun meine Frage Stimmt das???? oder kann ich unbesorgt weiter fahren????


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  • | 30.04.2004 00:54

Kann durchaus stimmen. Besonders ABEs von Lenkrädern beinhalten häufig den Satz "Nur gültig in Verbindung originaler Rad-Reifen Kombination". Also nochmal genau im Gutachten nachlesen!


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  • | 30.04.2004 01:03

in der ABE steht davon nichts ich hab mir den scheiß in der nacht mehrmals durchgelesen.

Also lass ich das ganze Eintragen. Kann das nen Problem werden so wie bei meiner anderen Karre andere Motor oder schreiben die das nur um????


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  • | 30.04.2004 01:07

Was ist das denn für ein Lenkrad? Und was für ein Auto?


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  • | 30.04.2004 01:11

das is nen Polo 86c 2f (alltagskarre) mit nem Koni Gelb drin, und nen Raid hp 3 Speichen Lenkrad Model Lesmo. durchmesser 300mm


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  • | 30.04.2004 01:13

Das Lenkrad kannst du ohne Probleme eintragen lassen .. mein Bruder hatte auch einen 86c und ein Raid Lesmo ... er hatte noch nichtmal das Gutachten dabei und der Prüfer meinte ist nicht schlimm er trägt das so oft ein da ist das kein Problem. Das Fahrwerk musst du auf jeden Fall auch eintragen da es dabei nur ein Gutachten gibt. Sollte aber auch kein Problem darstellen.


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  • | 30.04.2004 01:30

okay, hoffen wir das alles glatt geht. und was wird mich der Spass ca. kosten????


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  • | 30.04.2004 01:32

ca. 40€ ... dürfte aber alles klar gehen.


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  • | 30.04.2004 20:34

@vw-brv:ABE - allgemeine Betriebserlaubnis-

Diese Dinger sind im Regelfalle fahrzeuggebunden, dürfen also nur auf dem Fahrzeug montiert werden, welches in der ABE eingetragen ist. In manchen ABE sind allerdings mehrere Fahrzeuge angegeben (z.B. Schroth Gurte, Lenkräder), bei gewissen Artikeln gibt es auch keine Fahrzeugbindung (z.B. Scheibenfolie).
Innerhalb der ABE sind sämtliche Auflagen angegeben, die eingehalten werden müssen. Weichst Du auch nur in einem Punkt von diesen Auflagen ab, erlischt damit die gesamte ABE. So weiss kaum jemand, dass 28er, 30er und 32er Lenkräder nach der ABE ausschliesslich mit Serienbereifung gefahren werden dürfen!

Falls Du bei Deinem Lenkrad/Fahrwerk in der ABE einen Punkt ( z.B Rad.Reifen.Kombi ) nicht erfüllst...lass das eintragen, da die Bu**** Dir wegen nachfolgender, nicht gegenteilig bewiesener Dinge die Plakette jederzeit abkratzen könnten:

Lenkrad:
-Verschlechterung des Fahr- und Lenkverhaltens
-Verschlechterung der Aufprallbedingungen
-Einschränkungen der Bedienbarkeit > wichtige Elemente werden verdeckt
-unzulässige Rad-Reifen-Kombinationen

Fahrwerk:
-Verschlechterung des Fahr- und Lenkverhalten
-Verschlechterung des Bremsverhalten
-zu geringe Höhe des Kenzeichen und lichttechnischen Einrichtungen
-unzulässige Rad-Reifen-Kombinationen

lässt sich beliebig weiterführen...


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  • | 30.04.2004 20:38

jap dürfen se das hat ich auch hat ma verlängerte probezeit und 2pkt gekostet sowie diesn dämlichen nachhilfekurs, fand das sinnlos aber se dürfen es *heul*

........cya


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  • | 01.05.2004 04:47

also is der ganze papier scheiß nichts wert

typisch deutsche bürokraten


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  • | 01.05.2004 10:35

doch schon was wert aber irgendwo steht das so nach dem motto wenn man mehrer sachn verändert die fürs gleiche zuständig siond dann muss das eingetragen
werden also lenkrad,reifen,fahrwerk zum bsp *ggg* ikch trag jetz alles einfach ein dann gibs auch keine probz ( meistens ) :D........cya


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  • | 04.05.2004 10:09

Hab ich das richtig verstanden: Du hattest dein Fahrwerk nicht eingetragen, weil ein Gutachten dabei war?

Also ein Fahrwerk muss immer eingetragen werden, da du dadurch ja die Fahrzeugabmessungen veränderst.

Beim Lenkrad wird es schwierig, sobald du eine andere Größe als die Seriengröße hast. Ich hatte mal eines von VW-Motorsport aus nem GTI drin, da musste ich aber nichts eintragen, weil es die gleiche größe hatte wie das orginale. Allerdings hat der TüV beim eintragen meiner reifen mit in den Brief geschrieben, dass ich die Reifen "nur mit Serienlenkrad oder Lenkrad gleicher Größe" fahren darf.

Gruss

HeartBeat


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  • | 04.05.2004 10:19

du kannst von glück reden das sie dir die karre nicht gleich stillgelegt haben !

Hatte das gleiche Prob mit meinem Audi. Schön mit Koni gelb, alus und Lenkrad rumgekurvt und gedacht das die ABEs schon reichen. Mich ham se einmal angehalten, mir die Zulassung weggenommen und ich durfte laufen !

Seit dem trag ich lieber alles ein :D

  • ~Matze
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  • | 04.05.2004 10:39

Bei gewissen grün-weissen ( will extra keinen Namen nennen ) wärst Du sofort stillgelegt worden, dazu wäre es richtig teuer geworden.

Jedenfalls wäre es dir bei uns in Osnabrück so passiert, sei man froh das Du nicht hier angehalten worden bist.




Matze

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