Bestätigung das no-Airbag freigegeben ist


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  • | 05.06.2004 12:55

Ich brauche um das Airbag Rüstrückkit von RAID in Verbindung mit einem Sportlenkrad eingetragen zu bekommen eine Bestätigung direkt von Opel das das von denen freigegeben und überprüft ist laut TÜV Prüfer ! War das bei euch auch der Fall ? Hat vielleicht jemand von euch sowas ?

  • Sven
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  • Sven
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  • | 05.06.2004 13:56

Hmmm, also ich würde niemals auf einen Airbag verzichten, nur der Sportlichkeit wegen, nur mal so nebenbei.

Hier mal ein guter Link zu Foreneinträgen:

http://www.autoextrem.de/showthread..44&page=1&pp=10

sind 2 Seiten


Zitat:
seit wann hat der bg nen airbag?? is mir neu... na dann bin ich mal froh, dass ich keinen in meinem BG hab :-)

Wenn der Airbag raussoll, musste irgendwie den steuerchip der Pyrotechnik deaktivieren, damit der bei einem Unfall nimmer auslöst. Das is allerdings net so einfach hab ich mir sagen lassen. Das sollte man auch von einem Experten machen lassen.

Und ich weiss auch net, ob der TÜV das immer einträgt.. Kenn auch nur 1, wo der TÜV seinen Segen gegeben hat. Aber probiers mal und schreib doch mal wies geklappt hat.

Ansonsten bleibt dir nur die Alternative Sportlenkrad mit Airbag.
Zitat:
ganz davon ab...wenn du in ein auto das airbags hat ein lenkrad ohne einbaust...ERLISCHT DIE BETRIEBSERLAUBNIS!!! hat mir mein mazdahändler wenigstens gesagt...und ich weiss nicht ob man es so eingetragen bekommt, dass man es benutzen darf...


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  • | 05.06.2004 14:08

Danke für den Link !

Aber soweit ist das ja klar, das Rüstrückkit simuliert einen Airbag, weil da ein Widerstand drin ist ! Also erlaubt ist das schon mit dem Rüstrückkit, da muss nicht irgendwie was verblompt werden ! Der hat ja gesagt, wenn ich so einen Schein habe trägt der mir das Zeug ein ! Bloß hab ich noch nie gehört das man dafür sowas braucht, denn wozu ist dann von RAID da eine ABE dabei ?


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  • | 05.06.2004 14:41

Du musst für die Eintragung eine Bestätigung von einem authorisierten Händler haben, der an Airbags schrauben darf.
Normalerweise ist bei den Lenkrädern mit Rückrüstkit ein Vordruck dabei, den der Händler dann ausfüllen muss.

Es bedarf keine Bestätigung von OPEL. Du hast doch bereits die ABE.


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  • | 05.06.2004 14:50

Sag ich ja, aber der Prüfer sgat mal wieder anders, der scheiß Dummfick von denen geht mir bald auf den Sack ! Die meinen auch sie dürften sich alles erlauben !


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  • | 05.06.2004 14:51

Woher kommt eigentlich der Irrglaube, wenn eine ABE vorliegt gibt es keine weiteren Auflagen oder Einschränkungen ?

Es gibt genügend ABEs, die eine Änderungsabnahme vorschreiben, eine Einbaubestätigung einer Fachwerkstatt, ein Messprotokoll über Fahrwerksvermessung oder ähnliches.


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  • | 05.06.2004 15:06

Da hat walpurgis (logischerweise, kennt sich ja aus) recht. Wenn man ein Fahrwerk mit ABE verbaut muß man auch das Vermessungsprotokoll mitbringen. Genauso ist es mit Felgen die eine sehr niedrige ET haben. Da braucht man dann zur ABE noch ein Achsfestigkeitsgutachten! :D Musste ich diese Woche erst am eigenen Leib erfahren. Finde das aber nicht so tragisch. Schlimmer finde ich die Preise die man für solche Gutachten/Bescheinigungen bezahlen darf. :boese:

@phoenix: In Deinem Fall würde ich mir einfach vom Opelhändler den fachgerechten Umbau des Lenkrads bescheinigen lassen. Damit dürfte dann dem Verlangen Deines TÜV-Prüfers auch genüge getan sein. ;)


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  • | 05.06.2004 16:12

Ist ja schon klar, aber wieso bracuhe ich da noch was von Opel, wenn das eh getestet ist mit dem Kit, das verstehe ich nicht ! Aber egal, mal sehen was Opel mir antwortet !

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